• 12.05.2026, 15:15:07
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  • OTS0147

Bundesstaatsanwaltschaft: Justizministerin Sporrer will "unterschiedliche Auffassungen" ausräumen

Aktuelle Aussprache über Gesetzesvorhaben im Justizausschuss

Wien (PK) - 

Justizministerin Anna Sporrer berichtete dem Justizausschuss des Nationalrats heute über den Umsetzungsstand der Gesetzesvorhaben ihres Ressorts. So ging es im Rahmen der Aktuellen Aussprache unter anderem um die vieldiskutierte Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft und geplante Maßnahmen, um Schutzlücken bei Gewaltschutz und Deepfakes zu schließen. Thema war auch die Personalknappheit an den Justizanstalten.

Beraten wurde ebenso über den aktuellen Rechtsextremismus-Bericht, demzufolge die Zahl rechtsextremistischer Straftaten im Jahr 2024 auf ein neues Rekordhoch anstieg. Einstimmig haben die Abgeordneten auf Antrag der Grünen beschlossen, den Bericht auch im Plenum weiter zu beraten. Zur Kenntnis genommen wurde der Bericht von allen Fraktionen außer der FPÖ, die unter anderem kritisierte, dass der Begriff Rechtsextremismus darin inflationär behandelt werde.

Bundesstaatsanwaltschaft in "Feinabstimmung"

Über den aktuellen Verhandlungsstand zur Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft informierte sich FPÖ-Mandatar Harald Stefan. Laut Justizministerin Anna Sporrer ist nach vielen Gesprächen die Legistik im Justizministerium erstellt worden. Da der vom Verfassungsdienst erhaltene Entwurf aber noch nicht den politisch vereinbarten Vorgaben entspreche, befinde man sich in "Feinabstimmung" der verfassungsrechtlichen Grundlagen, sagte sie. Es gelte, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen. Die Bundesstaatsanwaltschaft soll nicht einem politischen, sondern einem justiziellen Organ nachempfunden sein, um die Anforderungen der Objektivität vollständig zu erfüllen.

Die Justizministerin sieht ihre Rolle darin, Brücken zwischen den "unterschiedlichen Vorstellungen" zu schlagen und gab sich zuversichtlich, unterschiedliche Auffassungen "in Kürze" ausräumen zu können. Im Regierungsprogramm habe man sich dazu bekannt, eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft zu errichten, um jeglichen Anschein politischer Einflussnahme auf die Justiz hintanzuhalten. Eine parlamentarische Kontrolle sieht Sporrer "nicht am Platz", vielmehr soll die Bundesstaatsanwaltschaft einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen, deren Unabhängigkeit verfassungsrechtlich abgesichert sei.

Situation in Justizanstalten "mehr als prekär"

Die Abgeordneten Nikolaus Scherak (NEOS) und Christian Lausch (FPÖ) brachten Berichte der Volksanwaltschaft zum Strafvollzug zur Sprache, wonach die Situation für Häftlinge nicht zufriedenstellend sei. Die Situation in den Justizanstalten sei "mehr als prekär" und die Anzahl der Belagskapazitäten überschritten, räumte die Justizministerin ein. Trotz der bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen seien noch weitere notwendig. Allen voran gelte es, den Personalstand anzuheben. Zurzeit gebe es sogar mehr Bewerbungen als Ausbildungsplätze, gab sie sich optimistisch. Verbessert werden soll auch die psychologische und psychotherapeutische Versorgung. Die Maßgabe für weitere Verbesserungen komme aus einer eigens eingerichteten Kommission aus Expertinnen und Experten, die bis Juni einen Bericht vorlegen werde. Auf die herausfordernde Situation habe sie ein genaues Auge, sagte Sporrer.

FPÖ-Abgeordneter Lausch verwies auf aktuelle Vorkommnisse in den Justizanstalten. Sie würden veranschaulichen, dass wegen der "eklatanten" Personalnot Sicherheitsmaßnahmen auf der Strecke bleiben, meinte er. Die Empfehlungen der Volksanwaltschaft sollen möglichst zeitnah umgesetzt werden, entgegnete Sporrer. Außerdem betonte Sporrer gegenüber dem FPÖ-Mandatar, dass sie Wert darauf lege, als "Bundesministerin" angesprochen zu werden. Die Freiheitlichen würden stets die männliche Form nutzen.

