• 05.06.2026, 13:41:32
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Parlament: TOP im Nationalrat am 10. Juni 2026

Budgetrede, Budgetmaßnahmengesetz, Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, PVA-Begutachtungen, FH-Studiengänge

Wien (PK) - 

Im Mittelpunkt der Nationalratssitzung am 10. Juni steht die Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer. Außerdem werden die Abgeordneten über die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende und die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Mitnahme einer Vertrauensperson zu sämtlichen medizinischen Begutachtungen im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und des Sozialministeriumservice beraten. Ebenso stehen eine Vereinfachung der Zulassung von neuen Fachhochschulstudiengängen und eine Entschließung zur missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes zur Diskussion.

Schließt der Budgetausschuss seine Beratungen zeitgerecht ab, könnte der Nationalrat außerdem erste budgetbegleitende Maßnahmen beschließen. Dabei geht es etwa um erweiterte Kontoauskunftspflichten zur Bekämpfung von Scheinfirmen, die Einführung von Pauschalgebühren für die Verlängerung oder Neuausstellung von Aufenthaltstiteln und die Senkung der Reisekosten im öffentlichen Dienst. Zudem soll es auch heuer möglich sein, eine steuerfreie Mitarbeiterprämie - von bis zu 500 Ꞓ für 2026 - zu gewähren. Die Sitzung beginnt um 10 Uhr, eine Aktuelle Stunde findet aufgrund der Budgetrede nicht statt.

Budgetrede von Finanzminister Marterbauer

Mit seiner mittlerweile zweiten Budgetrede wird Finanzminister Markus Marterbauer dem Nationalrat das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 vorstellen und die Eckpunkte des neuen Bundesfinanzrahmens erläutern. Unmittelbar davor werden die beiden Haushaltentwürfe samt Erläuterungen und budgetbegleitender Maßnahmen an die Abgeordneten verteilt. Eine erste Diskussion über das umfangreiche Zahlenwerk wird traditionsgemäß erst am darauffolgenden Tag - in Form einer Ersten Lesung - erfolgen.

Dass die Regierung inmitten einer Legislaturperiode ein Doppelbudget vorlegt, ist ungewöhnlich. Normalerweise finden die Budgetverhandlungen im Herbst statt und betreffen nur das Bundesfinanzgesetz des darauffolgenden Jahres. Das ist gesetzlich auch so vorgesehen, da langfristige Konjunkturprognosen schwierig sind und viele Budgetansätze davon abhängen, wie sich die Wirtschaft entwickelt. Bisher wurden Doppelbudgets daher lediglich nach Wahljahren - für das jeweils laufende und das kommende Jahr - beschlossen. Dass die Regierung nun von dieser Routine abweicht und erstmals ein "echtes" Doppelbudget vorlegt, noch dazu vor dem Sommer, wird mit dem laufenden Defizitverfahren der EU gegen Österreich begründet. Dabei beruft sich Finanzminister Marterbauer auch auf eine gesetzliche Ausnahmebestimmung.

Budgetmaßnahmengesetz 2026

Mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 will die Bundesregierung weitere Schritte zur Budgetkonsolidierung setzen. Gleichzeitig soll es auch heuer möglich sein, eine steuerfreie Mitarbeiterprämie zu gewähren. Außerdem enthält das Gesetzespaket diverse bürokratische Erleichterungen, etwa für Beherbergungsbetriebe. Kumuliert rechnet die Regierung bis zum Jahr 2030 mit Einsparungen in der Höhe von rund 100 Mio. Ꞓ, davon 85 Mio. Ꞓ durch steuerliche Maßnahmen.

Die Sammelnovelle kann allerdings nur auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn der Budgetausschuss seine Beratungen darüber zeitgerecht abschließt. Er hat für Dienstagfrüh eine Sitzung anberaumt. Das Gesetzespaket benötigt zudem eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, da es auch Änderungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz enthält.

Erzielt werden sollen die angepeilten Einsparungen unter anderem durch weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Scheinfirmen und durch Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung. Außerdem sollen im Bereich des öffentlichen Dienstes Zuschüsse für Reisekosten gesenkt und der Jahresdeckel auf die Kosten des Klimatickets abgesenkt werden. Für die Verlängerung oder Neuausstellung von Aufenthaltstiteln werden - gemeinsam mit dem Inkrafttreten des europäischen Asyl- und Migrationspakts - fixe Pauschalgebühren eingeführt. Die zuletzt erfolgte "überproportionale" Erhöhung der Vergütung für arbeitende Häftlinge wird wieder zurückgenommen.

