• 08.06.2026, 13:49:02
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Aarhus-Konvention: EU-Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Mahnschreiben aus Brüssel zu seit über 12 Jahren laufendem Verfahren. ÖKOBÜRO legt mit einer Studie die konkreten Rechtsschutzlücken offen und fordert deren rasche Schließung.

Wien (OTS) - 

Die Europäische Kommission erhöht im langjährigen Vertragsverletzungsverfahren zur Aarhus-Konvention den Druck auf Österreich. Die Kommission hat vergangene Woche erneut eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, die den unzureichenden Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten thematisiert. Insbesondere die fehlende wirksame Überprüfung von Verordnungen sowie der mangelnde vorläufigen Rechtsschutz im Schutz der am strengsten geschützten Arten Österreichs.

Das Verfahren läuft bereits seit 2014; die letzte Konsequenz ist nun eine Klage beim Europäischen Gerichtshof samt drohender Strafzahlungen. „Die Vorgaben sind seit Jahr und Tag klar und unbestritten. Dass die Kommission nun nachschärfen muss, zeigt, dass Österreich beim Rechtsschutz im Umweltrecht massive Lücken hat, die dringend geschlossen werden müssen.“, so Gregor Schamschula, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO.

ÖKOBÜRO ist die Allianz aus 21 österreichischen Umwelt-, Natur- und Tierschutzorganisationen und hat das Verfahren mitangestoßen. Wo genau die Defizite liegen, hat ÖKOBÜRO in einer aktuellen Kurzstudie aufgearbeitet: Sie zeigt, dass der Rechtsschutz vor allem dort ins Leere geht, wo Bundesländer Eingriffe wie den Abschuss streng geschützter Arten über kurz befristete Verordnungen statt über anfechtbare Bescheide regeln – häufig ohne aufschiebende Wirkung und mit einer Geltungsdauer, die abläuft, bevor ein Gericht überhaupt entscheiden kann. Hinzu kommen fehlender Rechtsschutz gegen behördliche Unterlassungen sowie nicht anfechtbare Pläne und Programme.

ÖKOBÜRO fordert als nachhaltige Lösung ein einheitliches Umwelt-Rechtsbehelfs-Gesetz nach deutschem Vorbild, das den Rechtsschutz aus den zersplitterten Materiengesetzen herauslöst und die Lücken auf einen Schlag schließt. „Österreich hat es nun selbst in der Hand, ein EuGH-Verfahren samt Strafzahlungen abzuwenden und Rechtssicherheit für Genehmigungen zu schaffen, indem es die seit über 20 Jahren bestehenden Verpflichtungen endlich vollständig umsetzt.“, so Schamschula abschließend.

Rückfragen & Kontakt

ÖKOBÜRO - Allianz der Umweltbewegung
Mag. Gregor Schamschula
Telefon: 0699 10 65 63 03
E-Mail: [email protected]

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