- 15.05.2026, 13:45:32
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Parlament: TOP im Nationalrat am 21. Mai 2026
Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel, Konsumkredite, Energieausweise für Gebäude, NGO-Finanzierung, Rechnungshofberichte
Am zweiten Sitzungstag des Mai-Plenums werden die Abgeordneten unter anderem über die schon seit längerem angekündigte Reduzierung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel beraten. Für Produkte wie Milch, Eier, Butter, Weizenmehl, Reis, Nudeln und viele Gemüse- und Obstsorten soll künftig ein ermäßigter Steuersatz von 4,9 % gelten. Außerdem ist geplant, das Verbraucherkreditgesetz vollständig zu überarbeiten und künftig etwa auch Online-Geschäftsmodelle wie "Buy Now, Pay Later" zu erfassen. Eine Novelle zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz soll für mehr Transparenz in Bezug auf den Gesamtenergiebedarf von Wohnungen und Geschäftslokalen in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen sorgen.
Eine intensive Diskussion ist über den Abschlussbericht des Rechnungshof-Unterausschusses zur Finanzierung von NGOs zu erwarten. Auf Verlangen der FPÖ haben die Abgeordneten mehrere Monate lang sämtliche Zahlungen von Ministerien an gemeinnützige Vereine, Organisationen und Stiftungen unter die Lupe genommen, wobei die Fraktionen das Ergebnis der Prüfung unterschiedlich bewerten.
Einigen sich die Koalitionsparteien mit der FPÖ oder den Grünen, könnte die Tagesordnung außerdem kurzfristig um das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) ergänzt werden. Ziel des Gesetzesvorhabens ist es, den Ausbau von Windrädern und Photovoltaikanlagen zu beschleunigen, etwa durch raschere Genehmigungsverfahren und verbindliche Ausbauziele.
Fragestunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Fragestunde mit Frauen- und Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner.
Umsatzsteuersenkung für Grundnahrungsmittel
An der Spitze der Tagesordnung steht eine Novelle zum Umsatzsteuergesetz, mit der die Regierungsparteien die angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer für ausgewählte Grundnahrungsmittel umsetzen wollen. Demnach soll die Steuer für Produkte wie Milch, Butter, Eier, Reis, Weizenmehl, Nudeln und Brot ab 1. Juli 2026 von 10 % auf 4,9 % gesenkt werden. Auch die meisten Gemüsesorten - inklusive Tiefkühlgemüse - sowie gängiges Stein- und Kernobst sind umfasst. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Inflation zu dämpfen. Rund 100 Ꞓ pro Jahr sollen sich private Haushalte dadurch durchschnittlich ersparen, was aus Sicht von SPÖ und ÖVP vor allem für Bezieherinnen und Bezieher kleiner Einkommen eine wesentliche Entlastung ist. Auf das Budget wirkt sich die Steuersenkung allerdings negativ aus: Nach Berechnungen des Finanzministeriums werden künftig jährlich 400 Mio. Ꞓ an Einnahmen wegfallen.
Im Finanzausschuss hat das Vorhaben lediglich die Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten. Auch wenn eine Reduzierung der Lebensmittelpreise grundsätzlich zu begrüßen sei, würden Haushalte mit hohem Einkommen von der Steuersenkung stärker profitieren, sehen die Grünen eine fragwürdige Verteilungswirkung. Zudem bezweifeln sie, dass die Mehrwertsteuersenkung vom Lebensmittelhandel weitergegeben wird. Angesichts der geplanten Gegenfinanzierung durch eine neue Paketsteuer können FPÖ und Grüne auch keine wirkliche Entlastung der Bevölkerung erkennen. Die FPÖ befürchtet überdies Probleme bei der Umstellung der Kassensysteme und sprach im Finanzausschuss von einer "praxisuntauglichen" Lösung.
