• 07.05.2026, 15:06:03
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  • OTS0164

Verfassungsausschuss berät über Scharia-Verbot und "Postenschieberei"

Anträge der Opposition vertagt

Wien (PK) - 

Abseits des von den Grünen beantragten neuen Bestellmodus für die Volksanwaltschaft hat sich der Verfassungsausschuss des Nationalrats heute auch mit weiteren Oppositionsanliegen befasst. Unter anderem berieten die Abgeordneten über die Forderung der FPÖ, sowohl im Islamgesetz als auch im Bundesgesetz über das internationale Privatrecht ein explizites Scharia-Verbot zu verankern. Zudem drängen die Freiheitlichen auf ein schärferes Vorgehen gegen den "politischen Islam". Den Grünen geht es um die Verhängung von Strafen bei einer Missachtung von Ausschreibungspflichten nach dem Stellenbesetzungsgesetz. Eine Mehrheit für die Anträge gab es nicht, die Koalitionsparteien wollen zu einem späteren Zeitpunkt erneut darüber diskutieren.

Scharia-Verbot als Verfassungsbestimmung

Mit dem Gesetzesantrag zum Scharia-Verbot (419/A) will FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger sicherstellen, dass die islamische Rechtsordnung in keinem Fall in Österreich zur Anwendung kommen kann, auch nicht auf Basis einer Vereinbarung oder eines Vereinsstatuts. Alle entsprechenden Verträge und sonstigen Rechtsakte sollen nichtig sein, erforderlichenfalls wäre das österreichische Recht anzuwenden. Klassische Normen des islamischen Rechts seien mit den in Österreich geltenden Grundwerten nicht vereinbar, argumentiert Schilchegger. Es gelte, "den säkularen Rechtsstaat zu schützen".

Ausgestalten will die FPÖ das Scharia-Verbot in beiden Fällen als Verfassungsbestimmung. In Österreich gelte zwar der Grundsatz, dass Vereinbarungen, die der österreichischen Rechtsordnung widersprechen, ungültig sind, die Gerichte seien bei der Anwendung dieses Grundsatzes aber "sehr vorsichtig", hob Schilchegger im Ausschuss hervor. So sei etwa auch der Bestand von Vereinbarungen, die eine Ungleichheit von Mann und Frau als Basis haben, bestätigt worden. Es brauche eine klare Botschaft, dass Österreich die Scharia ablehne, bekräftigte er. Die Regierung sieht Schilchegger in dieser Frage säumig: Trotz entsprechender Ankündigungen von Bundeskanzler Christian Stocker gebe es nach wie vor keinen entsprechenden Gesetzesentwurf.

SPÖ, NEOS und Grüne halten FPÖ-Antrag für nicht zielführend

Die Initiative der FPÖ stieß im Ausschuss allerdings auf wenig positive Resonanz. Die Frage sei viel komplexer als die FPÖ suggeriere, hielt etwa NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak fest. Im Kern komme man mit dem Prinzip, wonach privatrechtliche Verträge nicht gegen österreichische Rechtsnormen verstoßen dürfen, aus, ist er überzeugt. Eventuell könnte es seiner Meinung nach aber sinnvoll sein, in einfachen Gesetzen "klarere Aussagen zu treffen". Ein "Scharia-Verbotsgesetz" hält er hingegen für wenig zielführend.

Auch Ausschussvorsitzende Muna Duzdar (SPÖ) kann den Vorschlägen der FPÖ nichts abgewinnen. Es sei schon jetzt ausgeschlossen, dass in Österreich "mittelalterliche Normen" zur Anwendung kommen, versicherte sie und warf der FPÖ vor, die Bevölkerung verunsichern zu wollen und Falschinformationen zu verbreiten. Sie kenne keinen einzigen Fall, in dem Gerichte den Grundsatz, dass privatrechtliche Vereinbarungen nicht gegen die österreichische Rechtsordnung verstoßen dürfen, nicht ordentlich umgesetzt oder gar Polygamie mitgetragen hätten. Es gebe im Falle eines iranischen Paares nur die Entscheidung, dass der Mann seiner Ex-Frau jenen Betrag zahlen müsse, der seinerzeit für den Fall einer Scheidung vertraglich vereinbart worden sei und von dem der Mann später nichts mehr wissen habe wollen.

