- 02.06.2026, 07:00:32
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Zadić/Zorba zu Messenger-Überwachung: Öffentliche Verhandlung des VfGH bestätigt Brisanz des Grundrechtseingriffs
Grüne sind überzeugt, dass das geplante Gesetz der Bundesregierung verfassungswidrig ist
„Wenn der Staat heimlich Schadsoftware auf private Geräte aufspielen darf, geht es nicht um eine technische Detailfrage, sondern um einen tiefgreifenden Eingriff in unsere Grundrechte. Dass der Verfassungsgerichtshof dazu nun eine öffentliche Verhandlung ansetzt, unterstreicht die enorme Tragweite dieses Verfahrens", sagt Alma Zadić, stellvertretende Klubobfrau und Verfassungssprecherin der Grünen, und hält fest: „Eine öffentliche Verhandlung setzt der Verfassungsgerichtshof nur in besonders bedeutsamen und seltenen Fällen an. Dass er diesen Schritt nun wählt, zeigt, wie grundlegend die verfassungsrechtlichen Fragen sind, die hier auf dem Spiel stehen."
Das geplante Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz der Bundesregierung ermöglicht den Einsatz von Software zur Überwachung elektronischer Kommunikation, auch durch das Eindringen in die Computersysteme der Betroffenen. „Wir sind überzeugt, dass die Messenger-Überwachung verfassungswidrig ist. Wer Sicherheitslücken offenhalten oder sogar ausnützen muss, um Menschen überwachen zu können, gefährdet nicht nur die Privatsphäre Einzelner, sondern die digitale Sicherheit aller. Der Staat darf nicht zum Verwalter von Sicherheitslücken werden", betont Zadić.
Der netzpolitische Sprecher der Grünen, Süleyman Zorba, warnt vor den weitreichenden technischen Möglichkeiten solcher Überwachungsinstrumente: „Hier wird der Eindruck erweckt, es gehe bloß um das Mitlesen einzelner Chatnachrichten. Das Gegenteil ist der Fall. Wer einmal Schadsoftware auf einem Smartphone installiert, hat Zugriff auf alles: auf Mikrofon und Kamera, auf den Standort, auf jede gespeicherte Nachricht, auf Fotos, Kontakte und Gesundheitsdaten. Das persönlichste Gerät, das wir besitzen, wird zur Wanze in der eigenen Hosentasche. Ein derart weitreichender Eingriff ist mit den Freiheitsrechten im Rechtsstaat nicht vereinbar."
Zorba warnt zudem vor den gesellschaftlichen Folgen: „Eine freie Gesellschaft lebt davon, dass Menschen ohne Angst kommunizieren können. Besonders betroffen sind jene, die auf Vertraulichkeit angewiesen sind: Journalist:innen und ihre Quellen, Ärzt:innen, Anwält:innen und Menschen, die Missstände aufdecken. Internationale Fälle wie der Einsatz von Pegasus gegen Journalist:innen zeigen, wozu solche Werkzeuge in der Praxis genutzt werden. Wenn sie damit rechnen müssen, dass der Staat ihre Geräte infiltriert, verändert das ihr Verhalten. Dieser ,Chilling Effect' trifft am Ende uns alle, weil er die Meinungsfreiheit und das Vertrauen in unsere Demokratie untergräbt."
Besonders bemerkenswert sei, dass sich der VfGH bereits 2019 mit dem sogenannten Bundestrojaner beschäftigt und die damalige Regelung der schwarz-blauen Regierung als verfassungswidrig aufgehoben habe. „Wir sind überzeugt, dass die damaligen verfassungsrechtlichen Bedenken bei diesem Gesetz heute unverändert gelten. Die Ansetzung einer öffentlichen Verhandlung zeigt, dass auch der Verfassungsgerichtshof die aufgeworfenen Fragen als besonders gewichtig erachtet. Nun liegt es am Höchstgericht, erneut eine klare Grenze zum Schutz der Grundrechte zu ziehen", so Zadić.
Die öffentliche Verhandlung findet am Montag, dem 22. Juni 2026, um 9:30 Uhr am Verfassungsgerichtshof statt. Öffentliche Verhandlungen sind vor dem VfGH die Ausnahme und werden nur in Verfahren von besonderer rechtlicher und gesellschaftlicher Bedeutung durchgeführt.
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