• 02.06.2026, 19:19:02
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  • OTS0187

Sozialausschuss schickt Initiativen von FPÖ und Grünen in die Warteschleife

Diskussion über AMS, Rot-Weiß-Rot-Karte, Beschäftigung älterer Menschen, Teilzeitarbeit und Ausgleichstaxfonds

Wien (PK) - 

Am Ende des heutigen Sozialausschusses standen mehrere Initiativen der Freiheitlichen und der Grünen zur Debatte. Mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ und NEOS wurden diese durchgehend vertagt. So kritisierte die FPÖ in einem Entschließungsantrag die Verwendung von AMS-Mitteln für Integrationsmaßnahmen. Das Arbeitsmarktservice solle sich vielmehr auf seinen Kernauftrag, die Vermittlung und Qualifizierung arbeitsloser Personen, konzentrieren. Zudem erneuerten die Freiheitlichen ihre Kritik an einer weiteren Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte.

Die Grünen wiederum mahnten Maßnahmen ein, um die Zahl älterer Menschen in Beschäftigung zu erhöhen. Außerdem forderten sie ein Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte. Auch soll den Grünen nach ein geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld wieder ermöglicht werden. Diskutiert wurde weiters die Forderung der Grünen zur Sicherstellung der Liquidität des Ausgleichstaxfonds, mit dem Maßnahmen und Projekte zur Inklusion bzw. Integration von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt finanziert werden.

FPÖ: Kernaufgaben statt Integrationsmaßnahmen beim AMS

Der FPÖ-Abgeordneten Dagmar Belakowitsch sind vom AMS gesetzte Integrationsmaßnahmen für geflüchtete Menschen ein Dorn im Auge (916/A(E)). Während für das Intensivprogramm Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 75 Mio. Ꞓ zur Verfügung gestanden seien, seien es für das Pflegestudium nur 37 bzw. 30 Mio. Ꞓ gewesen. Der Erfolg bei der Vermittlung von Asylberechtigten sei aber "äußerst bescheiden", kritisiert die Abgeordnete. Für sie liegt die Kernproblematik in der Vermischung der Kompetenzen des AMS mit jenen des für Integrationsmaßnahmen zuständigen Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF). Die Freiheitlichen fordern daher eine klare Trennung dieser Zuständigkeiten. Der Mitteleinsatz beim AMS solle strikt auf den Kernauftrag - nämlich die Vermittlung und Qualifizierung arbeitsloser Personen - beschränkt sein. Im Ausschuss kritisierten Belakowitsch und ihr Fraktionskollege Michael Oberlechner diese "Doppelgleisigkeit" der Verwendung von AMS-Geldern für Aufgaben des ÖIF angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen.

Es sei die Aufgabe des AMS, die Chancen der Menschen am Arbeitsmarkt zu erhöhen und dabei seien bessere Deutschkenntnisse zuträglich, meinte hingegen Barbara Teiber (SPÖ). Das AMS schaue sehr genau, in welche Programme investiert werde, betonte sie.

Handlungsbedarf sah Johannes Gasser (NEOS) auch im Zusammenspiel des AMS mit der Sozialhilfe. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialhilfe würden bei Schulungsmaßnahmen eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts vom AMS erhalten. Diese werde mit der Sozialhilfe gegengerechnet und so kompensiere und subventioniere das AMS die Aufwendungen der für die Sozialhilfe zuständigen Bundesländer.

Der Antrag wurde wie eine weitere wieder aufgenommene Forderung der Freiheitlichen mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. Angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage soll der FPÖ nach eine weitere Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte "sofort gestoppt" und stattdessen in die Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte investiert werden, wird darin gefordert (434/A(E)). Bettina Zopf (ÖVP) verwies im Ausschuss demgegenüber auf die Bedeutung der Rot-Weiß-Rot-Karte, um "dringend benötigte" Arbeitskräfte ins Land zu holen.

Grüne: Anreize zur Beschäftigung von älteren Menschen

Die Grünen haben dem Sozialausschuss zwei Initiativen vorgelegt, mit denen Anreize für die Beschäftigung älterer Menschen gesetzt werden sollen. So schlagen sie ein Bonus-Malus-System vor, mit dem Unternehmen bewegt werden sollen, ältere Personen über 60 Jahren einzustellen. Konkret wollen sie mit einer Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (872/A) Zu- oder Abschläge auf den dienstgeberseitigen Krankenversicherungsbeitrag einführen. Unternehmen, die überdurchschnittlich viele ältere Personen beschäftigen, würden dann niedrigere Beiträge zahlen (Bonus). Unternehmen mit unterdurchschnittlich vielen älteren Beschäftigten müssten höhere Beiträge entrichten (Malus). Um das effektive Pensionsantrittsalter zu erhöhen, seien bisher insbesondere Maßnahmen auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzt worden, argumentierte Markus Koza (Grüne) in der Ausschussdebatte. Man müsse aber auch bei den Betrieben ansetzen, um sicherzustellen, dass ältere Menschen tatsächlich länger erwerbstätig bleiben können. Mit dem Vorschlag wolle man die Betriebe nicht überfordern, es brauche aber entsprechende Anreize.