Als "absolut unnötig" wertete Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer das von der FPÖ geforderte Verbot. Problematische Normen würden in Österreich ohnehin nicht zur Anwendung kommen, argumentierte sie. So sei es in Österreich selbstverständlich nicht möglich, Ehen mit mehreren Partnern zu schließen. Wenn eine Frau Unterhalt einklage, müsse sie aber zu ihrem Recht kommen können.

Schilchegger führe die Diskussion wider besseren Wissens "unjuristisch", warf Prammer dem FPÖ-Abgeordneten vor. Schließlich hätten Parteien in Österreich das Recht, privatrechtliche Verträge nach fremden Rechtsnormen abzuschließen, wenn diese österreichischem Recht nicht widersprechen. Dabei sei es "vollkommen egal", wie eine Rechtsordnung heiße. Letztendlich gehe es bei der Beurteilung immer um Einzelfallentscheidungen.

FPÖ fordert Maßnahmen gegen den politischen Islam

Die FPÖ-Abgeordneten Harald Schuh und Michael Schilchegger haben darüber hinaus ein größeres Moschee-Projekt der "Austria Linz Islamische Föderation" (ALIF) in Freistadt zum Anlass genommen, um einmal mehr Maßnahmen gegen den "politischen Islam" zu fordern. In Form eines Entschließungsantrags (842/A(E)) drängen sie unter anderem auf einen besseren Datenaustausch zwischen den Behörden, ein umfassendes Finanzierungsverbot für islamistische Einrichtungen, die Einführung eines Hassprediger-Registers im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie Nachschärfungen im Islamgesetz und im Symbolegesetz. Ebenso gehören Maßnahmen zur Verhinderung von "Umgehungskonstruktionen" im Vereins- und Gesellschaftsrecht zum Forderungskatalog.

Laut FPÖ-Antrag handelt es sich bei ALIF um eine anerkannte Kultusgemeinde der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) und Dachorganisation für 13 Moscheegemeinden. Schuh und Schilchegger orten allerdings personelle und organisatorische Verbindungen einzelner Funktionsträger zur Millî-Görüş-Bewegung und befürchten den Aufbau eines "religiös-politischen Milieus" sowie "parallelgesellschaftlicher Strukturen". Der Fall zeige, dass Österreich bislang über kein ausreichend wirksames und geschlossenes Instrumentarium verfüge, um gegen alle Erscheinungsformen des politischen Islam vorzugehen, argumentieren sie.

Die FPÖ bekenne sich zur Religionsfreiheit, der Antrag richte sich nicht gegen den Islam oder gegen Gläubige, versicherte Schuh im Ausschuss. Wenn aber "heilige Bücher" herangezogen würden, um staatliche Strukturen zu schwächen oder den Staat zu verändern, müsse man einschreiten. Als Lokalpolitiker sei er immer wieder mit dem Thema konfrontiert, sagte Schuh und berichtete unter anderem von Fällen, wo sich Väter weigerten, Lehrerinnen die Hand zu schütteln, oder der Verbreitung eines Buches mit bedenklichen Handlungsanweisungen für Frauen. Kritisch beurteilte Schuh außerdem, dass bei ALIF türkisch Erstsprache sei und deutsch nur als Zweitsprache angesehen werde. Rund um Moscheeeinrichtungen würde überdies eine Kultur unterrichtet, die eine Integration erschwere, warnte er.

ÖVP und SPÖ verweisen auf Verfassungsschutz und Regierungspläne

Seitens der SPÖ hielt Abgeordnete Selma Yildirim zur Initiative fest, es stelle niemand in Abrede, dass es Probleme bei der Integration gebe. In Österreich gebe es "zum Glück" aber einen funktionierenden Rechtsstaat und auch einen Verfassungsschutz, der auf problematische Fälle hinschaue, sagte sie. Gleichzeitig warnte Yildirim davor, "kulturell bedingte Probleme" dem politischen Islam oder Extremismus zuzuordnen und als demokratiefeindlich zu werten. Wenn ein Mann einer Lehrerin nicht die Hand gebe, solle das nicht Thema des Verfassungsschutzes sein, mahnte sie. Hier müsse man in anderer Form reagieren.

Ihr Fraktionskollege Christian Oxonitsch warnte davor, Religionsfreiheit in Frage zu stellen und wertete die "Zuspitzung" des FPÖ-Antrags auf eine Religionsgesellschaft als "merkwürdig". Schließlich gebe es laut Bericht des Verfassungsschutzes viermal so viel rechtsextremistische Taten wie islamistische. Im Bereich des Vereinsrechts bestehe aber Verbesserungsbedarf, räumte er ein. Der Verfassungsschutz beobachte Extremismen vieler Art, sagte auch SPÖ-Abgeordnete Duzdar.

