- 03.06.2026, 16:46:32
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- OTS0171
Bundesrat besiegelt Anpassungsgesetz zu Asyl- und Migrationspakt
Volksanwaltschaft wird Grenzverfahren an heimischen Flughäfen überwachen
Der Bundesrat hat heute für die Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU grünes Licht gegeben. Damit soll für Asylsuchende das Zulassungsverfahren durch ein vorgelagertes Screening ersetzt und Sonderbestimmungen für Asylverfahren an der EU-Außengrenze verankert werden. Außerdem soll der Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen in das Quotensystem nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz integriert werden. Auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll es neue Regelungen geben. Für das im Paket enthaltene "Asyl- und Migrationspakt Anpassungsgesetz" (AMPAG) und die Novellierung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes sprachen sich ÖVP, SPÖ und NEOS aus. Den neuen Obsorgebestimmungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stimmten auch die Grünen zu.
Als unabhängige Überwachungsstelle für die neuen Grenzverfahren sieht ein Koalitionsantrag die Volksanwaltschaft vor. Die entsprechende Verfassungsnovelle und begleitende Änderungen im Volksanwaltschaftsgesetz passierten den Bundesrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.
Die FPÖ sprach sich in der hitzigen Debatte vehement gegen das gesamte Paket aus. Ein in der Sitzung eingebrachter Antrag der Freiheitlichen für eine verpflichtende Altersfeststellung bei Zweifeln an der Altersangabe von vermeintlich minderjährigen Fremden blieb in der Minderheit. Nachdem sich die FPÖ auch neuerlich für eine "Remigration" aussprach, entzündete sich wie schon im Nationalrat auch in der Länderkammer eine Kontroverse über diesen Begriff. Die Vorsitzenden erteilten mehrere Ordnungsrufe für dessen Verwendung.
Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU
Ziel des Asyl- und Migrationspakts der EU ist es, die Effizienz und Geschwindigkeit von Asylverfahren zu steigern, Migrationsströme besser zu steuern, Sekundärmigration einzudämmen und somit die nationalen Asyl- und Migrationssysteme nachhaltig zu entlasten. Mit dem AMPAG sollen nun etwa die Bestimmungen im Asylgesetz zur Unzulässigkeit von Anträgen adaptiert und die Kooperationspflichten von Antragstellerinnen und Antragstellern neu geregelt werden. Das bisherige Zulassungsverfahren soll entfallen und durch ein vorgelagertes Screening sowie einheitliche Verfahrensabläufe ersetzt werden. Für Fälle, in denen eine Rückführung aus Gründen des Schutzes von Leben oder vor unmenschlicher Behandlung unzulässig ist, wird ein eigener Aufenthaltstitel geschaffen. Begleitend erfolgen Anpassungen in weiteren Materiengesetzen, insbesondere im Bereich der Fremdenpolizei, der Grundversorgung und der Verfahrensorganisation.
Eine zentrale Neuerung der Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ist die Überführung des Familiennachzugs aus dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht, wo dieser künftig im Rahmen eines Quotensystems geregelt werden soll. Darüber hinaus werden unionsrechtliche Vorgaben für kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse umgesetzt. Mit einem bereits im Nationalrat mitbeschlossenen Abänderungsantrag zu dieser Novelle wird unter anderem festgelegt, dass hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit "Jobseeker-Visum" ein Verfahren bei Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland abwarten dürfen.
Ziel des sogenannten "Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetzes" (ObUM-G) ist es, die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen künftig bereits ab dem Zeitpunkt ihres Antreffens im Bundesgebiet sicherzustellen. Demnach soll der jeweilige Kinder- und Jugendhilfeträger künftig kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut werden, wodurch das bislang erforderliche Verfahren beim Pflegschaftsgericht entfällt und damit verbundene Verzögerungen vermieden werden. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die zuständige Kinder- und Jugendhilfe eine erste Einschätzung zur Minderjährigkeit vornimmt. Bestehen Zweifel, soll ein gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet werden können. Bis zu einer Entscheidung ist laut Gesetzentwurf grundsätzlich von der Minderjährigkeit auszugehen.