Bettina Zopf (ÖVP) lehnte die Initiative als "Bürokratiemonster" ab, da dies mehr Bürokratie für die Betriebe bedeuten würde.

Johannes Gasser (NEOS) verwies darauf, dass die Wahrscheinlichkeit für die Auflösung eines Arbeitsverhältnissen bei älteren Menschen rein statistisch gesehen am geringsten sei. Ein Großteil der älteren arbeitslosen Menschen könne wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht vermittelt werden und hier sei das vorgeschlagene Modell der Grünen nicht die richtige Antwort.

Grüne: Maßnahmen gegen Zwangspensionierungen

Um das effektive Pensionsantrittsalter anzuheben, schlagen die Grünen in einem zweiten Antrag Änderungen im Arbeitsverfassungs- und im Arbeitslosenversicherungsgesetz vor (873/A). So soll etwa der Katalog der Kündigungsanfechtungen erweitert werden. Damit soll eine Kündigung künftig anfechtbar sein, wenn sie eine Diskriminierung aufgrund des Alters darstellt oder nur deshalb erfolgt ist, weil die betroffene Person die Voraussetzungen für eine Korridorpension, Schwerarbeitspension oder vorzeitige Alterspension erfüllt. Mit einer Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes soll die "Zwangspensionierungsregelung" zum frühestmöglichen Pensionsantritt abgeschafft werden. Künftig sollen Personen also nur dann kein Arbeitslosengeld erhalten können, wenn sie das Regelpensionsalter von 65 Jahren vollendet haben und ein Pensionsanspruch besteht. Es gebe dann keine Möglichkeit mehr, Menschen zwangsweise mit Abschlägen in die vorzeitige Pension zu schicken, heißt es in der Begründung. Ergänzend dazu soll das AMS verpflichtet werden, Menschen über 60 Jahren besonders intensiv zu betreuen und etwa unter bestimmten Rahmenbedingungen eine subventionierte Beschäftigung in einem sozialökonomischen Betrieb angeboten werden.

Ein erzwungener Pensionsantritt vor dem gesetzlichen Pensionsalter sei einem OGH-Urteil zufolge eine Altersdiskriminierung, argumentierte Markus Koza (Grüne) im Ausschuss für diese "sinnvolle" Maßnahme.

Bettina Zopf (ÖVP) wandte sich gegen den Vorstoß der Grünen angesichts "drohender" zusätzlicher Kosten für AMS und Betriebe.

Barbara Teiber (SPÖ) sprach sich auch dafür aus, Arbeitgeber für die Beschäftigung älterer Menschen zu motivieren. Kritisch zeigte sie sich aber zum Vorschlag einer subventionierten Beschäftigung in sozialökonomischen Betrieben angesichts der damit verbundenen Kosten von etwa einer halben Mrd. Ꞓ.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. Ebenso mit der Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen wurden drei weitere wieder aufgenommene Forderungen der Grünen vertagt. Darin fordern sie ein Recht auf Stundenaufstockung für Teilzeitbeschäftigte, die regelmäßig viele Überstunden bzw. Mehrstunden leisten (575/A(E)). Barbara Teiber (SPÖ) unterstützte die Initiative grundsätzlich. Johannes Gasser (NEOS) meinte, dass mit der Fachkräftestrategie das in Österreich vorhandene Potenzial an Arbeitskräften gehoben werden solle.

Zudem soll den Grünen nach ein geringfügiger Zuverdienst zum Arbeitslosengeld wieder ermöglicht werden, da dies für Berufsgruppen wie Kulturschaffende wichtig sei, wie Markus Koza (Grüne) im Ausschuss darlegte (678/A). August Wöginger (ÖVP) verteidigte hingegen die getroffene Maßnahme als Frage der "sozialen Gerechtigkeit", insbesondere gegenüber arbeitenden Menschen mit niedrigem Einkommen.

Sorge bereitet den Grünen außerdem die finanzielle Situation des Ausgleichstaxfonds (ATF), aus dem Maßnahmen und Projekte zur Inklusion bzw. Integration von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt finanziert werden. Sie fordern daher Maßnahmen, um dessen Liquidität sicherzustellen (216/A(E)). (Schluss Sozialausschuss) pst


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