• 20.05.2026, 09:51:02
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Volksanwältin Gaby Schwarz: Wiener Wohnen hört auf Volksanwaltschaft und erlaubt Klimaanlagen

Kritik der Volksanwaltschaft führt zu Umdenken bei Stadtregierung – Klimaanlagen unter gewissen Voraussetzungen möglich

Wien (OTS) - 

„Seit Jahren fordere ich Wiener Wohnen dazu auf, das Verbot von Klimaanlagen in Gemeindebauten zu überdenken. Es ist erfreulich, dass die Stadtregierung die Kritik der Volksanwaltschaft ernst nimmt und sich jetzt bewegt. Der Einbau von Klimaanlagen ist künftig unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Das ist ein großer Erfolg für alle Menschen, die im Sommer in ihren Gemeindewohnungen unter der Hitze leiden“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz anlässlich der Ankündigung durch Wohnbau-Stadträtin Elke Hanel-Torsch.

„Bisher wurden Klimaanlagen in Gemeindebauten nur bei Pflegestufe 6 genehmigt. Unsere Kritik als Volksanwaltschaft war klar: Extreme Hitze im Sommer ist nicht nur für bettlägrige Personen der Pflegestufe 6 eine enorme Belastung, sondern auch für Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen, Senioren, Kinder und viele andere. Darum ist es gut, dass die Stadt Wien auf uns hört und diese Regelung anpasst“, verweist Gaby Schwarz u.a. auf den Bericht der Volksanwaltschaft an den Wiener Landtag 2024, ihre Ausführungen in der ORF Sendung “Bürgeranwalt” im Mai 2025, wie auch auf ihre Appelle im Plenum des Wiener Landtages im März 2026.

Laut Ausführungen der Stadträtin sind Split-Klimageräte mit Innen- und Außeneinheit erlaubt: „Voraussetzung für eine Genehmigung durch Wiener Wohnen ist eine fachgerechte Planung und Montage durch konzessionierte Firmen sowie die Einhaltung von notwendigen Vorgaben zu Lärmschutz, Energieeffizienz, Brandschutz und Anbringung. Die Installation selbst darf erst bei Vorliegen der erforderlichen Genehmigungen durchgeführt werden", heißt es.

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