• 02.06.2026, 16:24:02
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Wöginger: Mitnahme von Vertrauenspersonen bei medizinischen Begutachtungen wird ausgeweitet

ÖVP-Sozialsprecher: Neuer Unterstützungsfonds für Alleinerziehende – Anpassungen im Notarversorgungsgesetz

Wien (OTS) - 

In Zukunft soll es mehr Unterstützung bei medizinischen Begutachtungen durch die Mitnahme einer Vertrauensperson geben. Dieses Recht, das bisher nur bei Pflegegeldbegutachtungen gesetzlich vorgesehen ist, wird auf Untersuchungen im Zusammenhang mit Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen sowie auf Verfahren der beruflichen Rehabilitation ausgeweitet. Darauf verwies ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger heute, Dienstag, im Sozialausschuss.

Betroffene sollen künftig vorab über diese Möglichkeit informiert werden. Ausgenommen sind lediglich unangekündigte Hausbesuche bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug. Ein Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson wird dabei auch bei Untersuchungen durch das Sozialministeriumservice und bei medizinischen Sachverständigengutachten im Bereich des Sozialentschädigungsrechts geschaffen. “Gerade medizinische Untersuchungen im Zusammenhang mit sozialrechtlichen Ansprüchen sind für viele Menschen belastend. Eine Vertrauensperson kann Unterstützung bieten und das Vertrauen in die Verfahren stärken. Ziel ist es, Begutachtungen transparenter, fairer und bürgernäher zu gestalten”, betonte Wöginger.

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die Einrichtung eines Unterstützungsfonds für Alleinerziehende. “Dieser soll insbesondere dort helfen, wo weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss oder eine Halbwaisenrente bezogen werden können. Vorgesehen ist eine monatliche Unterstützung von rund 240 Euro pro Kind. In besonderen Härtefällen sollen von Gewalt betroffene Frauen zusätzlich eine einmalige Starthilfe erhalten können. Die Einkommensgrenze liegt bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.768 Euro und wird künftig valorisiert. Das Gesetz soll mit 1. Juli 2026 in Kraft treten”, erläutert der Sozialsprecher.

Mit einem weiteren Antrag setzen ÖVP, SPÖ und NEOS Anpassungen im Notarversorgungsgesetz um: “Hintergrund ist die Anhebung der Altersgrenze für den Einstieg in das Notariat von 35 auf 50 Jahre. Um die langfristige Stabilität des Versorgungssystems sicherzustellen, wird die gesetzliche Mindestpension künftig stärker an die tatsächlich erworbenen Versicherungszeiten gekoppelt. Je nach Anzahl der Versicherungsmonate sollen 70, 80 oder 90 Prozent des Mindestpensionsbetrags ausbezahlt werden. Das Regelpensionsalter von 70 Jahren bleibt unverändert. Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft”, so der Mandatar.

“Mit diesen Maßnahmen stärken wir die Rechte von Betroffenen, unterstützen Alleinerziehende in schwierigen Lebenslagen und sichern die langfristige Stabilität wichtiger Versorgungssysteme”, sagt Wöginger abschließend. (Schluss)

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