Gewaltschutzmaßnahmen in Erarbeitung

Die Abgeordneten Selma Yildirim (SPÖ) und Alma Zadić (Grüne) erkundigten sich bei der Justizministerin über Möglichkeiten des sogenannten "Digital Tracking" bei Hochrisikogewalttätern. Bei ausgesprochenen Betretungsverboten komme es immer wieder dazu, dass sich Gefährder nicht daran halten würden, erklärte Sporrer. Derzeit ziehe diese Schutzlücke lediglich eine Verwaltungsstrafe nach sich, führe aber nicht zu einem effektiven Opferschutz. In Spanien, Rumänien und Deutschland sei ein Modell auf den Weg gebracht worden, um Gefährder und Opfer mit "Electronic Monitoring" auszustatten. Bei Annäherung gebe es ein Signal, sodass eingeschritten werden könne. Österreich wolle hier nachziehen. In Zusammenarbeit mit dem Innenressort soll eine Regelung erarbeitet werden, sagte Sporrer, betonte dabei aber, dass es noch zahlreiche rechtliche und technische Herausforderungen gebe.

Deepfakes als Form sexueller Gewalt brachte Henrike Brandstötter (NEOS) zur Sprache. Es gelte, Schutzlücken zu schließen und Betroffene besser zu schützen, meinte sie analog zur Ministerin. Sporrer will darauf hinwirken, dass nicht stets neue Formen von Gewalt an Frauen platzgreifen und kam auch auf "Doxing" - die absichtliche Veröffentlichung von personenbezogenen Daten ohne Einwilligung - zu sprechen. Zur Strafbarkeit sei gerade eine EU-Richtlinie in Umsetzung. Gegen Deepfakes sollen bald konkrete Vorschläge vorgelegt werden, erfuhr Süleyman Zorba (Grüne).

Abgeordnete Alma Zadić (Grüne) hakte bei der geplanten Verschärfung des Sexualstrafrechts - Stichwort "Nur Ja heißt Ja" - nach. Eine entsprechende Evaluierung soll bis Sommer 2026 abgeschlossen sein, war von der Justizministerin zu erfahren. Ebenso in diesem Zeitraum seien EU-Richtlinien zur Reform von Straftatbeständen zu sexuellem Kindesmissbrauch zu erwarten. Im Zuge dessen werde es wohl zu einer Umsetzung des Konsensprinzips kommen, gab sich Sporrer zuversichtlich.

Weitere nationale und europarechtliche Vorhaben in Umsetzung

Petra Oberrauner (SPÖ) fragte nach dem aktuellen Stand der Legalisierung von "Social Egg Freezing". Laut eines Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs trete die derzeitige Regelung, wonach die Entnahme und Aufbewahrung von Eizellen für eine spätere künstliche Befruchtung nur mit medizinischer Indikation erlaubt ist, mit Ende März 2027 außer Kraft, erläuterte die Ressortchefin. Das Justizministerium arbeite derzeit an einem Novellierungsentwurf, der möglichst rasch koordiniert werden soll.

Thomas Elian (ÖVP) erfuhr, dass die multidisziplinäre Arbeitsgruppe zur Scheidungsreform noch bis Ende des Jahres tagen und dann Ergebnisse vorlegen soll. Unterhaltsansprüche nach der Ehe sollen künftig unabhängig vom Verschulden zugunsten des Partners bzw. der Partnerin ausfallen, der oder die die Berufstätigkeit zugunsten der Care-Arbeit hintangestellt habe.

Ebenso gearbeitet werde an einer gesetzliche Neuregelung zur Anhaltung jugendlicher Straftäter unter 14 Jahren in sozialpädagogischen Einrichtungen, erfuhr Harald Stefan (FPÖ), der sich für die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters aussprach. Haft sei etwas ganz anderes, sagte Sporrer. Kinder gehören ihr zufolge nicht eingesperrt, sondern erzogen.

Manfred Sams (SPÖ) erkundigte sich über das Reformvorhaben der Kommission zur EU-Vergaberichtline. Österreich habe dazu gemeinsam mit 15 anderen EU-Staaten ein Positionspapier übermittelt, aus dem hervorgeht, dass die Länder bei der Rechtsform einer Richtlinie bleiben und im Sinne der Flexibilität nicht auf eine Verordnung übergehen wollen, ließ Sporrer wissen. Vereinfachungen seien aber grundsätzlich zu begrüßen.

