- 20.05.2026, 17:42:02
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Asyl- und Migrationspakt: Nationalrat beschließt Anpassungsgesetz
Paket umfasst Screening für Asylsuchende und Quotensystem bei Familiennachzug
Für Asylsuchende soll das Zulassungsverfahren künftig durch ein vorgelagertes Screening ersetzt und Sonderbestimmungen für Asylverfahren an der EU-Außengrenze verankert werden. Außerdem soll der Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen in das Quotensystem nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz integriert werden. Auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll es neue Regelungen geben: Der Nationalrat hat heute die entsprechende Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU nach einer heftigen Gesamtdebatte über das Asylwesen beschlossen. So entzündete sich unter anderem ein Streit um den Begriff "Remigration", nachdem sich die FPÖ für eine solche aussprach. Innenminister Gerhard Karner zufolge sei "Remigration" auch ein "Kampfbegriff der rechten identitären Bewegung", während es seitens der FPÖ hieß, es handle sich um ein lateinisches Wort, das nichts mit sonstigen Konnotationen zu tun habe. Das Thema soll in einer Präsidiale weiter erörtert werden.
Für das im Paket enthaltene Asyl- und Migrationspakt Anpassungsgesetz (AMPAG) und eine Novellierung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes sprachen sich ÖVP, SPÖ und NEOS aus. Den neuen Obsorgebestimmungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stimmten auch die Grünen zu. Mitbeschlossen wurden drei Abänderungsanträge der Koalitionsparteien. Was etwa die Obsorgebestimmungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge betrifft, geht es mit der Änderung laut SPÖ etwa um Präzisierungen bei den Altersfeststellungen der unbegleiteten Minderjährigen.
Die FPÖ sprach sich vehement gegen das gesamte Paket aus. Ein mitverhandelter Entschließungsantrag der Freiheitlichen, mit dem eine Ablehnung des EU-Asyl- und Migrationspakts sowie "ein tatsächlicher und permanenter Asylstopp" gefordert wird, fand keine Mehrheit. Ebenso in der Minderheit blieb ein in der Sitzung eingebrachter Antrag der FPÖ, mit dem sie eine verpflichtende Altersfeststellung bei Zweifeln an der Altersangabe von vermeintlich minderjährigen Fremden fordert.
Als unabhängige Überwachungsstelle für die neuen Grenzverfahren sieht ein Koalitionsantrag die Volksanwaltschaft vor: Dieser Teil des Pakets wurde im Plenum gesondert beraten und erhielt die erforderliche Zweidrittelmehrheit (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 437/2026).
Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU
Ziel des Asyl- und Migrationspakts der EU ist es, die Effizienz und Geschwindigkeit von Asylverfahren zu steigern, Migrationsströme besser zu steuern, Sekundärmigration einzudämmen und somit die nationalen Asyl- und Migrationssysteme nachhaltig zu entlasten. Mit dem AMPAG sollen nun etwa die Bestimmungen im Asylgesetz zur Unzulässigkeit von Anträgen adaptiert und die Kooperationspflichten von Antragstellerinnen und Antragstellern neu geregelt werden. Zudem ist vorgesehen, Sonderbestimmungen für das Asylverfahren an der EU-Außengrenze zu verankern sowie die Verfahren neu zu strukturieren. Klar getrennt werden soll dabei zwischen der Festlegung des zuständigen Mitgliedstaats und dem eigentlichen Asylverfahren.
Das bisherige Zulassungsverfahren soll entfallen und durch ein vorgelagertes Screening sowie einheitliche Verfahrensabläufe ersetzt werden. Für Fälle, in denen eine Rückführung aus Gründen des Schutzes von Leben oder vor unmenschlicher Behandlung unzulässig ist, wird ein eigener Aufenthaltstitel geschaffen. Begleitend erfolgen Anpassungen in weiteren Materiengesetzen, insbesondere im Bereich der Fremdenpolizei, der Grundversorgung und der Verfahrensorganisation, etwa im Hinblick auf Registrierung, Versorgung und Rückführung sowie den Schutz vulnerabler Personen. Margreth Falkner (ÖVP) erörterte den Abänderungsantrag zu dieser Materie, der neben Bereinigungen und sprachlichen Anpassungen etwa auch Klarstellungen bei Fristenberechnungen enthalte. Klargestellt werde unter anderem auch, dass bei der Aufenthaltsberechtigung für Opfer von Menschenhandel und beim Ausweis für Vertriebene auch die Verlängerung und Neuerstellung eines Aufenthaltstitels von der Gebührenpflicht befreit sind.
Dass die Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz aus dem AMPAG ausgegliedert wurde, begründet die Regierung damit, dass deren Kundmachung einer Zustimmung der Länder bedarf und somit einen abweichenden legistischen Prozess erfordert. Eine zentrale Neuerung ist dabei die Überführung des Familiennachzugs aus dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht, wo dieser künftig im Rahmen eines Quotensystems geregelt werden soll. Darüber hinaus werden unionsrechtliche Vorgaben für kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse umgesetzt. Johanna Jachs (ÖVP) hob aus dem Abänderungsantrag zu dieser Novelle etwa hervor, dass hochqualifizierte Drittstaatsangehörige mit "Jobseeker-Visum" ein Verfahren bei Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland abwarten dürfen. Verbesserungen gebe es außerdem bei den Übergangsregelungen beim "Familiennachzug neu", etwa bei Beschwerdeverfahren.
