- 22.05.2026, 10:31:02
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ÖGB: Was bei Arbeitsunfällen rechtlich gilt
Neue Zahlen der AUVA: Ob im Büro, auf der Pflegestation, der Baustelle oder in der Fabrik – Arbeitsunfälle passieren leider viel zu oft.
Eine Unachtsamkeit, oftmals durch Stress, genügt und schon liegt die Kollegin oder der Kollege am Boden. Die Folgen von Arbeitsunfällen sind häufig offene Wunden, gebrochene Knochen und schmerzhafte Prellungen. Zwar ist die Zahl der Arbeitsunfälle im vergangenen Jahr um 2,4 Prozent auf 128.878 gesunken. Doch trotz dieses Erfolgs verbergen sich laut aktuellen Zahlen der AUVA neue Bedrohungsszenarien für Österreichs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gestiegen sind etwa die Auswirkungen des Klimawandels und die Gewaltbereitschaft in den Betrieben.
Es sind vor allem scharfe Arbeitsmittel, die bei Arbeitnehmer:innen Verletzungen verursachen, am häufigsten passieren Unfälle bei der Arbeit mit Messern sowie beim Hämmern und Nageln. Aber auch das Ausrutschen auf einem rutschigen Boden und Verletzungen durch Nadeln und Spritzen stehen weit oben auf der Liste der häufigsten Unfallursachen. Dinah Djalinous-Glatz, Expertin für Arbeitnehmer:innenschutz, beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist ein Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall unterscheidet sich von privaten Freizeit- oder Verkehrsunfällen. Als Arbeitsunfall gilt ein Unfall nur dann, wenn er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit passiert und es einen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis gibt.
Arbeitsunfälle sind demnach Unfälle am Arbeitsplatz, im Homeoffice, auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen oder auf dem direkten Weg zur Arbeit, von der Arbeit oder zur Ausbildungsstätte. Umfasst sind auch Wege von der Arbeit zu Ärztinnen und Ärzten, auch wenn der Termin außerhalb der Dienstzeit liegt. Außerdem zählt auch ein Unfall auf dem Weg von der Arbeit zum Kindergarten oder von dort in die Arbeit als Arbeitsunfall. Dasselbe gilt unter anderem für den Weg zur Schule, zu Arbeitsterminen oder auch zu einer Betriebsversammlung.
Was sind typische Arbeitsunfälle?
Häufig schneiden sich Beschäftigte während der Arbeit mit einem Messer, stürzen von einem Baugerüst oder rutschen auf dem Heimweg von der Arbeit aus und verletzen sich dabei am Bein. Aber auch Unfälle mit dem Firmenwagen während einer Dienstfahrt sowie Stürze auf Treppen in Bürogebäuden zählen zu den typischen Arbeitsunfällen.
Ist der Weg zur Arbeit und von der Arbeit unfallversichert?
Ja, der direkte Weg von zu Hause in die Arbeit und von der Arbeit nach Hause ist durch die Unfallversicherung geschützt. Aber: Geht man nach der Arbeit mit Kolleginnen bzw. Kollegen noch etwas trinken oder macht aus privaten Gründen einen Umweg, ist der anschließende Heimweg nicht mehr unfallversichert.
Wann sind Unfälle außerhalb des Arbeitsortes oder der beruflichen Tätigkeit Arbeitsunfälle?
Beispiele hierfür sind Betriebsausflüge, Firmenfeiern bezahlt vom Arbeitgeber, Wege zum AMS oder zu Vorstellungsgesprächen bei Arbeitslosigkeit. Auch die Ausbildung oder Tätigkeit im Ehrenamt (z. B. Feuerwehr, Rettung) ist versichert, ebenso wie Erste-Hilfe-Leistungen oder Notfallhilfe.
Was muss ich tun, wenn ich einen Arbeitsunfall habe?
Zunächst musst man unverzüglich den Arbeitgeber verständigen. Dann sollte man sich vergewissern, ob von den beteiligten Stellen (Arbeitgeber, behandelnder Arzt bzw. behandelnde Ärztin, Krankenhaus) eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geschickt wurde und den Betriebsrat informieren.
Warum sollte man einen Arztbesuch registrieren bzw. auch im Zeiterfassungssystem vermerken?
Weil nur dann sichergestellt ist, dass ein möglicher Unfall auch als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Welchen Unterschied macht es für Arbeitnehmer:innen, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt?
Wird ein Unfall während der Arbeitszeit als Arbeitsunfall anerkannt, gelten andere sozialrechtliche Ansprüche als bei privaten Unfällen. Arbeitsunfälle können bei der AUVA oder BVAEB geltend gemacht werden, private Unfälle bei der zuständigen Krankenkasse. Bei schweren Unfällen mit langfristigen Folgen bestehen oft erhebliche finanzielle Unterschiede.
Warum sollte ein Arbeitbsunfall immer gemeldet werden?
So erhalten Arbeitnehmer:innen die notwendige Behandlung, um Folgen zu minimieren. Kostenbeteiligungen können entfallen, und bei Berufsuntauglichkeit ist eine Umschulung möglich. Bei dauerhaften Schäden zahlt die AUVA oder BVAEB eine Versehrtenrente. Hinterbliebene erhalten bei einem tödlichen Unfall eine Rente und einen Zuschuss zu den Bestattungskosten.
Wie wichtig ist Unfallverhütung?
Unfallverhütung ist entscheidend, um die hohen Folgekosten und das persönliche Leid durch Arbeitsunfälle zu verhindern. Dazu zählen alle (u. a. technischen oder psychologischen) Maßnahmen, die die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Unfallverhütung ist also auch eine ethische und moralische Verpflichtung.
Gibt es ein Beispiel dafür?
Wenn wir beispielsweise Unfälle durch gefährliche Materialien wie Lacke und Lösungsmittel vermeiden wollen, kommen zunächst technische Maßnahmen wie Absaugvorrichtungen zum Einsatz. Wenn das nicht möglich ist, folgen organisatorische Maßnahmen, etwa angepasste Arbeitszeiten. Falls auch das nicht ausreicht, kann persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Oberster Grundsatz ist dabei immer: Die gewählte Schutzmaßnahme darf selbst keine zusätzliche Gefährdung darstellen.
Über uns:
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) vertritt rund 1,2 Millionen Arbeitnehmer:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen sieben Gewerkschaften setzt sich der ÖGB als überparteiliche Interessenvertretung für gute Arbeitsbedingungen, faire Löhne und Gehälter sowie soziale Gerechtigkeit ein. www.oegb.at
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