Rechtsextremismusbericht 2024
Auf Initiative der Grünen wird das Plenum über den Rechtsextremismusbericht 2024 diskutieren. Zur Kenntnis genommen wurde der Bericht im Justizausschuss von allen Fraktionen außer der FPÖ, die unter anderem kritisierte, dass der Begriff Rechtsextremismus darin inflationär behandelt werde. Kritisch äußerten sich die Freiheitlichen auch dazu, dass der Bericht vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) verfasst wurde.
Laut dem Bericht ist die Zahl rechtsextremistischer Straftaten im Jahr 2024 auf ein neues Rekordhoch (1.486 Fälle) angestiegen. Der Rechtsextremismus erweist sich damit in quantitativer Hinsicht im Berichtszeitraum als größtes Extremismusphänomen in Österreich. Die einschlägigen Tathandlungen steigerten sich um 23 %. Ein Teil dieses Anstiegs könnte zwar auf die Ausweitung der Strafbarkeit durch die Verbotsgesetz-Novelle zurückzuführen sein, die Zahlen würden aber auch einen realen Anstieg einschlägiger Aktivitäten widerspiegeln, heißt es im Bericht. Mehr als ein Viertel der Taten sei im Internet begangen worden. Regional betrachtet haben dem Bericht zufolge Wien und Oberösterreich die absolut höchsten Fallzahlen aufgewiesen. Über 90 % der Beschuldigten seien männlich, knapp ein Fünftel Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. 2024 seien nur sechs Prozent der Verbotsgesetz-Verfahren in Verurteilungen und weitere vier Prozent in Diversionen gemündet.
Weisungen des Justizministeriums
Ein weiterer von Justizministerin Anna Sporrer dem Nationalrat vorgelegter Bericht informiert die Abgeordneten über erteilte Weisungen des Justizministeriums. Auf Antrag der NEOS sprachen sich im Justizausschuss alle Parteien dafür aus, diesen im Plenum weiter zu beraten. Er umfasst 28 Weisungen des Ministeriums in den Jahren 2014 bis 2024. Die 28 Weisungen betreffen 27 Fälle, da in einem Fall zwei Weisungen erteilt worden waren. In der Regel folgt das Justizministerium den Einschätzungen des Weisungsrats, in einem Fall wurde dessen Empfehlung aber nicht Rechnung getragen. Rund 71 % der Weisungen betrafen Verfahren in Wien, darauf folgen Linz mit rund 14 % und Graz mit rund 11 %. Die Fallbeschreibungen im umfassenden Bericht sind weitgehend anonymisiert und betreffen unter anderem auch Fälle der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).
Justizministerin Sporrer wies im Ausschuss darauf hin, dass der Weisungsrat lediglich bei zwei der 28 Weisungen einen Einwand erhoben und bei vier eine Anmerkung formuliert habe. Thema im Ausschuss war auch die geplante Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft, wobei sich Sporrer für eine Weisungsspitze in Form eines Dreiergremiums aussprach.
Mehr Schutz bei Verbraucher-Kleinkrediten
Ziel eines Gesetzespakets zu Verbraucherkrediten ist es, Konsumentinnen und Konsumenten auch bei den zunehmend populären Online-Geschäftsmodellen umfassend und angemessen zu schützen. Zahlungsaufschübe bzw. Finanzierungshilfen sollen künftig - auch wenn sie kurzfristig oder unentgeltlich gewährt werden - unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherkreditregimes behandelt werden. Erfasst werden sollen damit in erster Linie Modelle wie "Buy Now, Pay Later". Der Justizausschuss hat für das Paket mit den Stimmen der Dreierkoalition grünes Licht gegeben. Justizministerin Anna Sporrer hielt dazu fest, dass mit dem Gesetz der Verbraucherschutz im Kreditwesen in das digitale Zeitalter geholt werde. Mit dem Gesetzespaket wird die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie umgesetzt, das bisherige Verbraucherkreditgesetz aufgehoben und ein neues Verbraucherkreditgesetz 2026 erlassen, außerdem werden weitere Gesetzesmaterien geändert.
