- 26.05.2026, 09:18:32
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AK fordert bei Budgetsanierung Verteilungsgerechtigkeit und sinnvolle Investitionen trotz Sparzwang
Ende April präsentierte die Regierung die Grundzüge der Budgetmaßnahmen für 2027/2028. Klar ist, dass in der Öffentlichkeit noch keine Liste der rund 60 Einzelmaßnahmen vorliegt. Es ist aber davon auszugehen, dass 5,1 Milliarden Euro an finanziellen Mitteln aufgestellt werden müssen. Für AK-Präsident Andreas Stangl steht fest: „Trotz des Sparzwangs bei der Budgetsanierung braucht es sinnvolle Zukunftsinvestitionen. Die Lasten müssen so verteilt werden, dass nicht vorwiegend die Arbeitnehmer:innen zur Kasse gebeten werden.
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2,5 Milliarden Euro sollen im Zuge des Doppelbudgets zusätzlich eingespart werden. Gegenfinanziert muss aber eine viel höhere Summe werden: 5,1 Milliarden Euro. Denn immerhin entgehen dem Staat zwei Milliarden Euro aufgrund der Senkung der Lohnnebenkosten, die den Unternehmen zugutekommt. Weitere 600 Millionen Euro sollen für zusätzliche „Offensivmaßnahmen“ ausgegeben werden. Darunter fallen zum Beispiel das zweite verpflichtende Kindergartenjahr und viele andere, die aus Sicht der AK zu begrüßen sind. Aber auch diese Maßnahmen sind alle noch vage und die Finanzierung unklar.
Problematisch ist, dass durch die konsolidierungsbedingte Einsparung von 2,5 Milliarden Euro der Volkswirtschaft vor allem auf Kosten der Arbeitnehmer:innen und der Familien netto Kaufkraft entzogen wird. Es könnte daher zu einer Abschwächung des privaten Konsums kommen, und das in Zeiten einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage. Nicht einzusehen ist, dass Gegenmaßnahmen wie die Bankenabgabe zeitlich befristet wurden, während andere Maßnahmen welche vor allem die Arbeitnehmer:innen betreffen, keine derartige Befristung aufweisen.
Wer stemmt den Defizit-Abbau?
Rund drei Viertel der zusätzlich zu den im Vorjahr beschlossenen Maßnahmen, mit denen das Defizit reduziert werden soll, müssen von Arbeitnehmer:innen, Familien und Pensionist:innen getragen werden. Die Anhebung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages für Niedrigeinkommen entspricht einer Kürzung des Netto-Einkommens und trifft jene, die ohnehin wenig verdienen. Auch die Wiedereinführung der Teilanrechnung des Partnereinkommens in der Notstandshilfe belastet vor allem Einkommensschwache und konterkariert den Versicherungsschutz der Arbeitnehmer:innen. Rund ein Fünftel der Last teilt sich auf Gutverdienende und Immobilienbesitzende auf. Und rund ein Zehntel soll durch Kürzung „klimaschädlicher“ Förderungen hereinkommen. Hier ist jedoch noch unklar, was konkret damit gemeint ist.
Unternehmen werden entlastet, Familienleistungen sind bedroht
Die größte Einzelmaßnahme ist die Senkung der Lohnnebenkosten. Diese passiert in Form einer Senkung des Dienstgeberbeitrages zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) von 3,7 auf 2,7 Prozent ab 2028. Was bedeutet das konkret? Der Einnahmenausfall gefährdet die Finanzierung von Familienleistungen in Höhe von zwei Milliarden Euro pro Jahr und erhöht die Gewinne der Unternehmen. Die Gegenfinanzierung wird großteils durch Umschichtungen durch die Unternehmen selbst getragen. Das geschieht zum Beispiel durch die Wiedereinführung von Dienstgeber-Beiträgen bei Älteren oder durch die Anhebung der Gewinnsteuer, welche zuvor um zwei Prozentpunkte gesenkt wurde, um einen Prozentpunkt. Was am Ende jedoch bleibt, ist ein entlastender Effekt für die Unternehmen.
Für AK-Präsident Andreas Stangl steht fest: „Beim Budget und der Gegenfinanzierung dürfen nicht die Interessen von Unternehmen im Vordergrund stehen. Trotz Sparzwang braucht es Mittel für Investitionen in die Zukunft. Wesentlich ist auch, dass nicht erneut Arbeitnehmer:innen und Familien belastet werden.
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