Karner: Massivste Veränderung im Asylrecht seit 20 Jahren
Die Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts stelle die massivste Veränderung bzw. Verschärfung im österreichischen Asyl- und Fremdenrecht seit mehr als 20 Jahren dar, zeigte sich Innenminister Gerhard Karner überzeugt. Auch wenn man in diesem Bereich noch nicht dort sei, wo man hinsollte, entwickle sich vieles in die richtige Richtung. Er nannte einige deutlich gesunkene Zahlen, etwa zu den Aufgriffen an der Grenze oder zu den Asylwerbenden in der Grundversorgung. Das sei ein Auftrag, hart in diese Richtung weiterzuarbeiten, so Karner. Der Asylpakt werde keine "Wundertüte" sein, stelle aber endlich eine politische Einigung dar. Beim Solidaritätsmechanismus habe Österreich aufgrund der früheren höheren Belastungen eine Ausnahme erreicht. Was das neue Außengrenzverfahren betrifft, werde derzeit am Flughafen Schwechat ein Grenzterminal errichtet, so der Innenminister. Auch im Hinblick auf den Familiennachzug zeigte er sich überzeugt, dass der "Stopp" bereits gewirkt habe. Zur Begriffsdiskussion wolle er außerdem klarstellen, dass "Remigration" seit Langem ein Kampfbegriff der neuen Rechten bzw. der identitären Bewegung sei.
Wichtig sei auch, dass nunmehr die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab Tag eins geregelt werde, sagte Justizministerin Anna Sporrer. Die Obsorge soll künftig direkt aufgrund des Gesetzes und innerhalb von 15 Tagen übertragen werden. "Kinderrechte sind Menschenrechte", hielt Sporrer fest. Bei Zweifeln an der Minderjährigkeit gebe es die Möglichkeit, dass das Alter gerichtlich festgestellt wird.
Umfassende Debatte über Asylpolitik
Der EU-Asylpakt werde keines der Probleme lösen, sondern der illegalen Migration ein neues "Mäntelchen" geben, kritisierte Sandra Jäckel (FPÖ/V). Als "Ergebnis völlig verfehlter Migrationspolitik" sieht sie unter anderem "Parallelgesellschaften", Probleme an Schulen sowie "täglich Gewalt" in Österreich samt einem "erschreckend hohen Anteil" an weiblichen Opfern durch "migrantische Gewalt". Die "Zwangsverteilung" in Europa, bei der zudem Ausgleichszahlungen drohen würden, sei ein "Freibrief für illegale Migration". Zudem sei der Asylpakt der nächste Schritt zur "Entmündigung der Nationalstaaten". Es gelte, die eigene Bevölkerung zu schützen, so Jäckel. Auch Werner Gradwohl (FPÖ/St) ortet einen massiven Schritt zur "Entmachtung der österreichischen Asylpolitik" in Richtung "Brüssel", und darüber hinaus "schlimmstes Gold Plating", wenn es um die Verlängerung von Aufenthaltstiteln geht. Man schaffe neue Anreize für die Schlepperindustrie. Beim Familiennachzug sieht er keine Begrenzung, sondern ein "Täuschungsmanöver", da am Ende der Nachzug trotzdem kommen würde. Der Sozialstaat stoße zunehmend an seine Grenzen. Auch Günter Pröller (FPÖ/O) ortet beim Familiennachzug keinen Stopp, sondern nur eine vorübergehende Drosselung und eine "Alibiverschärfung".