Konkret werden künftig erhöhte Anforderungen an die Willenserklärung der Konsumentin bzw. des Konsumenten gestellt. Die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung sollen außerdem deutlich ausgedehnt und die Informationen, die für die Kreditwürdigkeitsprüfung herangezogen werden dürfen, näher festgelegt werden. Vorgesehen ist zudem ein Kreditvergabeverbot bei einer negativen Kreditwürdigkeitsprüfung. In der Werbung sind technische Einschränkungen von Geräten wie Mobiltelefonen bei Standardinformationen zu berücksichtigen. Weitere Änderungen in dem umfassenden Paket betreffen Verpflichtungen zu Nachsichtsmaßnahmen bei Zahlungsrückständen sowie die Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben.
Bessere Information durch Energieausweise
Eine weitere Regierungsvorlage mit Neuerungen zu Energieausweisen für Gebäude zielt auf bessere Information zur Energieeffizienz ab. Der Justizausschuss hat die Vorlage aus dem Justizressort mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS ins Plenum geschickt. Mit einem Abänderungsantrag der Dreierkoalition wurde im Ausschuss das Inkrafttreten noch vom 30. Mai 2026 auf den 1. Juli 2026 verschoben.
Mit den entsprechenden Änderungen im Energieausweis-Vorlage-Gesetz sollen EU-Bestimmungen umgesetzt werden. So soll künftig auch dann ein Energieausweis auszuhändigen sein, wenn ein Mietvertrag - etwa betreffend eine Wohnung oder ein Geschäftslokal - verlängert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass immer die aktuelle Information zur Verfügung steht, erörterte Justizministerin Sporrer im Ausschuss. Bei Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen soll laut Entwurf neben dem Indikator der Gesamtenergieeffizienz die Gesamtenergieeffizienzklasse anzugeben sein. Angeführt werden soll außerdem neben dem Heizwärmebedarf auch der Endenergiebedarf - die Angabe des Gesamtenergieeffizienz-Faktors kann dafür entfallen. Insgesamt gehe es darum, die Transparenz in den Anzeigen weiter zu verbessern, so die Justizministerin. Ausgegangen werde vom Regelfall eines digitalen Energieausweises, dieser soll bei Bedarf aber auch auf Papier auszuhändigen sein. Da Energieausweise grundsätzlich zehn Jahre gültig sind, sind die neuen Vorgaben für Verkaufs- und Vermietungsanzeigen laut Gesetzentwurf erst nach Ablauf bestehender Energieausweise zu erfüllen.
Rechnungshofbericht zur Umrüstung auf Smart Meter
Debattieren werden die Abgeordneten in der Plenarsitzung auch über eine Reihe von Rechnungshofberichten, wobei es zunächst um die Umstellung der Stromzähler auf Smart Meter und die Energieeffizienz von Gebäuden der BIG gehen wird. Bis Ende 2020 hätten 80 % der Stromzähler in der EU durch Smart Meter ersetzt werden sollen, ist dem RH-Bericht "Intelligente Messgeräte (Smart Meter) - Einführungsstand 2022" zu entnehmen. Österreich habe dieses Ziel, wie auch mehr als die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten, jedoch nicht erreicht. So sind Ende 2022 hierzulande erst 68 % aller Stromzähler getauscht gewesen. Zudem seien nicht alle eingebauten Geräte auch tatsächlich "intelligent", da sie nur eingeschränkt kommunizieren könnten, bemängelt der Rechnungshof.
