• 03.06.2026, 18:12:32
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  • OTS0185

Bundesrat befürwortet Verbraucherkreditgesetz und neue Energieausweis-Pflichten

Beide Umsetzungen von EU-Richtlinien passierten mit den Stimmen der Regierungsfraktionen den Bundesrat

Wien (PK) - 

Ein neues Verbraucherkreditgesetz zielt darauf ab, Konsumentinnen und Konsumenten auch bei den zunehmend populären Online-Geschäftsmodellen umfassend zu schützen. Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS passierte das Gesetz heute den Bundesrat. Justizministerin Sporrer betonte, dass per Mausklick Kredite abgeschlossen oder Zahlungsverpflichtungen eingegangen werden können. Ziel sei es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Gefahren dieser populären Geschäftsmodelle besser zu schützen. Die Freiheitlichen bemängelten, ebenso wie die Grünen, fehlende Zinsobergrenzen. Zudem kritisierte die FPÖ das neue Gesetz als "Bürokratiemonster".

Auch eine Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen heute mehrheitlich angenommen.

Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Das neue Verbraucherkreditgesetz sieht vor, dass Zahlungsaufschübe bzw. Finanzierungshilfen künftig - auch wenn sie kurzfristig oder unentgeltlich gewährt werden - unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherkreditregimes behandelt werden. Erfasst werden sollen damit in erster Linie Modelle wie "Buy Now, Pay Later". Mit dem Gesetzespaket wird die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt, das bisherige Verbraucherkreditgesetz aufgehoben und ein neues Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen, außerdem werden weitere Gesetzesmaterien geändert.

Keine Zustimmung dafür gab es von der FPÖ. Klemens Kofler (FPÖ/N) meinte, dass die Bestimmungen neue Hürden für jene Menschen bringen würden, die einen Kredit brauchen, um schwierige Lebensbedingungen zu überbrücken. Es handle sich um ein "Bürokratiemonster", das Kredite schwerer zugänglich mache und "Menschen misstraue", anstatt ihnen zu helfen. Er forderte stattdessen "Schutz vor Überschuldung" und wirksame Maßnahmen gegen Wucherzinsen. Sein Fraktionskollege Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) kritisierte zudem, dass die im Begutachtungsverfahren monierten Änderungen, in keiner Weise berücksichtigt worden seien.

Für die Grünen war die Umsetzung der EU-Richtlinie nicht konsequent genug. Das neue Gesetz enthalte zwar "gute und richtige Schritte", jedoch würde es nicht ausreichen, Schuldenfallen "schön und besser zu beschriften". Diese müssten durch Zinsobergrenzen entschärft werden, forderte Simone Jagl (Grüne/N).

Das neue Gesetz gehe "mit Augenmaß" auf die neuen Gegebenheiten der Online-Kreditinstitute, KI-generierte Angebote und "übertriebene Lockmethoden" in den Sozialen Netzwerken ein, meinte Bernhard Ruf (ÖVP/O). Die Schaffung von Zinsobergrenzen sei nach näherer Analyse und auf Wunsch der Kreditunternehmen verworfen worden, so Ruf, der in diesem Zusammenhang "schon auch" auf "gewisse Eigenverantwortung" plädierte.

Das Gesetz bringe mehr Sicherheit, betonten weiteres Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) und Manfred Mertel (SPÖ/K). Der Staat müsse einerseits Kredite als wichtigen Motor des Wirtschaftslebens zulassen und andererseits vor übermäßigen Krediten warnen, sagte Mertel. Die klaren Ziele des neuen Gesetzes seien die Verbesserung von Transparenz sowie die Beobachtung des Wettbewerbs bei Verbraucherkreditverträgen.

Neue Energieausweis-Pflichten

Mehrheitliche Zustimmung fand auch eine Novelle des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes, mit der EU-Bestimmungen umgesetzt werden. Demnach soll künftig auch dann ein Energieausweis auszuhändigen sein, wenn ein Mietvertrag - etwa betreffend eine Wohnung oder ein Geschäftslokal - verlängert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass relevante Informationen immer aktuell zur Verfügung stehen. Bei Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen soll neben dem Indikator der Gesamtenergieeffizienz die Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben sein. Dies verbessere die Transparenz bei Immobilienanzeigen, sagte Justizministerin Anna Sporrer. Zudem seien klare Übergangsbestimmungen geschaffen worden. Bereits bestehende Energieausweise können weiterhin verwenden werden.

"Neue Bürokratie und zusätzliche Kosten" kritisierte die FPÖ. Sie sah durch die neuen Regelungen eine "weitere Belastung" für Eigentümerinnen und Eigentümer, Vermieterinnen und Vermieter, Unternehmen sowie letztlich auch für Mieterinnen und Mieter. Denn jeder zusätzliche Verwaltungsaufwand verursache Kosten, sagte Herbert Kober (FPÖ/St).

Energieeffizienz sei ein wichtiger Faktor zur Entlastung der Gelbörse, aber auch für den Klimaschutz, betonte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Aufgrund des Klimawandels werde nicht nur im Winter Energie für das Heizen, sondern auch im Sommer für das Kühlen benötigt. Ihre Fraktion setze sich daher dafür ein, dass der Kühlwert, der bei Betriebsgebäuden angegeben werden müsse, auch bei Wohngebäuden anzuführen sei. Unverständlich sei aus ihrer Sicht zudem, dass es "weiterhin keine klare Regelung" dafür gebe, welche Behörde die Einhaltung der Vorgaben des Energieausweises prüfe und wie Verstöße systematisch verfolgt werden, so Kittl.

Die Vergleichbarkeit der Energieeffizienz von Mietwohnungen oder Kaufobjekten und die damit verbundenen Informationen hinsichtlich der zu erwartenden Heizkosten könnten nur positiv sein, meinte Mario Trinkl (SPÖ/B). Die neuen Regelungen würden daher weitere Verbesserungen bringen, sagte er.

Auch Viktoria Hutter (ÖVP/N) betonte, dass gerade in Zeiten von volatilen Energiepreisen das Wissen um die energetische Beschaffenheit eines Gebäudes kein "bloßes Nice-to-Have", sondern eine essentielle Entscheidungsgrundlage sei. (Fortsetzung Bundesrat) bea

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