Sebastian Stark (ÖVP/N) warf der FPÖ vor, nicht an Lösungen, sondern an "dauerhaften Empörungszuständen" interessiert zu sein. Österreich sei vom Solidaritätsmechanismus ausgenommen, hielt er fest. Nachgeschärft würde außerdem bei den Integrationspflichten. Im Asylwesen brauche es harte, strenge, aber auch gerechte Regeln und Treffsicherheit, die heute geschaffen würde. Man könne nur stückweise beginnen, diese großen Themen abzuarbeiten, sagte Harald Himmer (ÖVP/W), wie etwa Abkommen abzuschließen. Man wisse, dass der Stopp beim Familiennachzug gewirkt habe. Mit dem vorliegenden Paket werde weiter daran gearbeitet, das Thema Asyl besser in den Griff zu bekommen. Es gehe um Schutz für jene, die ihn brauchen, zudem zeige das Gesetzespaket auch "klare Kante gegen illegale Migration", so Antonia Herunter (ÖVP/St). Mit der Obsorge ab Tag eins bei der Kinder- und Jugendhilfe werde eine Lücke geschlossen.
Es sei ein Meilenstein, dass es erstmalig gelungen sei, ein einheitliches rechtliches System für alle Mitgliedstaaten zu schaffen, sagte Dominik Reisinger (SPÖ/O). Mit dem Paket sollen die Geschwindigkeit bei Asylverfahren gesteigert, Migrationsströme besser gesteuert und verteilt sowie Sekundärmigration eingedämmt werden. Eine große Errungenschaft stelle der Schutz der unbegleiteten Minderjährigen ab Tag eins dar. Als eine der größten Reformen, die derzeit in Europa stattfinde, bringe das gemeinsame Asylsystem funktionierende Verfahren und klare Zuständigkeiten und Regeln, so Michael Wanner (SPÖ/S). Rechtsstaatlichkeit gelte für alle, auch für Schutzsuchende. Wichtig sei vor allem auch, dass unbegleitete Kinder nicht monatelang in Unsicherheit bleiben. Auch Verena Schweiger (SPÖ/W) wies zu der Vielzahl an Gesetzesänderungen auf den "Meilenstein" der Obsorge ab Tag eins hin. Man schließe eine gravierende Schutzlücke, denn Kinderrechte seien keine Frage der Staatsbürgerschaft.
Auch aus Sicht der NEOS ist die Obsorge für die unbegleiteten Minderjährigen ab dem ersten Tag ein wichtiger Aspekt, so Julia Deutsch (NEOS/W). Diese Obsorge übernehme künftig die Kinder- und Jugendfürsorge, damit gebe es von Anfang an eine verantwortliche Stelle. Bei diesem Punkt würden die Grünen zustimmen, sagte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Der gesamte Pakt müsse zwar umgesetzt werden, weil nur Europa gemeinsam den Herausforderungen begegnen könne. Dennoch sehe sie viele Teile kritisch. So würden etwa noch mehr Verfahren an Außengrenzen verlagert und in die Grundversorgung eingegriffen. Beim Familiennachzug könne es zu Unsicherheit statt zu Stabilität kommen. Zudem werde die Möglichkeit der dauerhaften Verfestigung des Aufenthaltstitels zurückgedrängt.
Neue Aufgabe für die Volksanwaltschaft
Mit den neuen Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen verfolgt die EU das Ziel, möglichst rasch eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob jemand, der unbefugt in die EU eingereist ist bzw. ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen einen Asylantrag gestellt hat, einem Asyl- oder einem Rückkehrverfahren zuzuweisen ist. In Österreich betrifft das entsprechende vorgelagerte Screening grundsätzlich nur Einreisen über Flughäfen. Hier soll die Volksanwaltschaft nun die Aufgabe des von der EU geforderten unabhängigen Überwachungsmechanismus übernehmen. Die Volksanwaltschaft ist schon jetzt damit betraut, die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten an jenen Orten zu überwachen, an denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann. Das betrifft etwa Haftanstalten, Pflegeheime oder Psychiatrien. Spezielle Kommissionen nehmen diese Aufgabe der "präventiven Menschenrechtskontrolle" wahr.