Für eine zusätzliche Budgetbelastung in der Höhe von 70 Mio. Ꞓ im heurigen Jahr wird demgegenüber die geplante Fortführung der steuerfreien Mitarbeiterprämie sorgen. Allerdings wird der Maximalbetrag dafür von 1.000 Ꞓ im Jahr 2025 auf 500 Ꞓ im Jahr 2026 gesenkt. Weiters wird klargestellt, dass die Steuerfreiheit für Feiertagsarbeitsentgelte bis 400 Ꞓ auch für Beschäftigte in der Landwirtschaft und für Gemeindebedienstete gilt. Vorgesehen ist außerdem, bei mangelhaften Preisauszeichnungen künftig vermehrt auf "Beraten statt Strafen" zu setzen; sollten Fehler nicht korrigiert werden, drohen allerdings höhere Strafen als bisher.

Ergänzt werden könnte die Tagesordnung außerdem um verschiedene Oppositionsanliegen, sofern der Budgetausschuss die Beratungen darüber nicht vertagt. Die FPÖ will etwa auf Bundesebene eine verbindliche Schuldenbremse nach dem Vorbild Oberösterreichs. Die Grünen fordern ein stärkeres Bekenntnis zu Klimainvestitionen im Doppelbudget 2027/2028. Zudem sprechen sie sich für ein "gerechtes und nachhaltiges Budget" mit stärkerer Besteuerung hoher Einkommen und Vermögen sowie für eine konsequentere Nutzung von Einnahmen aus der Betrugsbekämpfung aus.

Unterstützungsfonds für Alleinerziehende

Um sozialen Notlagen vorzubeugen, schlägt die Regierung die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende vor. Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss bekommen, sollen demnach künftig eine monatliche Zuwendung von rund 240 Ꞓ pro Kind bekommen. Gleiches gilt für Alleinerziehende, deren Kindern wegen fehlender Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteils keine Halbwaisenrente zusteht. Auch wenn die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist, etwa weil eine Frau wegen häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus geflüchtet ist, soll der Fonds einspringen können. Außerdem soll von Gewalt betroffenen Frauen in besonderen Härtefällen eine ergänzende Starthilfe in Form einer Einmalzahlung von bis zu 4.000 Ꞓ gewährt werden können.

Voraussetzung für Zuwendungen ist laut Gesetzentwurf, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Heuer sind das 2.768 Ꞓ netto. Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag sind dabei nicht anzurechnen. Geleistet werden sollen die Zuwendungen grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes, ein Bezug darüber hinaus ist nur in Ausnahmefällen möglich. Die Unterstützungsleistung ist jedes Jahr neu zu beantragen, zudem müssen Umstände, die sich auf die Zuerkennung von Zuwendungen auswirken, innerhalb von 21 Tagen gemeldet werden. Auch längere Aufhalte im Ausland sind meldepflichtig.

Im Sozialausschuss hat der Gesetzentwurf breite Zustimmung erhalten, wobei mit einem Abänderungsantrag noch diverse Präzisierungen vorgenommen wurden. So wurde etwa klargestellt, dass gewährte Einmalzahlungen in Härtefällen - anders als die monatlichen Zuwendungen - nicht auf die Sozialhilfe anzurechnen sind. Dem Vorhaben ablehnend gegenüber steht die FPÖ: Sie glaubt, dass vor allem ausländische Staatsbürger vom Fonds profitieren werden, und sieht Missbrauch "Tür und Tor" geöffnet.

Mitnahme einer Vertrauensperson zu PVA-Begutachtungen

Einstimmig hat eine von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragte Sozialversicherungsnovelle den Sozialausschuss passiert. Damit wird die Mitnahme einer Vertrauensperson zu medizinischen Begutachtungen im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und des Sozialministeriumservice erleichtert. Bisher war eine Begleitung nur bei Untersuchungen für Pflegegeldeinstufungen gesetzlich verankert, nun wird ein grundsätzlicher Rechtsanspruch darauf geschaffen. Damit kann künftig auch bei medizinischen Untersuchungen infolge eines Antrags auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension eine Vertrauensperson beigezogen werden. Gleiches gilt bei einer Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise und bei Anträgen auf Hilfeleistungen nach dem Impfschadengesetz, dem Verbrechensopfergesetz oder einem anderen Sozialentschädigungsgesetz. Oftmals war das ohnehin schon gängige Praxis, zuletzt hatte es an PVA-Untersuchungen aber viel öffentliche Kritik gegeben.

