• 03.06.2026, 20:22:32
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  • OTS0189

Wissenschaftsausschuss: Einfachere Zulassung von FH-Studiengängen einstimmig beschlossen

Oppositionsanliegen zur Hochschulthematik und Digitalisierung vertagt

Wien (PK) - 

Die Vereinfachung der Zulassung von Fachhochschulstudiengängen ist das Ziel eines Gesetzesantrags der Regierungsfraktionen, den der Wissenschaftsausschuss vor zwei Wochen in Begutachtung geschickt hatte. Nach Abschluss des Begutachtungsverfahrens befasste sich der Ausschuss in seiner heutigen Sitzung erneut mit der Initiative und genehmigte sie einstimmig.

Vertagt wurden hingegen mehrere Oppositionsanträge zur Hochschulthematik, darunter eine FPÖ-Initiative zur vollständigen Offenlegung der Vergütungen von Rektoratsmitgliedern öffentlicher Universitäten sowie drei Anträge der Grünen zu den Weiterbildungsangeboten Pädagogischer Hochschulen, zu verpflichtenden Lateinkenntnissen als Studienzulassungsvoraussetzung und zur Forschungsförderung für postvirale Erkrankungen. Keine Mehrheit fand ein wiederaufgenommener FPÖ-Entschließungsantrag, der sich gegen "ideologische Einflussnahme" auf die EU-Forschungsförderung wendet.

Außerdem befasste sich der Ausschuss mit mehreren Initiativen der Grünen im Bereich der Digitalisierung, etwa zu den Themen Deepfakes, digitaler Souveränität, künstlicher Intelligenz, dem Data Act der EU und der ID Austria. Auch die Verhandlungen zu diesen Anträgen wurden mehrheitlich vertagt.

Verschlankung der Programmakkreditierungsverfahren von Fachhochschulen

Mit Änderungen im Fachhochschulgesetz (FHG) und im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz sollen laut Gesetzesantrag die Verfahren zur Akkreditierung neuer FH-Studiengänge vereinfacht werden (865/A). So soll etwa der Begriff "Studienplan" einheitlich durch die Bezeichnung "Curriculum" ersetzt werden. Als wesentliche Bestandteile eines Curriculums werden dazu etwa der Inhalt und der Aufbau des Studiengangs, die Zugangsvoraussetzungen, die Aufnahmeordnung, die Art, der Umfang und die Beschreibung der Lehrveranstaltungen genannt. Neu ist, dass die Prüfungsordnung als Teil des Curriculums verstanden und gesetzlich definiert wird. Studiengangsübergreifende Prüfungsordnungen sollen weiterhin möglich sein.

Weitere Änderungen zielen auf die Beseitigung von Redundanzen und die Ausweitung der Autonomie der Fachhochulen ab. Zudem soll für die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) die Möglichkeit für ein abweichendes Verfahren geschaffen werden, wodurch die im FHG festgelegten Akkreditierungsvoraussetzungen nicht mehr im Detail geprüft werden müssen. Das Board der AQ Austria soll aber als Ergebnis eines Aufsichtsverfahrens eine spezifische Aufsichtsmaßnahme ergreifen können. Der Antrag wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit redaktionellen Anpassungen einstimmig angenommen. Einhellige Zustimmung gab es zudem für eine Ausschussfeststellung, die Präzisierungen zu Lehr- und Forschungsberechtigungen der Fachhochschulen bei der Erstellung von Curricula sowie zum Aufsichtsverfahren der AQ Austria beinhaltet.

Im Ausschuss zeigte sich Rudolf Taschner (ÖVP) "begeistert" darüber, dass die heimischen Fachhochschulen "so gut aufgestellt" seien, dass man sich eine solche Vereinfachung "erlauben" dürfe. Heinrich Himmer (SPÖ) ergänzte, dass mit dem Abänderungsantrag und der Ausschussfeststellung Bedenken aus dem Begutachtungsverfahren Rechnung getragen werde. Martin Graf (FPÖ) und Martina von Künsberg Sarre (NEOS) hoben die Vorteile der Novelle im Sinne der Entbürokratisierung hervor. Auch Sigrid Maurer (Grüne) drückte "ungeachtet der extrem kurzen Begutachtungsfrist" ihre Zustimmung aus. Laut ihr sei jedoch "ein Auge darauf zu werfen", ob die Vereinfachung möglicherweise Nachteile hinsichtlich internationaler Anrechenbarkeiten zeitige.

