• 12.05.2026, 12:22:32
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Nach PK zu „Arbeiten bei Hitze“: GBH fordert konsequenten Schutz für Beschäftigte am Bau

Muchitsch: „Die meistbetroffene Branche ist der Bau – BUAK-Hitzefrei-Regelung ab 32,5 Grad bleibt unverzichtbar.“

Wien (OTS) - 

Die Sommer werden heißer. Für viele Beschäftigte wird die Arbeit zur echten Belastung. Besonders am Bau. Dort arbeiten Menschen stundenlang in der prallen Sonne, auf heißen Baustellen, auf Dächern oder Asphaltflächen. Die aktuellen Zahlen der Gesundheit Österreich GmbH zeigen klar: Hitze gefährdet Gesundheit, Konzentration und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) begrüßt daher die neue Hitzeschutzverordnung. Gleichzeitig macht die GBH klar: Gerade am Bau braucht es mehr als schöne Worte. Es braucht klare Regeln, funktionierende Kontrollen und Schutzmaßnahmen, die in der Praxis auch wirklich umgesetzt werden.

„Die meistbetroffene Branche ist ganz klar der Bau. Wer bei 35 Grad schwere körperliche Arbeit leisten muss, braucht Schutz und keine Diskussionen darüber, ob Hitze gefährlich ist“, sagt GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch.

Die aktuellen Daten zeigen die dramatische Entwicklung deutlich: Die Zahl der Hitzetage hat sich in Österreich bereits verdreifacht. Besonders betroffen sind Beschäftigte, die im Freien arbeiten und körperlich schwer arbeiten müssen. Gleichzeitig steigen mit der Hitze auch Konzentrationsprobleme, Leistungsabfälle und das Unfallrisiko. Laut den präsentierten Studien gehen bereits Millionen Arbeitsstunden durch Hitze verloren – die Hälfte davon in der Baubranche.

Für Muchitsch ist deshalb klar: „Die einzigartige BUAK-Hitzefrei-Regelung am Bau ist ein wichtiger Schutz für Beschäftigte und darf keinesfalls infrage gestellt werden.“

Beschäftigte am Bau können weiterhin ab 32,5 Grad Celsius im Schatten Hitzefrei erhalten. Die sogenannte „Hitze-60er-Regelung“ sorgt dafür, dass Arbeitnehmer:innen trotz Arbeitsunterbrechung rund 60 Prozent ihres Normalarbeitslohns erhalten. Über Hitzefrei entscheidet der Baustellenverantwortliche nach Anhörung des Betriebsrates.

Die neue Hitzeschutzverordnung verpflichtet Betriebe zusätzlich zu konkreten Maßnahmen wie Trinkwasser, Beschattung, früheren Arbeitszeiten, Schutzkleidung oder gekühlten Kabinen.

„Hitze ist ein ernstes Gesundheitsrisiko. Niemand darf wegen seiner Arbeit krank werden. Gerade am Bau braucht es starke Schutzmaßnahmen und starke Betriebsrät:innen, die darauf schauen, dass diese Regeln auch eingehalten werden“, so Muchitsch abschließend.

Mehr Infos zur GBH-Hitze.App und zur Hitzefrei-Regelung gibt es unter gbh-news.at/hitze-app

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GBH-Presse
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Telefon: 0664/614 55 17
E-Mail: [email protected]
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