Ziel des sogenannten "Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz" (ObUM-G) ist es, die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen künftig bereits ab dem Zeitpunkt ihres Antreffens im Bundesgebiet sicherzustellen. Demnach soll der jeweilige Kinder- und Jugendhilfeträger künftig kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut werden, wodurch das bislang erforderliche Verfahren beim Pflegschaftsgericht entfällt und damit verbundene Verzögerungen vermieden werden. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die zuständige Kinder- und Jugendhilfe eine erste Einschätzung zur Minderjährigkeit vornimmt. Bestehen Zweifel, soll ein gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet werden können. Bis zu einer Entscheidung ist laut Gesetzentwurf grundsätzlich von der Minderjährigkeit auszugehen. In dem dazu eingebrachten Abänderungsantrag gehe es um Präzisierungen bei der Altersfeststellung, erläuterte Christian Oxonitsch (SPÖ).
Karner: Entlastung des Systems durch Quote bei Familiennachzug abgesichert
Die Beschlussfassung heute betreffe die größte fremdenrechtliche und Asylgesetzesnovelle seit mehr als 20 Jahren, sagte Innenminister Karner. Das Paket bedeute massive Veränderungen und Verschärfungen im asyl- und fremdenrechtlichen Bereich und ziele auf Schutz vor Überlastung des Systems und auf Hilfe für jene ab, die sie tatsächlich brauchen. Bilder wie im Jahr 2015 oder 2022 dürfe es nicht mehr geben, so Karner. Was den Solidaritätsmechanismus betrifft, habe er sich früher zwar dagegen ausgesprochen. In einer Demokratie seien Kompromisse aber unersetzlich. Zudem sei Österreich davon ausgenommen, weil man in den letzten Jahren bei diesem Thema massiv belastet gewesen sei.
Im Hinblick auf die EU-Außengrenzverfahren werde derzeit am Flughafen Schwechat ein Grenzterminal errichtet, so Karner. Bereits der "Stopp des Familiennachzugs" habe eine massive Entlastung für das System gebracht, dies werde mit der nunmehrigen Quote abgesichert. Dieser Asylpakt sei zwar keine "Wundertüte", räumte Karner ein. Aber es sei ein wichtiger und notwendiger Schritt in die richtige Richtung, damit die Systeme in Europa und Österreich nachhaltig entlastet würden.
Ein Kind sei zuallererst ein Kind, egal, woher es komme, hob Justizministerin Anna Sporrer hervor. Beim Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sei bisher viel Zeit verstrichen. Daher soll künftig die Obsorge bereits von Gesetzes wegen der Kinder- und Jugendhilfe zukommen und dafür zu sorgen sein, dass innerhalb von 15 Tagen eine Vertretung zu bestellen sei. Wenn Zweifel an der Minderjährigkeit bestehen, werde das Pflegschaftsgericht entscheiden.
FPÖ vehement gegen Asylpakt
Als "frevelhafte Ausrollung des roten Teppichs für Massenmigration nach Europa" bezeichnete Gernot Darmann (FPÖ) das Gesetzespaket und sprach sich vehement dagegen aus. Es handle sich dabei um die Fortsetzung einer "illegalen Massenmigration, Messermigration und Vergewaltigungsmigration". Im Solidaritätsmechanismus ortet er einen "astreinen Zwangsverteilungsmechanismus", außerdem sei Österreich nur für das laufende Jahr 2026 ausgenommen. Aus seiner Sicht werde außerdem das Geschäftsmodell der Schleppermafia mit dem Pakt "angeheizt". "Remigration" sei das Gegenmodell zur illegalen Migration, zeigte sich Darmann überzeugt. Der sogenannte "Stopp des Familiennachzugs" sei ein "Bluff" und die Quote in höchstem Maße verantwortungslos, zumal nach drei Jahren auch jene Personen "hereinzuholen" seien, die sich nicht in der Quote befinden. Auch Elisabeth Heiß (FPÖ) ortet im Asylpakt ein "trojanisches Pferd der Massenzuwanderung". Mit zehn neuen Rechtsakten "raubt uns Brüssel die letzte Souveränität" in der Asyl- und Migrationspolitik, so Heiß. Während Christian Lausch (FPÖ) etwa kritisierte, dass kriminelle Straftäter nicht außer Landes gebracht würden, warnte Markus Leinfellner (FPÖ), dass Massenmigration die Schulen, die Städte, das Sicherheitsgefühl und die kulturelle Identität verändere. Mittel- und westeuropäische Städte hätten schon lange keinen europäischen Charakter mehr, sondern einen "orientalischen", ortet Dagmar Belakowitsch (FPÖ) eine Überlastung der Systeme. Kinderrechte seien unbestritten, merkte Herbert Kickl (FPÖ) an. Im "linken Teil des Spektrums" gehe es aber immer nur um Menschen, die "irgendwoher" kommen und die Rechte jener, die "bei uns" vergewaltigt oder gar ermordet würden, seien sekundär oder würden ganz ausgeblendet. Susanne Fürst (FPÖ) brachte Beispiele von Attentaten durch junge Männer, die ebenso als unbegleitete Minderjährige angekommen seien. Es brauche ein "Null-Asyl- und Remigrationspaket" und ein "Projekt No Way", so Fürst.