FPÖ fordert Transparenz bei Gehältern von Universitätsleitungen

Die Universität Graz, die Medizinische Universität Wien und die Medizinische Universität Innsbruck hätten entgegen den gesetzlichen Vorgaben ihre Rektoratsvergütungen nicht offengelegt, zeigen FPÖ-Abgeordnete Manuel Litzke und Martin Graf in einem Entschließungsantrag auf (653/A(E)). Sie fordern daher Wissenschaftsministerin Holzleitner auf, sicherzustellen, dass sämtliche öffentlichen Universitäten, die Vergütungen ihrer Rektoratsmitglieder vollständig und transparent offenlegen. Weiters solle geprüft werden, ob eine gesetzliche Klarstellung notwendig sei.

Litzke untermauerte im Ausschuss die Relevanz des Antrags mit dem Hinweis auf die aktuelle Budgetsituation. Juliane Bogner-Strauß zeigte Verständnis für das Anliegen der FPÖ. Die Rechtslage sei jedoch klar und die betreffenden Rektorate auf ihre Säumigkeit bereits hingewiesen worden, begründete sie den Vertagungsantrag, dem neben den Regierungsfraktionen auch die Grünen zustimmten.

Grüne für Ausbau der Weiterbildungsangebote Pädagogischer Hochschulen

Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer spricht sich in einem Entschließungsantrag für eine Anpassung des Hochschulgesetzes 2005 im Sinne einer Stärkung und Vereinheitlichung der Weiterbildungsangebote an Pädagogischen Hochschulen aus (809/A(E)). Pädagogische Hochschulen sollten nach Ansicht der Grünen vergleichbare Weiterbildungsangebote wie Universitäten und Fachhochschulen anbieten können. Die Grünen ersuchen die Wissenschaftsministerin, eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes auf den Weg zu bringen. Dabei sei insbesondere die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik zu berücksichtigen.

Maurer geht davon aus, dass es sich um ein "Versehen" handelt, dass hier auf die Pädagogischen Hochschulen "vergessen" worden sei, erklärte sie im Ausschuss. Den Vertagungsantrag begründete Rudolf Taschner (ÖVP) damit, dass die Pädagogischen Hochschulen nicht in die Zuständigkeit des Wissenschafts-, sondern des Bildungsressorts fielen. Maurer hielt entgegen, dass das Hochschulgesetz sehr wohl in die Kompetenz des Wissenschaftsministeriums falle. Hermann Brückl (FPÖ) lehnte den Antrag ab, da er eine "Überakademisierung" fördere, die keinerlei Mehrwert bringe. Der Antrag der Grünen wurde mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt.

Grüne: Verpflichtende Lateinkenntnisse für Studienzulassung überdenken

In einem weiteren Entschließungsantrag hinterfragt Sigrid Maurer (Grüne) die Verpflichtung zum Nachweis von Lateinkenntnissen bzw. zur Ablegung einer Ergänzungsprüfung als Zulassungsvoraussetzung für bestimmte Studienrichtungen (826/A(E)). Angesichts veränderter wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen sollten Lateinkenntnisse keine strukturelle Zugangshürde darstellen, argumentiert sie. In einem Entschließungsantrag fordert Maurer die Wissenschaftsministerin auf, die Regelung zu überprüfen und bei Fehlen fachlich zwingender Gründe ihre Abschaffung einzuleiten. Fachlich notwendige Inhalte müssten dabei weiterhin adäquat und zeitgemäß im Studium vermittelt werden.

Innerhalb der Bundesregierung fänden bereits Gespräche dazu statt, begründete Martina von Künsberg Sarre (NEOS) ihren Vertagungsantrag, dem neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ zustimmte.

Grüne für Forschungsförderung zu postviralen Erkrankungen

Erheblichen Forschungs- und Wissensbedarf zu postviralen Erkrankungen konstatieren die Grünen-Abgeordneten Sigrid Maurer und Ralph Schallmeiner in einem weiteren Entschließungsantrag (606/A(E)). Zu wenig erforscht sind laut ihnen insbesondere Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS), Long-COVID, Post-COVID-Syndrome sowie weitere postinfektiöse Langzeitfolgen. Sie fordern daher von der Wissenschaftsministerin, unter konzeptioneller Einbindung des Nationalen Referenzzentrums für postvirale Syndrome der Medizinischen Universität Wien eine neue, zusätzliche langfristige Forschungsförderung für postvirale Erkrankungen einzurichten. Diese Forschungsförderung solle ein Gesamtvolumen von mindestens 50 Mio. Ꞓ über einen Zeitraum von zehn Jahren umfassen.

