- 20.05.2026, 14:13:02
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FPÖ – Tschank: „GEAS macht Europa endgültig zum Einwanderungskontinent“
„Volksanwaltschaft wird zum Steigbügelhalter eines gescheiterten Asyl- und Migrationssystems“ gemacht“
„Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) führt dazu, dass Europa nun endgültig zu einem Einwanderungskontinent wird. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Volksanwaltschaft zu einem unabhängigen Überwachungsmechanismus für Grundrechte ausgebaut werden“, erklärte heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Markus Tschank in seinem Debattenbeitrag.
„Es wird keine funktionierenden Rückführungsabkommen geben, es wird keine Änderung der Rechtsprechung von EGMR und EuGH geben, es wird keinen Schutz unserer Sozial-, Bildungs- und Pensionssysteme geben und letztlich auch keinen wirksamen Grundrechtsschutz für die eigene Bevölkerung. Stattdessen soll die Volksanwaltschaft zum Steigbügelhalter eines zum Scheitern verurteilten Asyl- und Migrationssystems gemacht werden“, kritisierte Tschank.
„Im Rahmen der neuen Grenzverfahren sollen Monitoringstellen eingerichtet werden, die die Einhaltung der Menschenrechte überwachen sollen. Dazu sind Kontrollen vor Ort vorgesehen, wobei jene Kommissionen herangezogen werden sollen, die bereits bisher für die Volksanwaltschaft tätig waren. Ich lese im Gesetzesentwurf jedoch nichts über die Verhältnismäßigkeit von Grundrechten. Ich lese nichts über Grundrechtsschranken. Ich lese nichts über den Schutz der eigenen Bevölkerung, über den Schutz unseres Sozialsystems oder unseres Pensionssystems“, erklärte Tschank in Richtung der Regierungsfraktionen.
„Grundrechte gelten nicht uneingeschränkt, sondern unterliegen der Verhältnismäßigkeit, bestimmten Schranken sowie den jeweiligen Kapazitäten und Situationen in den EU-Mitgliedsstaaten. Wenn es jedoch um die Interessen der eigenen Bevölkerung geht, wollen Sie nichts hören und nichts sehen. Die vorgelegten Regelungen sind aus meiner Sicht weder ausreichend noch effizient genug, um unsere Grenzen und unseren Staat wirksam zu schützen. Wenn ÖVP, SPÖ und NEOS die Asyl- und Grenzverfahren durch diese Kommissionen tatsächlich effizient überwachen wollen, dann braucht es eine objektive Besetzung dieser Gremien. Es reicht nicht aus, NGOs, die de facto einen erheblichen Teil dieser Kommissionen besetzen, mit der Prüfung möglicher Grundrechtsverletzungen zu beauftragen. Ich habe nämlich kein Vertrauen in NGOs, die auf einem Auge blind sind. Ich vertraue auf objektiv besetzte Kommissionen, die nicht ideologisch agieren, sondern mit Fachleuten besetzt sind und nicht mit Organisationen wie SOS Mitmensch, Zara oder der Caritas. Diese Organisationen verfolgen letztlich einen politischen Auftrag, der darauf abzielt, möglichst viele Menschen in unser Land zu bringen. Das kann nicht das Ziel unserer Republik sein. Der Schutz der eigenen Bevölkerung hat Vorrang und diesem Grundsatz fühlen wir uns verpflichtet“, so Tschank.
„Ein weiterer Punkt ist, dass es dafür auch einer verfassungsgesetzlichen Ermächtigung beziehungsweise einer entsprechenden Öffnungsklausel bedarf, die der Europäischen Union zusätzliche Kompetenzen einräumt. Diese Ermächtigungsklausel ist jedoch in keiner Weise ausreichend bestimmt. Wir sehen darin den Versuch, der Europäischen Union durch die Hintertür weitere Kompetenzen zu übertragen. Das ist eine Fehlentwicklung, die wir entschieden ablehnen. Zudem ist im Antrag zwar von budgetären Voraussetzungen die Rede, doch wenn die Regierung derartige Aufgaben an die Volksanwaltschaft delegiert, dann müssen auch die notwendigen finanziellen Mittel und Planstellen dafür bereitgestellt werden. Bisher gibt es jedoch nur Lippenbekenntnisse. Aus diesem Grund werden wir diesem Antrag nicht zustimmen“, stellte Tschank klar.
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