Durch den europäischen Asyl- und Migrationspakt, der "als großer Erfolg gefeiert werde", würden zusätzliche Belastungen auf die Volksanwaltschaft zukommen, beklagte Nikolaus Amhof (FPÖ/W). Was auf den ersten Blick vielleicht gut klinge, bringe seiner Ansicht nach keinerlei Verbesserungen. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall, urteilte er, da Griechenland und Spanien weiterhin Asylwerberinnen und Asylwerber nach Österreich schicken würden. Im Grunde dürften aber schon jetzt keine illegalen Migrantinnen und Migranten im Land sein, da laut Dublin-Verordnung und Genfer Flüchtlingskonvention der erste sichere Drittstaat für sie zuständig sein müsste. Schuld an dieser Entwicklung seien vor allem die NGOs, die sich mittlerweile zu einem Geschäftsmodell in diesem Bereich entwickelt hätten, kritisierte Amhof.
Im Gegensatz zu den Freiheitlichen sprachen sich die Vertreterinnen und Vertreter der anderen Fraktionen für das Gesetzespaket aus. So begrüßte etwa Klara Neurauter (ÖVP/T) die neuen Kompetenzen für die Volksanwaltschaft, die schon seit vielen Jahren im Fall von freiheitsentziehenden Maßnahmen überprüfe, ob eine menschenrechtskonforme Unterbringung der betroffenen Personen gewährleistet sei. Denn die Würde des Einzelnen sei unantastbar, betonte sie. Die Kritik der FPÖ könne sie nicht nachvollziehen, da durch den neuen Pakt vor allem jene Staaten entlastet werden sollen, die überproportional viele Flüchtlinge aufgenommen haben. Auch ihre Fraktionskollegin Barbara Prügl (ÖVP/O) führte ins Treffen, dass im Asylbereich ein gemeinsamer Weg der Ordnung, der Sicherung und der Gerechtigkeit beschritten werden müsse. Außerdem brauche es eine erfahrene Institution wie die Volksanwaltschaft, um die neuen europäischen Regelungen umzusetzen. Diese werde ab Mitte Juni am einzigen EU-Außengrenzpunkt in Österreich, also dem Flughafen Schwechat, die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte kontrollieren, erläuterte Prügl.
Die Einbindung der Volksanwaltschaft in die Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspakts sei sehr wichtig, meinte Sandro Beer (SPÖ/W), denn überall, wo der Staat in Grundrechte eingreife, brauche es Kontrollen durch eine unabhängige Institution. Ziel sei es, rascher zu klären, ob ein Asylverfahren durchgeführt werde oder ob eine Rückkehrentscheidung zu erfolgen habe. Die Volksanwaltschaft, die in Hinkunft Zugang zu allen relevanten Orten, Unterlagen und Informationen erhalten werde, könne unangekündigte Kontrollen durchführen und Empfehlungen abgeben. Ein funktionierendes Asylsystem und die Einhaltung von Menschenrechten "seien mit Sicherheit kein Widerspruch", betonte Beer.
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) schloss sich den Ausführungen von Beer, der die Bedeutung der Einhaltung der Menschenrechte im Kontext von Asylverfahren hervorgehoben habe, vollinhaltlich an. Es sei der richtige Weg, eine bewährte Institution mit den neuen Aufgaben zu betrauen. Sie hoffe, dass die Volksanwaltschaft dafür auch die erforderlichen budgetären Mittel erhalten werde. In Richtung des Bundesrats Amhof stellte Hauschildt-Buschberger klar, dass es sehr wohl Personen gebe, die das Recht hätten, im "Binnenland Österreich" einen Asylantrag zu stellen. Als Beispiele führte sie "nachgeborene Kinder", Botschaftsangehörige oder Menschen mit Visum an, bei denen sich die Lage im Heimatland verändert habe.
Effiziente Verfahren und der Schutz von Grundrechten dürfen kein Gegensatz sein, knüpfte auch Julia Deutsch (NEOS/W) an die Ausführungen ihrer Vorrednerinnen und Vorredner an. Deshalb sei es richtig, dass der europäische Gesetzgeber beim Asyl- und Migrationspakt ausdrücklich ein unabhängiges Menschenrechtsmonitoring vorgesehen habe. (Fortsetzung Bundesrat) mbu/sue
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