- 22.05.2026, 11:00:34
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- OTS0067
Medienförderung für den Standard: Bericht in „Heute“ grob verzerrend
Der Senat 3 des Presserats bewertet den Beitrag „‘Standard‘: 3,5 Mio. Förderung“, erschienen in der Tageszeitung „Heute“, als Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren).
Im Artikel wird berichtet, dass die Regierung heuer 20 Mio. Euro Qualitätsjournalismus- und 7,1 Mio. Presseförderung ausschütte. Mit einer stattlichen Summe werde „Der Standard“ überschüttet. Er habe alleine 1,36 Mio. an Presseförderung erhalten, zusätzlich gebe es 1,03 Mio. „Qualitätsmedien-Förderung“, wozu als „Detail am Rande“ angemerkt wird, dass der Standard erst unlängst die Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek fälschlicherweise habe sterben lassen. Zu alldem dürfe sich das Medium über 1,1 Mio. „Digitale Transformationsförderung“ freuen. Regierung und öffentliche Stellen hätten dem Standard 2024 um 8,1 Mio. Inserate zukommen lassen. Besonders skurril sei, dass die „Kronen Zeitung“ als größte Tageszeitung des Landes gerade einmal lächerliche 223.180 Euro Vertriebsförderung erhalte. Vor allem jene Zeitungen, die unter hausgemachtem Leserschwund leiden, würden Steuergeld kassieren, so seien 111.000 ans „Profil“ und 109.000 Euro an den „Falter“ geflossen.
Abschließend wird nach der Zwischenüberschrift „Kein Cent für ‚Heute‘“ noch angemerkt, dass es seit der Gründung 2004 für „Heute“ keine Presseförderung gebe.
Ein Leser kritisiert, dass die Vermischung verschiedener Förderungsarten beim Leser ein falsches Bild erzeugen würde und der Artikel nicht der sachlichen Information diene, sondern der Verächtlichmachung eines Konkurrenten.
Der Chefredakteur von „heute.at“ sah in einer mündlichen Verhandlung keine unkorrekte Darstellung, auf die Frage des Vorsitzenden, welche Förderungen die Tageszeitung „Heute“ 2025 bekommen habe, hielt er zunächst fest, dass „Heute“ 2025 digitale Transformationsförderung und Qualitätsmedien-Förderung erhalten habe. Darüber hinaus brachte er vor, dass es sich beim Artikel bloß um einen Zweispalter handle und man sich daher auf die wesentlichen Punkte fokussiert habe. Es stimme nicht, dass beim „Standard“ verschiedene Förderungen berücksichtigt seien, bei „Heute“ oder der „Krone“ hingegen nicht, man habe sogar darauf hingewiesen, dass die „Kronen Zeitung“ lediglich Vertriebsförderung bekomme. Außerdem stehe es einem Medium frei, über welche Themen es berichte und welche Punkte es für berichtenswert erachte.
Darüber hinaus prangere der „Standard“ Förderungen für Mitbewerber regelmäßig an, selbst mache dieser aber bei über zehn Millionen Euro von der öffentlichen Hand im Jahr (Förderungen plus Inserate) nur einen Bilanzgewinn von 1,8 Millionen Euro. Das sei für die Bevölkerung von Interesse.
Der Chefredakteur erachtete es auch nicht als grob irreführend, dass die Qualitätsjournalismus-förderung beim „Standard“ angeführt, bei der „Kronen Zeitung“ und „Heute“ aber weggelassen sei, da die Leser durchaus mündig seien, dies zu erkennen. Ferner habe „Heute“ keine Pflicht zur Vollständigkeit. Das Verfahren sei wegen des Punktes „Genauigkeit“ eingeleitet worden. Dieser Punkt sei nach Meinung des Chefredakteurs erfüllt, da die im Artikel erwähnten Beiträge korrekt seien.
Der Senat hält zunächst fest, dass Berichte über staatliche Förderungen von Medien von öffentlichem Interesse sind (Punkt 10 des Ehrenkodex): Die Frage, wofür Steuergelder eingesetzt werden, ist für den politischen Diskurs relevant. Im Rahmen der Berichterstattung zu diesem Thema können auch kritische Standpunkte vertreten werden und es ist selbstverständlich auch möglich, die Förderungen, die verschiedene Medien erhalten, einander gegenüberzustellen und miteinander zu vergleichen.
