- 26.05.2026, 10:17:33
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EmpCo-Richtlinie: MAV sieht drohende Warenvernichtung, fordert Rechtssicherheit für heimische Industrie

Am 27. September 2026 tritt die EmpCo-Richtlinie der EU (Empowering Consumers for the Green Transition) in Kraft. Ziel der Richtlinie ist ein besserer Schutz vor irreführendem Greenwashing. Die Vorgabe hätte bereits mit 27. März 2026 in nationales Recht übertragen werden müssen, der Gesetzgeber ist aber säumig. Der Österreichische Verband der Markenartikelindustrie warnt jetzt vor negativen Folgen für die heimische Wirtschaft und fordert Übergangslösungen.
Mit der EmpCo-Richtlinie nimmt die Europäische Union Greenwashing ins Visier. Irreführende Werbeaussagen sollen ab 27. September 2026 der Vergangenheit angehören. Unternehmen dürfen Umwelt-Claims wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ dann nur noch unter strengeren Voraussetzungen verwenden. Der Markenartikelverband (MAV) begrüßt die Maßnahmen, warnt jedoch vor negativen Folgen durch die bestehende Rechtsunsicherheit in Österreich. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen nämlich auch bereits produzierte Produkte mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen nach dem 27. September 2026 nicht mehr uneingeschränkt verkauft werden. Der MAV fordert den Gesetzgeber auf, dringlich praktikable Übergangs- und Abverkaufs-Regelungen für bereits produzierte Verpackungen und Warenbestände zu definieren und damit Rechtssicherheit für die heimische Industrie und den Handel herzustellen.
„Die EmpCo-Richtlinie verfolgt ein legitimes Ziel. Absurd ist jedoch, dass bislang weder konkrete nationale Umsetzungsbestimmungen und -definitionen noch praxistaugliche Übergangsregelungen für bereits produzierte Warenbestände vorgesehen sind. Wir fordern den Gesetzgeber auf, im Sinne der Industrie und der österreichischen Konsument:innen praktikable Lösungen und Übergangsregelungen zu schaffen
“, sagt Günter Thumser, Geschäftsführer des Markenartikelverbands.
Konkrete Forderungen des MAV und heimischer Unternehmen
Der Markenartikelverband fordert gemeinsam mit heimischen Unternehmen Rechtssicherheit und klar definierte Übergangsfristen für bereits produzierte Waren:
- Produkte und Verpackungen, die bereits vorproduziert wurden, müssen noch bis zum 26. März 2027 neu in den Handel gebracht werden dürfen – also bis zu sechs Monate nach Inkrafttreten der neuen Regeln.
- Produkte, die bis 26. März 2027 bereits im Handel sind, sollen im Sinne der Umweltfreundlichkeit auch danach weiterverkauft werden dürfen, bis die Lagerbestände aufgebraucht sind.
- Zudem verlangen die Unternehmen klare und europaweit einheitlich gültige Regeln in der EmpCo-Umsetzung. Beispielsweise ist nicht klar, ab wann ein Produkt rechtlich als „im Handel" gilt. Damit sollen Rechtsunsicherheiten und neue Streitfälle vermieden werden.
Umstellungs- und Entsorgungskosten könnten Verbraucher:innen treffen
Die Einzelhandelskonzerne fordern von ihren Lieferanten bereits, ab sofort nur noch Produkte zu liefern, deren Verpackungsgestaltung den Anforderungen der EmpCo-Richtlinie entspricht. Allerdings ist nach wie vor unklar, wie diese in Österreich ausformuliert sind. Besonders betroffen sind Markenartikel des täglichen Bedarfs mit längeren Produktions- und Lieferzyklen, wie etwa Kaffee, haltbare Lebensmittel, Kosmetik- und Hygieneprodukte, Waschmittel oder Babynahrung. Viele dieser Markenartikel müssen Monate vor dem Verkaufsstart produziert, verpackt und an den Handel ausgeliefert werden. Hinzu kommt eine Besonderheit des österreichischen Wettbewerbsrecht: Verstöße gegen die neuen Vorgaben im UWG können zivilrechtlich durch Wettbewerber oder Verbraucherverbände verfolgt werden. Die heimischen Unternehmen warnen deshalb vor drohenden
- Abmahnungen und Unterlassungsklagen
- Verkaufsstopps
- Rückruf- und Umverpackungsmaßnahmen
- zusätzlichen Lager- und Logistikkosten
- der Vernichtung bereits produzierter Warenbestände!
Nach Einschätzung des Markenartikelverbands könnten mögliche Umstellungs- und Entsorgungskosten am Ende auch die Verbraucher:innen treffen.
„Gerade im Sinne der Umwelt ist es für Konsument:innen nicht nachvollziehbar, wenn einwandfreie Produkte allein wegen geänderter Kennzeichnungsvorgaben an der Packung nicht mehr verkauft werden dürfen. Die Folgen sind zusätzlicher Müll, Food-Waste und Kosten für alle Marktteilnehmer:innen. Wir brauchen noch vor dem Sommer praktikable Übergangslösungen
“, fordert Thumser.
Über den Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie
Der Österreichische Verband der Markenartikelindustrie (MAV) wurde 1925 gegründet und repräsentiert rund 100 national und international tätige Hersteller aus dem FMCG-Bereich (Fast Moving Consumer Goods). Als freiwillige Interessenvertretung setzt sich der MAV für die nachhaltige Förderung der Marke als Symbol für Qualität, Innovation und fairen Wettbewerb ein. Ein europaweit einzigartiges Zeichen setzt der MAV mit seiner jährlichen Gemeinschaftskampagne, die 2026 bereits zum 30. Mal umgesetzt wurde. Präsident ist Josef Braunshofer, Geschäftsführer ist Günter Thumser. www.mav.at
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Österreichischer Verband der Markenartikelindustrie
Günter Thumser
Telefon: 0664 18 577 81
E-Mail: [email protected]
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