Wolfgang Gerstl (ÖVP) hob hervor, dass auch die Millî-Görüş-Bewegung vom Verfassungsschutz beobachtet werde. Es werde darauf geachtet, dass Österreich nicht von demokratiefeindlichen Strömungen "unterwandert" werde, bekräftigte er. Einige Punkte des FPÖ-Antrags sind ihm zufolge außerdem bereits in Arbeit: So stehe etwa die Einführung eines europaweiten Hassprediger-Registers bereits im Regierungsprogramm. Auch Verschärfungen im Islamgesetz sowie Änderungen im Stiftungsrecht zur Verhinderung illegaler Finanzierungskonstruktionen sind Gerstl zufolge geplant.

Grüne warnen vor Eingriffen in die Vereinsfreiheit

Einzelnen Punkten des Forderungskatalogs der FPÖ könnten die Grünen durchaus zustimmen, sagte Agnes Sirkka Prammer. So klappe es mit dem Datenaustausch zwischen den Behörden nicht immer, meinte sie. Auch darüber, dass ALIF eine problematische Vereinigung sei, brauche man nicht zu diskutierten. Der Staat würde das auch beobachten. Prammer warnte allerdings vor überschießenden Reaktionen. Eingriffe in die Vereinsfreiheit würden sich schließlich auf alle Vereine auswirken. Zudem hat ihr zufolge die Größe einer Moschee nichts mit der Frage zu tun, ob ein problematischer Verein dahinterstehe.

Grüne fordern Strafen bei Verletzung von Ausschreibungspflichten

Die Beratungen über die beiden Anträge der FPÖ wurden schließlich ebenso vertagt wie jene über einen von Grünen-Abgeordneter Alma Zadić eingebrachten Entschließungsantrag zum Stellenbesetzungsgesetz (836/A(E)). Insbesondere geht es Zadić darum, eine Missachtung der Ausschreibungspflicht für Leitungsfunktionen in staatlichen Unternehmen künftig zu sanktionieren. Damit will sie "Postenschieberei" im staatsnahen Bereich entgegenwirken.

In der Begründung des Antrags verweist Zadić auf wiederholte Kritik des Rechnungshofs. Zudem berief sie sich im Ausschuss auf mediale Berichte, denen zufolge es in der Stadt Wien systematisch ohne Ausschreibungen zu Postenbesetzungen gekommen sei. Das sei gesetzeswidrig, so Zadić, Sanktionen würden aber fehlen. Daher gelte es, das Gesetz zu reparieren und "endlich" Strafen vorzusehen.

Auch Werner Herbert (FPÖ) ortet ein Problem darin, dass es beim Thema Postenbesetzungen keine Sanktionen gebe. Aus Sicht von Wolfgang Gerstl (ÖVP) handelt es sich allerdings um ein Vollzugsproblem der Stadt Wien. Der Bund sei nicht für den Vollzug der Stadt Wien zuständig. Vielmehr sollten es die Grünen aus seiner Sicht mit dem Antrag in der Wiener Landesregierung probieren. Zadić entgegnete, das Thema betreffe sehr wohl ein Bundesgesetz zu Besetzungen im staatsnahen Bereich.

Christian Oxonitsch (SPÖ) räumte im Hinblick auf Wien zwar ein, er könne Fehler nicht ausschließen. Aber bei den medial berichteten Fällen sei nachgewiesen worden, dass die Regelungen eingehalten worden seien. Es handle sich außerdem vielfach um Projektgesellschaften für ein bestimmtes Projekt, wo nachvollziehbar sei, dass die Besetzung durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens stattfinde. Außerdem würden selbige keinerlei zusätzliche Entgelte erhalten.

Johannes Gasser (NEOS) wies darauf hin, dass im Ministerrat ein konkreter Fahrplan ausgearbeitet worden sei, um zu prüfen, ob es im Ausschreibungsgesetz Verbesserungsbedarf gebe - etwa auch im Hinblick auf Sanktionsmöglichkeiten. Anknüpfend an Oxonitsch meinte er aber, im Bereich der Projektgesellschaften müsse man aufpassen, die betrieblichen Anforderungen zu beachten und nicht "mit Kanonen auf Spatzen" zu schießen. (Schluss Verfassungsausschuss) gs/mbu


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