- 21.05.2026, 10:45:02
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Gutachter: Verantwortungsvolle Tätigkeit in einem sensiblen Bereich
Wie alle Ärztinnen und Ärzte müssen sich Gutachter kontinuierlich fortbilden und sich mit neuen Krankheitsbildern auseinandersetzen.
Die Arbeit als Gutachter ist eine herausfordernde Tätigkeit in einem äußert sensiblen Bereich mit hoher Verantwortung, die sich am aktuellen Stand der Medizin orientieren muss, betont Harald Schlögel, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Leiter des ÖÄK-Gutachter-Referats: „Alle Ärztinnen und Ärzte können grundsätzlich gutachterlich tätig sein und müssen natürlich den Fortbildungsnachweis erbringen“, stellt er klar. Diese Verpflichtung zur ärztlichen Fortbildung sei wesentlich für die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte. „Mögliche Verfehlungen von gutachterlich tätigen Personen sollen nicht dazu führen, dass ein ganzer Berufsstand in ein schiefes Licht gerückt wird“, sagt Schlögel.
Wartezeiten für Gutachten
Problematisch sei aber der Zeitfaktor, vor allem vor dem Hintergrund, dass gutachterlich tätige Ärztinnen und Ärzte von Anästhesie über Neurologie und Psychiatrie in allen medizinischen Fächern tätig seien und tätig sein müssten. Ihre Gutachten haben eine nicht zu unterschätzende gesamtgesellschaftliche Bedeutung. „Immerhin wird auf Basis ärztlicher Gutachten über Pflege- und Rehageld sowie Arbeitsunfähigkeitspensionen entschieden“, betont Schlögel. Und in Strafverfahren müssten ärztliche Sachverständige zentrale Dinge wie Hafttauglichkeit und Zurechnungsfähigkeit beurteilen. „Leider bleibt den Gutachtern immer weniger Zeit für die Begutachtung, besonders bei neuen Krankheitsbildern, die eine zeitintensivere Untersuchung bedürfen“, sagt Schlögel. Bereits jetzt gebe es teilweise Wartezeiten von sechs bis neun Monaten, bis ein Gutachten erstellt sei. Eine Verbesserung der Situation sei nicht in Sicht: „Der Kreis der gutachterlich tätigen Ärztinnen und Ärzte wird immer kleiner, weil die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, den Nachwuchs für diese Arbeit zu gewinnen“, sagt Schlögel. Der Aufwand und die mit jedem ärztlichen Gutachten verbundene Verantwortung seien zum Teil erheblich und würden sich nicht im pauschalierten Honorar abbilden. Mit der Pensionierungswelle werde sich der Nachwuchsmangel vor allem bei Gerichtssachverständigen noch weiter verschärfen und die Wartezeit auf Gutachten verlängern. „Diese Negativspirale muss gestoppt werden“, betont Schlögel.
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