- 02.06.2026, 09:03:02
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Fußball-WM im Betrieb: AK rät, im Vorhinein mit dem Chef zu klären, was erlaubt ist und was nicht
Am 11. Juni startet die Fußball-Weltmeisterschaft. In vielen Betrieben wird sie in den nächsten vier Wochen das Gesprächsthema Nummer Eins sein. Bei aller Begeisterung sollten Beschäftigte immer daran denken, dass sie ihren Arbeitsplatz riskieren, wenn sie ohne Erlaubnis des Arbeitgebers in der Arbeitszeit fernsehen oder streamen. „Am besten ist es, schon im Vorfeld abzuklären, was geht und was nicht
“, empfiehlt AK-Präsident Andreas Stangl.
In den kommenden sechs Wochen regiert König Fußball die Welt. Die Spiele finden zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten statt – und somit auch während der Arbeitszeit vieler Fans. Für diesen Fall sollte vorher mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden, was erlaubt ist und was nicht. Die AK rät:
- Wenn Sie während der Arbeitszeit die Live-Spiele mitverfolgen wollen, sollten Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb abklären, um eine Lösung zu finden, die für alle in Ordnung ist und die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt.
- In den meisten Betrieben ist Fernsehen oder Streamen am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Sollten Sie Fußball schauen wollen, müssen sie das vorher mit der/dem Vorgesetzten abklären. „
Schauen Sie die Spiele daher nicht heimlich im Büro, schon gar nicht, wenn darunter die Arbeitsleistung leidet. Damit riskieren Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen
“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
- Ist Fernsehen während der Arbeitszeit generell gestattet, dürfen Arbeitnehmer:innen die Fußballspiele nebenbei laufen lassen, solange die Arbeitsleistung darunter nicht leidet. Dasselbe gilt fürs Mitfiebern via Radio.
- Ist die Privatnutzung des Smartphones oder Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer:innen die Spielergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist aber problematisch, da bei einer Spielzeit von mindestens 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann. Zudem könnte die Serverleistung an ihre Belastungsgrenzen stoßen.
- Wer sich in der Nacht ein Fußballspiel ansieht und in der Früh zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommt, sollte sich lieber vorab Urlaub oder Zeitausgleich nehmen, anstatt Schwierigkeiten zu riskieren. Aber auch während der WM gilt: Urlaub oder Zeitausgleich müssen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Ein einseitiger Urlaubsantritt ist nicht zulässig.
- Sie haben die ganze Nacht WM geschaut, sind jetzt völlig übermüdet in der Arbeit und alles andere als arbeitsfit? Das kann gerade in Berufen mit Verantwortung oder Sicherheitsrisiken zum Problem werden. Darum auch hier: Lieber im Voraus Urlaub oder Zeitausgleich vereinbaren.
- Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Weltmeisterschaft und für gemeinsames Fußballschauen im Betrieb.
- Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Berufen mit Kundenverkehr kann der Arbeitgeber Fandressen oder ähnliche Utensilien verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten vorab klären, was geht und was nicht.
„Auch wenn die Euphorie in den nächsten Wochen groß sein sollte, gelten bestimmte Spielregeln, sowohl im Stadion als auch am Arbeitsplatz
“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl, der wie viele andere Oberösterreicher:innen dem ÖFB-Team fest die Daumen drückt.
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Mag. Dominik Bittendorfer
Telefon: 050/6906-2191
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