"Meilenstein" in der Asylpolitik aus Sicht der ÖVP
Ernst Gödl (ÖVP) bezeichnete demgegenüber die heutige Beschlussfassung zum Asylpakt als "Meilenstein" in der Asylpolitik. Die Bundesregierung bemühe sich um internationale Abkommen und verstärkte Kooperation, um die illegale Migration einzudämmen. Es brauche hier diese Europäische Lösung, so Gödl. In Österreich sei im Asylbereich bereits eine "absolute Trendwende" zu verzeichnen. Den Asylpakt brauche es, um diese abzusichern. An Verbesserungen hob Margreth Falkner (ÖVP) unter anderem klarere und schnellere Verfahren hervor. Erleichtert würden der Arbeitgeberwechsel für jene Personen, die arbeiten und sich integrieren. Beim Familiennachzug werde ein steuerbares System geschaffen, das, wenn notwendig, auch auf null gesetzt werden könne. Johanna Jachs (ÖVP) hob unter anderem hervor, dass die Lücke bei der Obsorge minderjähriger Flüchtlinge endlich geschlossen würde.
SPÖ: Migration nur gemeinsam lösbar
Migration ende nicht an nationalen Grenzen, sondern sei nur gemeinsam lösbar, sagte Christian Oxonitsch (SPÖ). Europa sei Werten wie Menschenwürde, Solidarität und Rechtsstaatlichkeit verpflichtet, darauf basiere der Asylpakt und die entsprechenden "gemeinsamen Spielregeln". Das gemeinsame europäische Asylsystem werde nicht jedes Problem lösen, sei aber "endlich" ein gemeinsamer Wille, in Europa aus der Vergangenheit Schlüsse zu ziehen, so Robert Laimer (SPÖ). Klar sein müsse, wer Schutz brauche, müsse ihn bekommen, wer nicht, müsse Europa verlassen. Es sei wichtig, dass das gemeinsame Asylsystem in Kraft trete, weil nicht alles nationalstaatlich gelöst werden könne, hielt Maximilian Köllner (SPÖ) fest. Es brauche das gemeinsame System, damit nicht einzelne Länder überproportionale Verantwortung tragen, so Melanie Erasim (SPÖ). Vereinheitlichung bedeute aber nicht, dass Europa seine humanitären Verpflichtungen aufgebe. Insgesamt stelle man sich der Herausforderung, so Sabine Schatz (SPÖ), die etwa hervorhob, dass die Lücke im Kinderschutz geschlossen werde.
Raschere Verfahren aus Sicht der NEOS
Mit dem Paket würde auch das Problem der langsamen Verfahren adressiert, sagte Sophie Marie Wotschke (NEOS). Für Rückführungen können ihr zufolge zur besseren Auffindbarkeit Bewegungseinschränkungen für die betreffenden Personen verhängt werden. Ein Meilenstein sei aus ihrer Sicht die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Wenn all jene "remigrieren" würden, wie von der FPÖ gefordert, würde der Arbeitsmarkt zusammenbrechen, gab Dominik Oberhofer (NEOS) zu bedenken. Yannick Shetty (NEOS) warf der FPÖ vor, gegen alles zu sein, obwohl man hier heute ein großes Paket im Asylbereich vorlege.
Grüne sehen Umsetzung nur "mittelprächtig" gelungen
Der EU-Asyl- und Migrationspaket sei eine Chance, deren Umsetzung aber nur "mittelprächtig" gelungen sei, meinte Agnes Sirkka Prammer (Grüne). Zu begrüßen sei die Obsorgeverpflichtung für unbegleitete Minderjährige. In anderen Dingen sieht sie allerdings rechtsstaatliche Standards "heruntergeschraubt", wie etwa beim Thema der Rechtsmittelfristen. Man mache in manchen Bereichen die EU-Regelungen schlechter, als sie sein müssten, so Prammer. Ein Asylsystem brauche Menschlichkeit, Ordnung und Zusammenarbeit in der Europäischen Union, sagte Alma Zadić (Grüne). Die vorliegende Reform versuche zumindest, aus dem Scheitern des Dublin-Systems Konsequenzen zu ziehen. Umgesetzt würde zwar die langjährige Forderung der Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Bei der Quote für Familienzusammenführungen wäre aber "vorausschauend fahren" angebracht, außerdem arbeite man sich damit an den Schwächsten der Gesellschaft ab, so Zadić. Insgesamt würden echte Herausforderungen ungelöst bleiben, wie etwa die fehlende europäische Koordination, fehlende legale geordnete Verfahren und fehlende langfristige Perspektiven. (Fortsetzung Nationalrat) mbu/bea
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