Im Ausschuss verwiesen sowohl Wissenschaftsministerin Eva- Maria Holzleitner als auch Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) auf verschiedene bereits vorhandene Forschungsförderungsstrukturen, etwa im Rahmen des Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF). Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FPÖ vertagt.

FPÖ-Anträge auf Herkunftsprinzip beim Medizinstudium und gegen "ideologische Einflussnahme" auf Forschungspolitik

Von den Koalitionsparteien vertagt wurde die wiederaufgenommene Forderung der FPÖ-Abgeordneten Martin Graf und Manuel Litzke nach Einführung des Herkunftslandprinzips für Studierende der Medizin in Österreich (511/A(E)). Ausländische Studienbewerber sollen nur dann zum Medizinstudium in Österreich zugelassen werden, wenn sie auch im Herkunftsland die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

In der Minderheit blieb ein weiterer wiederaufgenommener Entschließungsantrag von Litzke, der ein klares österreichisches "Nein zur ideologischen Einflussnahme" auf die EU-Forschungsförderung fordert und sich gegen das geplante EU-Konzept der "Fünften Freiheit" wendet (429/A(E)). Das EU-Vorhaben gefährdet laut Litzke die nationale Souveränität und die Unabhängigkeit der Wissenschaft.

Grünen: Behörden zur Durchsetzung des Data Acts benennen

Grünen-Abgeordneter Süleyman Zorba kritisierte, dass die Bundesregierung noch immer keine Behörden für die Durchsetzung des Data Acts der EU benannt hat. Der Data Act sei damit in Österreich zwar rechtlich in Geltung, es bestehe aber keine klare Instanz, die die Einhaltung der Verordnung überprüfe, Beschwerden kläre, Verstöße konsequent sanktioniere und rechtliche Unsicherheiten reduziere. Die Grünen fordern von der Bundesregierung, unverzüglich eine oder mehrere zuständige Behörden sowie allenfalls einen Datenkoordinator zu benennen (886/A(E)). Diese Benennung werde derzeit vorbereitet und "zeitnah" erfolgen, begründete Manfred Harrer (SPÖ) den Vertagungsantrag, dem FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS zustimmten.

Grüne fordern EU-Konformität der ID Austria

Die eIDAS-Verordnung (Electronic Identification, Authentication and Trust Services) der EU regelt die gegenseitige Anerkennung nationaler elektronischer Identitäten (eIDs) in Europa. Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne) weist darauf hin, dass Österreich bis Ende 2026 eine Novelle der eIDAS-Verordnung umsetzen müsse. Sie solle die Sicherheits- und Datenschutzstandards bestehender eIDs stärken und deren verbesserte Interoperabilität sicherstellen. So müssten EU-Mitgliedstaaten künftig auch die digitalen Brieftaschen aus anderen Mitgliedstaaten akzeptieren. Die EU-Verordnung mache ein Update der ID Austria notwendig, insbesondere im Hinblick auf Sicherheits- und Datenschutzstandards, merkte Zorba an. In einem Entschließungsantrag fordern die Grünen vom Bundeskanzler, die ID Austria zeitgerecht an die Vorgaben der EU-Verordnung anzupassen (838/A(E)).

Unter Verweis auf eine "potenzielle Missbrauchsanfälligkeit" stellte Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) den Vertagungsantrag, dem auch die Koalitionsparteien zustimmten.

Anträge der Grünen zu Deep-Fakes, digitaler Souveränität und KI-Behörde

Mehrere Anträge der Grünen zu rechtlichen Problemen im Kontext der Digitalisierung, die in früheren Sitzungen vertagt worden waren, standen erneut auf der Tagesordnung des Wissenschaftsausschusses. So fordert etwa Süleyman Zorba (Grüne) ein entschlossenes Vorgehen gegen böswillige, betrügerische und irreführende Deepfakes und Regelungen, die eine Mitverantwortung von Plattformen festlegen. (578/A(E))

In einem weiteren Entschließungsantrag fordert er die Bundesregierung auf, einen Ausweg aus der digitalen Abhängigkeit in der Verwaltung zu suchen und die digitale Souveränität jetzt sicherzustellen (148/A(E)). Zudem ist es laut Abgeordnetem Zorba überfällig, dass die Bundesregierung im Gefolge der EU-Richtlinie eine KI-Behörde benennt (517/A(E)). Auch diese Anträge wurden mit einer Stimmenmehrheit der Koalitionsparteien und der FPÖ vertagt. (Fortsetzung Wissenschaftsausschuss) wit


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