Ebenso erhob das Kontrollorgan, ob Verbrauchsdaten via Smart Meter verfügbar waren. Keinem Betreiber gelang es demnach, alle erfassten Messgeräte täglich auszulesen. Mit Gesamtkosten von zumindest 2,18 Mrd. Ꞓ seien diese höher als zunächst geschätzt. Zudem bestehe das Risiko für zusätzliche Kosten. Mängel sieht der Rechnungshof auch beim für Energiefragen zuständigen Ressort: Dieses habe de facto zehn Jahre lang keine Eigentümerrolle bei der Einführung des Smart Meters übernommen. Dementsprechend mahnte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Rechnungshofausschuss etwa dazu, die strategische Begleitung zu verstärken, um die Nutzeneffekte zu realisieren.
Energieeffizienz von Gebäuden der BIG
Von Februar bis Juni 2024 überprüfte der Rechnungshof die Energieeffizienz von Gebäuden der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) mit dem Schwerpunkt Sanierung. Das Immobilienportfolio des BIG-Konzerns umfasste Ende 2023 2.031 Liegenschaften mit 7,7 Millionen Quadratmeter vermietbarer Fläche, so der Bericht. Der Energieverbrauch habe im Jahr 2022 einem Anteil von rund 0,5 % der in Österreich für Raumklima, Warmwasser, Beleuchtung und EDV aufgewendeten Energie entsprochen. Der Gebäudebestand des BIG-Konzerns biete aufgrund seiner Größe somit umfassende Möglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebetrieb.
Die Einsparverpflichtung gemäß Energieeffizienzgesetz bis 2020 sei von der BIG vor allem durch Energieeinspar-Contracting und durch Sanierungsmaßnahmen erreicht worden, so Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss. Für die höhere Verpflichtung von 2021 bis 2030 von 258 GWh seien für die Jahre 2021 und 2022 bereits 129 GWh an Einsparungen von der BIG gemeldet worden. Zu bedenken gab Kraker, dass der tatsächliche Energieverbrauch deutlich vom Energiebedarf laut Energieausweis abweiche. Zudem hätten in der Energieausweis-Datenbank der BIG bei 16 % der Objekte wesentliche Gebäude-Kennwerte gefehlt. Zu den Empfehlungen des Rechnungshofs zählt daher unter anderem eine vollständige Erfassung der Gebäude-Kennwerte in den Datenbanken der BIG, um diese Daten für die Planung und Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen verwenden zu können.
Mit den beiden Rechnungshofberichten mitverhandelt wird außerdem ein Prüfbericht zu ausgewählten Tourismusförderungen des Bundes, der vom Rechnungshofausschuss ohne Debatte einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.
Staatliche Zahlungen an NGOs
Bevor weitere Prüfberichte des Rechnungshofs zur Debatte stehen, werden sich die Abgeordneten mit dem Abschlussbericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses zum Thema NGO-Finanzierung befassen. Auf Verlangen der FPÖ hat der "kleine U-Ausschuss" monatelang Zahlungen der öffentlichen Hand an Vereine und gemeinnützige Organisationen genauer unter die Lupe genommen. In zwölf Sitzungen durchforsteten die Abgeordneten nicht nur direkte Förderungen der einzelnen Ministerien, sondern prüften auch Leistungsvereinbarungen wie Werk- und Dienstleistungsverträge und befragten rund 80 Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Ressorts zu den Zahlungen.
Einig sind sich die Abgeordneten, was die Ergebnisse der Prüfung betrifft, nicht. Während die Koalitionsparteien im Abschlussbericht auf "professionelle Vergabeverfahren und Kontrollprozesse" in den Ministerien verweisen und betonen, dass keine Unregelmäßigkeiten bei den Zahlungen festgestellt werden konnten, sieht sich die FPÖ in ihrer Kritik an Förderungen "in Milliardenhöhe" bestätigt. Es gebe "ein sehr intransparentes System von Geldflüssen" an Vereine und NGOs, bemängelte sie im Rechnungshofausschuss und kündigte an, dem Plenum zur Untermauerung ihrer Kritik einen eigenen Minderheitsbericht vorzulegen. Den Freiheitlichen zufolge ist nach wie vor unklar, wie viel Geld für welche Zwecke ausgegeben wird.