Die von Lukas Brandweiner (ÖVP) angesprochene Einführung einer europäischen Präferenz im öffentlichen Auftragswesen sieht Sporrer grundsätzlich positiv. Es sei aber wichtig, dass die "Made in EU"-Präferenz nicht pauschal über alle Sektoren, sondern gezielt und verhältnismäßig eingesetzt werde. Bezüglich eines Mobiliarpfandregisters seien derzeit keine konkreten Schritte geplant, konnte Nikolaus Scherak (NEOS) in Erfahrung bringen.

1.486 rechtsextremistische Tathandlungen im Jahr 2024

Laut dem aktuell vorliegenden Bericht über den Rechtsextremismus in Österreich 2024 ist die Zahl rechtsextremistischer Straftaten im Jahr 2024 auf ein neues Rekordhoch (1.486 Fälle) angestiegen. Der Rechtsextremismus erweise sich demnach in quantitativer Hinsicht im Berichtszeitraum als größtes Extremismusphänomen in Österreich. Die einschlägigen Tathandlungen steigerten sich um 23 %. Ein Teil dieses Anstiegs könnte zwar auf die Ausweitung der Strafbarkeit durch die Verbotsgesetz-Novelle zurückzuführen sein, die Zahlen würden aber auch einen realen Anstieg einschlägiger Aktivitäten widerspiegeln, heißt es im Bericht. Mehr als ein Viertel der Taten sei im Internet begangen worden. Regional hätten dem Bericht zufolge Wien und Oberösterreich die absolut betrachtet höchsten Fallzahlen aufgewiesen. Über 90 % der Beschuldigten seien männlich, knapp ein Fünftel Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. 2024 seien nur sechs Prozent der Verbotsgesetz-Verfahren in Verurteilungen und weitere vier Prozent in Diversionen gemündet. Der Bericht wurde im Auftrag des Justizministeriums von der Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) verfasst.

Harald Stefan (FPÖ) kritisierte unter anderem, dass der Bericht von einem privaten Verein erstellt werde, der selbst politischer Akteur sei. Gegen Extremismus gelte es, vorzugehen. Aber wenn man den Begriff so inflationär behandle, erreiche man das Gegenteil von dem, was man angeblich erreichen wolle. Gudrun Kugler (ÖVP) meinte, da der Bericht nicht von einem Ministerium komme, müsse er auch nicht zwangsläufig den Stellenwert haben, ihn im Ausschuss zu behandeln. Auch sie habe das Gefühl, dass der Begriff des Rechtsextremismus im Bericht deutlich ausgeweitet werde. Sie lehne jede Form des Extremismus ab, so Kugler, die hinterfragte, warum es beispielsweise keinen Bericht zu Linksextremismus gebe. Selma Yildirim (SPÖ) hielt fest, dass der Bericht nach wissenschaftlichen und fundierten Kriterien erstellt werde. Sie sei perplex, dass ein dermaßen demokratiepolitisch wichtiger Bericht in Frage gestellt werde.

Nikolaus Scherak (NEOS) erfragte, welche Rückschlüsse sich aus den unterschiedlichen Zahlen ziehen lassen würden. Lukas Hammer (Grüne) betonte, der Bericht sei umfassend und wichtig, daher wolle man ihn im Plenum weiterdiskutieren. Dass es einen drastischen Anstieg beim Rechtsextremismus gebe, sei ein Auftrag an alle, zu handeln. Kritik übte er an der FPÖ, bei der er immer engere Verbindungen zum Rechtsextremismus ortet.

Die Entwicklungen würden klar zeigen, dass Rechtsextremismus eine der größten Gefahren für Demokratie und Rechtsstaat bleibe, sagte Justizministerin Anna Sporrer. Man sei verpflichtet, zu handeln, und habe etwa mit der Verbotsgesetznovelle 2023 wichtige Konsequenzen gezogen. Die Beobachtung, Analyse und Bekämpfung bleibe eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats. Eine Expertin des Ministeriums erörterte, dass 2021 von Innen- sowie Justizministerium gemeinsam der Auftrag für diesen Rechtsextremismusbericht gegeben wurde. 2022 sei der Zuschlag an das DÖW gegangen. Dass die Rechtsextremismuszahlen weiter nach oben gegangen seien, führte ein weiterer Experte des Ministeriums darauf zurück, dass unter Umständen mehr angezeigt werde. Vor allem aber auch Social Media spiele eine große Rolle: Viele extremistische - nicht nur rechtsextremistische - Taten würden aktuell online verübt. Insgesamt sehe man eine gewisse Gefährlichkeit für vulnerable Gruppen, so der Experte. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus werde man einmelden, den Bericht in Zukunft fortführen zu wollen. (Fortsetzung Justizausschuss) fan/mbu


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