Der Chefredakteur des betroffenen Mediums hat in der Verhandlung jedoch selbst eingeräumt, dass „Heute“ 2025 „digitale Transformationsförderung“ und „Qualitätsmedien-Förderung“ erhalten habe. Dieser Umstand steht der Aussage im Artikel entgegen, dass „Heute“ seit der Gründung 2004 keine Presseförderung erhalten habe. Die Qualitätsjournalismusförderung ist der Presseförderung nachgefolgt. Obwohl bei der Tageszeitung „Der Standard“ (auch) die Qualitätsjournalismusförderung einbezogen wurde, fand diese Förderung bei der Tageszeitung „Heute“ keine Erwähnung.
Der Senat bewertet diese Darstellung als grob verzerrend. Nach Ansicht des Senats wäre es erforderlich gewesen, bei allen Medien von einer einheitlichen Förderungsbasis auszugehen: Der Senat hält es für medienethisch bedenklich, wenn bei einem Medium mehrere Förderungen erwähnt werden und zusammengezählt werden, bei anderen Medien, die ebenfalls mehrere Förderungen erhalten, jedoch bloß einzelne Förderungen herausgegriffen werden. Diese gravierende Verkürzung kommt einer Irreführung der Leserinnen und Leser gleich.
Im Gegensatz zum Chefredakteur geht der Senat auch nicht davon aus, dass die Leserinnen und Leser mit allen Details der verschiedenen staatlichen Förderungstöpfe für den Mediensektor vertraut sind. Aufgrund der Verzerrung können sich die Leserinnen und Leser kein vollständiges Bild von der tatsächlichen Förderungssituation machen. Etwas volkstümlich ausgedrückt wurden hier Äpfel mit Birnen verglichen. Für den Senat hat es den Anschein, dass das betroffene Medium die Verzerrungen bewusst dafür eingesetzt hat, einen Mitbewerber in ein negatives Licht rücken.
Vor diesem Hintergrund spielt es auch keine Rolle, dass die einzelnen Förderpositionen, die im Artikel angeführt werden, jeweils für sich genommen der Höhe nach korrekt sind. Diese Argumentation des Chefredakteurs geht ins Leere. Worin der Senat mit dem Chefredakteur natürlich übereinstimmt, ist, dass ein Medium in der Entscheidung frei ist, über welche Themen es berichtet. Dieser Grundsatz ergibt sich aus der verfassungsrechtlich verankerten Medienfreiheit, der natürlich auch im Bereich der Medienethik eine entscheidende Rolle zukommt.
Im vorliegenden Fall ist die Themenwahl nicht problematisch – das Medium konnte ohne weiteres über die staatlichen Förderungen berichten, die dem „Standard“ gewährt wurden. Die Art und Weise der Berichterstattung (nämlich die gezogenen verkürzten Vergleiche zu den Förderungen anderer Medien) ist jedoch mit dem im Ehrenkodex geregelten Prinzip der journalistischen Genauigkeit unvereinbar.
Der Senat stellt somit einen Verstoß gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex (Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Recherche und Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren) fest, und fordert die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig im betroffenen Medium zu veröffentlichen oder bekanntzugeben.
SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG EINES LESERS
Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.
Im vorliegenden Fall führte der Senat 3 des Presserats aufgrund einer Mitteilung eines Lesers ein Verfahren durch (selbständiges Verfahren aufgrund einer Mitteilung). In diesem Verfahren äußert der Senat seine Meinung, ob eine Veröffentlichung den Grundsätzen der Medienethik entspricht.
Die Medieninhaberin von „Heute“ hat von der Möglichkeit, am Verfahren teilzunehmen, Gebrauch gemacht.
Rückfragen & Kontakt
Österreichischer Presserat, Sprecherin des Senats 3
Christa Zöchling
Telefon: +43 - 1 - 23 699 84 - 11
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