Im Sozialausschuss waren sich die Parteien grundsätzlich einig, dass es noch weiterer Schritte bedarf, um die Situation bei PVA-Begutachtungen zu verbessern. Weitergehende Entschließungsanträge der FPÖ und der Grünen fanden allerdings keine Mehrheit und dürften damit auch im Plenum abgelehnt werden. Konkret fordert die FPÖ in ihrem Antrag etwa eine umfassende Evaluierung der Begutachtungspraxis der PVA und die Einrichtung einer weisungsfreien Schlichtungsstelle. Zudem will sie mit einem unabhängigen Qualitäts- und Kontrollmechanismus und erleichterten Überprüfungsmöglichkeiten sicherstellen, dass es nicht zu zu niedrigen Pflegegeldeinstufungen kommt. Die Grünen wiederum pochen auf die Einrichtung einer gemeinsamen Begutachtungsstelle für sämtliche medizinische Begutachtungen und Überprüfungen samt fachlichem Prüf- und Qualitätssicherungsbeirat. Zudem braucht es ihrer Meinung nach eine Aus- und Fortbildungspflicht für Sachverständige, um die Qualität von Begutachtungen zu verbessern. Einige der Oppositionsanliegen sind bereits im Regierungsprogramm verankert, den NEOS zufolge braucht die Schaffung neuer Strukturen aber Zeit. Keinen akuten Handlungsbedarf sieht die ÖVP beim Pflegegeld, hier gebe es schon jetzt "einen sehr niederschwelligen Zugang", auch zu Beschwerden.

Notarversorgungsgesetz

Ebenfalls einstimmig ins Plenum geschickt hat der Sozialausschuss eine von den Koalitionsparteien vorgelegte Novelle zum Notarversorgungsgesetz. Sie sieht vor, die im Gesetz verankerte Mindestpensionshöhe für Notarinnen und Notare im Ruhestand je nach Ausmaß der erworbenen Versicherungsmonate zu staffeln. Demnach sollen bei weniger als 20 anrechenbaren Versicherungsjahren (240 Monate) nur 70 % des Mindestpensionsbetrags ausgezahlt werden, sofern die erworbenen Pensionsansprüche nicht ohnehin darüber liegen. Bei 240 bis 299 Versicherungsmonaten (20 bis 24,9 Jahre) sind es 80 %, bei 300 bis 359 Versicherungsmonaten (25 bis 30 Jahre) 90 %. Damit reagieren ÖVP, SPÖ und NEOS auf die vor kurzem beschlossene Anhebung der Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und Notariatskandidaten von 35 auf 50 Jahre. Da damit zu rechnen ist, dass es dadurch auch zu einem späteren Eintritt ins Notariat kommt, besteht ihnen zufolge die Gefahr, dass Beitragseinnahmen und gewährte Pensionsleistungen auseinanderdriften. Laut Erläuterungen zum Gesetzesentwurf liegt die unterste Pensionshöhe aktuell bei 3.807,51 Ꞓ, wobei für diese Berufsgruppe grundsätzlich ein Regelpensionsalter von 70 Jahren gilt.

Vorgehen gegen Deepfakes

Die Koalitionsparteien fordern die Regierung mit einem Entschließungsantrag außerdem zum Handeln gegen nicht-einvernehmliche Deepfakes auf. Sexualisierte Deepfakes, also mit Hilfe künstlicher Intelligenz manipulierte oder erstellte Bilder und Videos, seien ein Massenphänomen geworden, heißt es im Antrag. Eine EU-Richtlinie gebe vor, dass diese Form geschlechtsspezifischer Gewalt unter Strafe gestellt werden müsse. Die Justizministerin und die Frauenministerin sollen daher entsprechende strafrechtliche Konsequenzen schaffen, lautet der Auftrag, der im Gleichbehandlungsausschuss mit den Stimmen der Dreierkoalition auf den Weg gebracht wurde.

Ein Entschließungsantrag der Grünen zum selben Thema blieb im Ausschuss in der Minderheit. Ihnen schweben neben Nachschärfungen im Strafrecht - und zwar bereits bei Erstellung, nicht erst bei Veröffentlichung solcher Inhalte - weitere Maßnahmen vor. So müssten etwa die Anbieter entsprechender KI-Programme mehr zur Verantwortung gezogen, die Opferhilfe ausgebaut, Personen bei Polizei und Gerichten geschult und sogenannte Cyberambulanzen zur Sicherung digitaler Beweismittel eingerichtet werden. Auch für Awareness-Kampagnen und die Einrichtung der von der EU vorgesehenen KI-Behörde in Österreich sprechen sich die Grünen im Antrag aus.

