- 02.06.2026, 18:35:32
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- OTS0184
Sozialausschuss billigt Änderungen im Notarversorgungsgesetz
Debatte über gerechte Gestaltung des Pensionssystems und über das Recht auf analoges Leben
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute auf Initiative der Koalitionsparteien auch eine Novelle zum Notarversorgungsgesetz gebilligt. Da die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und Notariatskandidaten vor Kurzem von 35 auf 50 Jahre angehoben wurde und es damit voraussichtlich auch zu späteren Eintritten ins Notariat kommen wird, drohen Beitragseinnahmen und gewährte Pensionsleistungen auseinanderzudriften. Deshalb soll die im Gesetz verankerte Mindestpensionshöhe je nach erworbenen Versicherungszeiten gestaffelt werden. Der Koalitionsantrag wurde einstimmig angenommen.
Nicht ins Plenum geschafft haben es eine Reihe von Oppositionsanträgen, die ebenfalls vorwiegend pensionsrechtliche Fragen behandelten und die allesamt vertagt wurden. So drängten die Freiheitlichen unter anderem auf eine volle Inflationsabgeltung für Pensionistinnen und Pensionisten sowie auf ein Recht auf analoge Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen wie etwa auch im Bereich der Daseinsvorsorge. Die Grünen wiederum plädierten für einen zusätzlichen Pensionsbeitrag bei Schwerarbeit sowie für eine Reform bei "Luxuspensionen".
Gestaffelte Mindestpension für Notarinnen und Notare
Laut Koalitionsantrag liegt die Pensionsuntergrenze für Notarinnen und Notare aktuell bei 3.807,51 Ꞓ. Wer über weniger als 20 anrechenbare Versicherungsjahre (240 Monate) verfügt, soll künftig nur noch 70 % dieses Betrags bekommen, sofern die erworbenen Pensionsansprüche nicht ohnehin darüberliegen. Bei 240 bis 299 Versicherungsmonaten (20 bis 25 Jahre) sind es 80 %, bei 300 bis 359 Versicherungsmonaten (25 bis 30 Jahre) 90 %. Damit wird die Mindestpensionshöhe auf 2.665,26 Ꞓ sinken. In Kraft treten soll das von allen Fraktionen mitgetragene Gesetz mit 1. Jänner 2027, nicht gelten wird diese Staffelung für Berufsunfähigkeitspensionen (913/A).
Franz Jantscher (SPÖ) sprach von einer notwendigen "nachhaltigen finanziellen Absicherung", um das System nicht ins Wanken zu bringen. Auch Johannes Gasser (NEOS) begrüßte die Regelung und wies unter anderem darauf hin, dass bei der Berufsgruppe der Notarinnen und Notaren ein Deckungsbeitrag von 100 % gegeben sei.
Volle Inflationsabgeltung und Recht auf analoge Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen
Ausgangspunkt für eine grundlegende Debatte über Pensionen und über eine gerechte Gestaltung des System waren dann eine Reihe von Anträgen der FPÖ und der Grünen. Die Freiheitlichen hielten es etwa für eine "Fehlentwicklung", dass die Pensionen nicht jedes Jahr an die Inflation angepasst werden. Man dürfe den seit Jahrzehnten etablierten gesellschaftlichen Konsens - ein finanziell abgesicherter Lebensabend nach einem langen Arbeitsleben - nicht systematisch aushöhlen, mahnte Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ) ein. Die Einsparungen gingen zu Lasten einer Generation, der man vieles zu verdanken habe. Außerdem müssten jene, die mehr einbezahlt und auch länger gearbeitet hätten, auch mehr "herausbekommen". Sie pochte in ihrem Entschließungsantrag daher darauf, nicht von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen (901/A(E)). Der Gruppe der Pensionistinnen und Pensionisten sei in der letzten Zeit ohnehin schon sehr vieles aufgebürdet worden, argumentierte auch Dagmar Belakowitsch (FPÖ), diese könnten nicht der "Bankomat der Nation sein", wie dies Seniorenratspräsidentin Ingrid Korosec richtig formuliert habe.
FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm kritisierte erneut, dass der Zugang zum Rechtsstaat und die Möglichkeit, Sozialleistungen und Wirtschaftsförderungen oder Genehmigungen der Verwaltung auch analog und persönlich in Anspruch zu nehmen, immer weiter zurückgedrängt werde. Dies würde auch dazu führen, dass die Gesellschaft immer angreifbarer werde, war er überzeugt. Sogar in Schweden, ein Land, das lange Zeit die Digitalisierung forciert habe, gehe man wieder mehr auf analoge Angebote zurück. Wurm trat daher mit Nachdruck für ein Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an allen Dienstleistungen der Verwaltung, der Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren ein (433/A(E)).
Johannes Gasser (NEOS) gab zu bedenken, dass es in der Vergangenheit immer wieder Pensionsanpassungen gegeben habe, die unter, aber auch mal über der Inflationsrate gelegen seien. Generell setze sich seine Fraktion für eine umfassende Reform des Pensionssystems ein, um eine nachhaltige und langfristige Finanzierung zu gewährleisten.