Die Grünen glauben allerdings, dass es der FPÖ vorrangig darum geht, gezielt Misstrauen gegen die organisierte Zivilgesellschaft und NGOs zu schüren. Im Gegensatz zur FPÖ bezweifeln sie außerdem, dass mit Förderkürzungen viel Geld eingespart werden könnte. Ihrer Meinung nach könnte es für den Staat sogar teurer werden, wenn er die von NGOs derzeit erbrachten Leistungen selbst übernehmen müsste. Auch für die Regierungsparteien sind viele Vereine und NGOs "unersetzliche Dienstleister", die wichtige Aufgaben wahrnehmen. Ein gewisses Verbesserungspotenzial beim Förderwesen sehen aber auch die Koalition und die Grünen: So wird im Abschlussbericht etwa auf die bereits im vergangenen Jahr von der Regierung eingesetzte Förder-Taskforce verwiesen.
Energiehandelsgeschäfte der Wien Energie
Zum Abschluss des Plenartags werden sich die Abgeordneten wieder Prüfberichten des Rechnungshofs zuwenden, wobei es unter anderem um die Energiehandelsgeschäfte der Wien Energie gehen wird, die im Sommer 2022 in die Schlagzeilen geraten sind. Infolge des extremen Preisanstiegs bei Strom und Gas habe die Wien Energie die fälligen Sicherheitsleistungen von 1,8 Mrd. Ꞓ für Termingeschäfte an der Börse nur mit einer Unterstützung der Stadt Wien von 1,4 Mrd. Ꞓ zahlen können, wird im Bericht festgehalten.
Hinweise auf den Abschluss spekulativer Handelsgeschäfte fanden die Prüferinnen und Prüfer für den Prüfzeitraum 2017 bis 2022 laut Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker nicht. Der Rechnungshof ortet aber Schwächen im Liquiditäts-Risikomanagement sowie Defizite bei der Aufsicht und der Organisation. So hätten die Wiener Stadtwerke Finanzierungen für den Börsenhandel bereitgestellt, ohne von der Geschäftsführung der Wien Energie Alternativen einzufordern und finanzielle Limits festzulegen. Aus Sicht des Rechnungshofs nahm der Aufsichtsrat der Wien Energie außerdem seine Überwachungsfunktion im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko nicht umfassend wahr. Nach dem 26. August 2022 hat die Wien Energie laut Kraker ihre Absicherungsstrategie dann geändert und das Liquiditätsrisiko reduziert.
Versorgungssicherheit bei Erdgas
Im seinem Bericht zum Thema "Erdgas - Versorgungssicherheit" kritisiert der Rechnungshof vor allem unzureichend durchgesetzte Einsichtsrechte in Lieferverträge, lückenhafte Marktinformationen und die Verlängerung der Abhängigkeit von russischem Gas. Trotz gegenläufiger Klima- und Energiestrategie sei die Abhängigkeit von russischem Erdgas 2018 zeitlich verlängert und mengenmäßig vergrößert worden, heißt es unter anderem im Bericht. Zudem hätten weder das Klimaschutzministerium noch die E-Control ihre Einsichtsrechte in Gaslieferverträge vollständig durchgesetzt. Die Europäische Union habe den grenzüberschreitenden Ausbau der Energieinfrastruktur seit 2010 forciert - ohne diesen hätte die Krise 2022 weniger gut bewältigt werden können, sind die Prüferinnen und Prüfer überzeugt. Überprüft wurden die Jahre 2018 bis 2022. Die Kündigung des langfristigen Liefervertrags durch die OMV sei erst nach dem überprüften Zeitraum erfolgt.
Keine Ausschussdebatte fand über einen Rechnungshofbericht über Leistungen im Zusammenhang mit COVID-19 im Tourismus- und Gesundheitsbereich statt, der wie alle anderen Rechnungshofberichte ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. (Schluss TOP im Nationalrat) mbu/gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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