Schutz des Frauensports

Die FPÖ wendet sich mit zwei Entschließungsanträgen gegen die Teilnahme von Transfrauen an Frauenwettkämpfen. Es brauche verbindliche Regelungen, um sicherzustellen, dass biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren, nicht bei reinen Frauenbewerben antreten dürfen, mahnen die Freiheitlichen. Sportlerinnen müssten vor Benachteiligung, Gesundheitsgefährdung und dem Verlust von Chancengleichheit geschützt werden. Schließlich sei die Leistungsfähigkeit von Frauen durch biologische Unterschiede um rund zehn Prozent niedriger als die der Männer. Die FPÖ hat die gleichlautenden Anträge sowohl im Sportausschuss, als auch im Gleichbehandlungsausschuss eingebracht. In beiden Ausschüssen wurde er von keiner der anderen Fraktionen unterstützt und blieb damit jeweils in der Minderheit. Seitens der ÖVP hieß es unter anderem, dass das Thema nicht in der Zuständigkeit des Sportministers, sondern bei den Verbänden liege.

Einfachere Zulassung neuer FH-Studiengänge

Ein von den Koalitionsparteien eingebrachter Gesetzesantrag zielt darauf ab, die Zulassung von neuen Fachhochschul-Studiengängen zu vereinfachen und die Autonomie der Fachhochschulen auszuweiten. So wird etwa die Möglichkeit eines vom Standardverfahren abweichenden Akkreditierungsverfahrens bei der Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsstelle AQ Austria geschaffen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass es nicht zum sofortigen Erlöschen einer Akkreditierung kommen muss, falls eine Akkreditierungsvoraussetzung nicht mehr vorliegt.

Geplant ist überdies, den Begriff "Studienplan" einheitlich durch die Bezeichnung "Curriculum" zu ersetzen, wobei künftig auch die Prüfungsordnung verpflichtender Bestandteil von Curricula sein muss. Weiters müssen Qualifikationsprofil, Inhalt und Aufbau des Studiengangs, Zugangsvoraussetzungen, Aufnahmeordnung sowie Art und Umfang der Lehrveranstaltungen daraus hervorgehen. Studiengangsübergreifende Prüfungsordnungen sollen weiterhin möglich bleiben. Der Antrag wurde im Wissenschaftsausschuss unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit redaktionellen Anpassungen einstimmig angenommen. Einhellige Zustimmung gab es zudem für eine Ausschussfeststellung, die Präzisierungen zu Lehr- und Forschungsberechtigungen der Fachhochschulen bei der Erstellung von Curricula sowie zum Aufsichtsverfahren der AQ Austria beinhaltet.

FPÖ-Antrag zur EU-Forschungsförderung

Ein Entschließungsantrag der FPÖ blieb im Wissenschaftsausschuss in der Minderheit. Die Freiheitlichen fordern ein klares österreichisches "Nein zur ideologischen Einflussnahme" auf die EU-Forschungsförderung und das geplante EU-Konzept der "Fünften Freiheit". Dieses drohe, Forschung und Bildung unter politische Vorgaben wie Klimawandel, Geschlechtergleichstellung oder soziale Gerechtigkeit zu stellen und damit nationale Souveränität sowie die Unabhängigkeit der Wissenschaft zu gefährden. Fördermittel müssten allein nach fachlicher Exzellenz vergeben werden. Die FPÖ verlangt daher von der Wissenschaftsministerin, auf EU-Ebene gegen jede ideologische Einflussnahme aufzutreten und sich für die Wahrung der Souveränität der Mitgliedstaaten in der Wissenschaftspolitik einzusetzen.

Anträge zur Verteidigungspolitik

Noch offen ist, ob Oppositionsanträge aus dem Bereich der Verteidigungspolitik auf die Tagesordnung der Sitzung kommen. Der Landesverteidigungsausschuss wird darüber erst am Dienstag beraten. So fordert die FPÖ etwa, den Grundwehrdienst nach dem Modell "Österreich PLUS" auf acht Monate zu verlängern und zwei Monate Milizübungen anzuschließen. Parallel dazu soll der Zivildienst auf zwölf Monate ausgeweitet werden. Auch mehr budgetäre Planungssicherheit für das Bundesheer sowie die ausschließliche Beorderung unbefristet beorderter Wehrpflichtiger in den Milizstand sind der FPÖ ein Anliegen. Die Grünen pochen auf die Beachtung des Völkerrechts und von Menschenrechten bei Rüstungsexporten, auf eine regionale und frische Verpflegung in den Kasernen sowie auf eine Erhöhung der militärdiplomatischen Präsenz in Rumänien. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.


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