Man sei in den letzten Jahren sehr fair mit den Pensionistinnen und Pensionisten umgegangen, meinte Laurenz Pöttinger (ÖVP). Überdies würden 99,94 % von den Anpassungen profitieren, bei den absolut höchsten Pensionen komme ein Pauschalbetrag von rund 200 Ꞓ zum Tragen.
Was das Recht auf analoges Leben betrifft, verwies Barbara Teiber (SPÖ) auf einzelne Maßnahmen im Regierungsprogramm, die "bereits auf dem Weg seien".
Um auf die Bedürfnisse der älteren Generation besser einzugehen, stehe man in einem engen Austausch mit dem Seniorenrat und den Betroffenen, erklärte auch August Wöginger (ÖVP). Bereits umgesetzt habe man etwa die Möglichkeit, sich bei FinanzOnline unkompliziert vertreten lassen zu können. Vor allem im ländlichen Raum würden zudem die Gemeindeämter als Anlaufstellen für Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stehen, berichtete er, dafür seien auch zusätzliche Gelder ausgeschüttet worden. Hinsichtlich der Anpassung der Pensionen machte Wöginger darauf aufmerksam, dass dafür bereits 2,4 Mrd. Ꞓ vorgesehen seien. Grundsätzlich vertrete er die Ansicht, dass bei der Budgetsanierung alle mitmachen müssten. Zudem sollte man bei der Debatte auch immer das Gesamtgefüge, also auch die Gehaltsabschlüsse bei den aktiv Arbeitenden, mitberücksichtigen, gab er zu bedenken.
Es sollte nicht nur die Chance auf ein analoges Leben geben, sondern auch die Möglichkeit zur digitalen Teilhabe, wenn dies gewollt werde, konstatierte Bundesministerin Korinna Schumann. Es würden daher gemeinsam mit den Betroffenen Maßnahmen erarbeitet und zusätzliche Mittel bereitgestellt, kündigte sie an.
Grüne für Zusatzbeitrag für Schwerarbeit und Reform bei den Luxuspensionen??
Zur Debatte standen auch zwei wiederaufgenommene Initiativen der Grünen, die ebenfalls mehrheitlich vertagt wurden. Abgeordneter Markus Koza (Grüne) schlug unter anderem vor, dass ein zusätzlicher Pensionsbeitrag für Schwerarbeiterinnen und Schwerarbeiter im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) festgeschrieben werden soll (341/A). Demnach sollen Dienstgeberinnen und Dienstgeber für Beschäftigte, die Schwerarbeit im Sinne des Allgemeinen Pensionsgesetzes leisten, ab dem Jahr 2028 zusätzlich 0,2 % der allgemeinen Bemessungsgrundlage an die Pensionsversicherung zahlen. Danach soll der Zusatzbeitrag bis zum Jahr 2032 schrittweise auf 1,5 % ansteigen. Durch die lange Vorlaufzeit hätten die Betriebe die Möglichkeit, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen, machte Sozialsprecher Markus Koza geltend.
Durch den Zusatzbeitrag könnten laut Koza im Vollausbau 2032 bis zu 175 Mio. Ꞓ lukriert werden. Es gehe den Grünen allerdings nicht nur um Mehreinnahmen für die Pensionsversicherung, sondern vor allem um eine "Lenkungswirkung". So hoffe man, die Unternehmen damit auch zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu motivieren, um Schwerarbeitszuschläge zu reduzieren bzw. zu vermeiden.
Weiters halten die Grünen eine Weiterentwicklung beim System der Begrenzung von Luxus- und Sonderpensionen sowie von Pensionen von Politikerinnen und Politikern für notwendig (672/A(E)). Denn obwohl das alte Modell im Jahr 1997 abgeschafft worden sei, habe es laut Berichten des ORF im Jahr 2025 noch 462 Pensionen in dieser Systematik gegeben und es seien auch neue zuerkannt worden. Ebenso abgeschafft wurden im Jahr 2014 die sogenannten Sonderpensionen, also besonders hohe (Mehrfach-)Pensionen im Bereich öffentlicher Unternehmen. Die Änderungen von damals seien heute aber teilweise überholt, Fehlentwicklungen seien nicht korrigiert worden, wird im Antrag ins Treffen geführt.
Die Auswirkungen auf Sonderpensionen müsse man sich genau anschauen, stellte Barbara Teiber (SPÖ) hinsichtlich des Antrags der Grünen fest, da es eine gerechte Lösung brauche.
August Wöginger (ÖVP) erinnerte daran, dass im Jahr 2014 Eingriffe in die Luxuspensionen vorgenommen worden seien. Er habe auch nichts dagegen, sich dieser Thematik noch einmal genauer zu widmen.
Auch Johannes Gasser (NEOS) zeigte sich offen, was das Thema der Luxuspensionen angeht. Es würden aber noch Gespräche laufen und er hoffe auch, dass dieser Antrag zum letzten Mal vertagt werde.
Aufgrund der Veränderungen in der Arbeitswelt müsse man über viele Fragen diskutieren, räumte Reinhold Binder (SPÖ) in Bezug auf den Antrag zum Thema Schwerarbeit ein. (Fortsetzung Sozialausschuss) sue
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