• 07.05.2026, 12:50:32
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Asyl: Volksanwaltschaft soll Einhaltung von Grundrechten bei Grenzverfahren überwachen

Verfassungsausschuss schickt Koalitionsantrag ins Plenum, notwendige Zweidrittelmehrheit aber noch offen

Wien (PK) - 

Österreich muss den auf EU-Ebene beschlossenen Asyl- und Migrationspakt bis Mitte Juni in innerstaatliches Recht gießen. Für das von der Regierung dazu vorgelegte Gesetzespaket hat der Innenausschuss des Nationalrats bereits im April grünes Licht gegeben (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 315/2026). Nun hat der Verfassungsausschuss auch den Weg für eine ergänzende Verfassungsnovelle geebnet. Demnach soll die Volksanwaltschaft bzw. eine von ihr eingesetzte Kommission die Einhaltung von Grundrechten bei den neuen Grenzverfahren überwachen. Für den Gesetzesantrag der Koalitionsparteien fehlt allerdings noch die nötige Zweidrittelmehrheit im Plenum: Die Grünen halten das Vorhaben grundsätzlich zwar für zielführend, äußerten im Ausschuss aber noch Bedenken in zwei Punkten.

Neuerlich vertagt wurden die Beratungen über einen Antrag der Grünen: Er sieht vor, den Bestellmodus für die Volksanwaltschaft grundlegend zu ändern.

Neue Aufgaben für die Volksanwaltschaft

Mit der Verfassungsnovelle und begleitenden Änderungen im Volksanwaltschaftsgesetz (765/A) wollen ÖVP, SPÖ und NEOS unionsrechtlichen Vorgaben zur Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsmechanismus im Bereich des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) Rechnung tragen. Laut EU-Verordnung müssen Drittstaatsangehörige, die unbefugt in die EU eingereist sind bzw. ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen einen Asylantrag stellen, künftig an der EU-Außengrenze - in Österreich also vorrangig an Flughäfen - innerhalb von sieben Tagen überprüft werden. Wird jemand im Inland ohne vorangegangenes Screening aufgegriffen, ist dieses innerhalb von drei Tagen nachzuholen. Dabei geht es unter anderem um die Feststellung der Identität, die Abnahme von Fingerabdrücken und um Gesundheitskontrollen samt Prüfung der Schutzbedürftigkeit. Ziel ist es, möglichst rasch zu entscheiden, ob der oder die Betroffene einem Asyl- oder einem Rückkehrverfahren zuzuweisen ist. Die unabhängige Überwachungsstelle - in Österreich also die Volksanwaltschaft - soll dabei die Einhaltung der Grundrechte bzw. weiterer unions- und völkerrechtlicher Vorgaben überwachen sowie die Untersuchung mutmaßlicher Verstöße sicherstellen.

Damit die Volksanwaltschaft bzw. eine der von ihr eingesetzten Kommissionen zur präventiven Menschenrechtskontrolle diese Aufgabe wahrnehmen kann, sieht der Koalitionsantrag neben der Schaffung verfassungsrechtlicher Grundlagen auch vor, im Volksanwaltschaftsgesetz neue Einsichts- und Dokumentationsbefugnisse zu verankern. Die Kontrollen sollen auch unangekündigt und vor Ort erfolgen können. Inhaltliche Änderungen am Gesetzesentwurf wurden vorerst nicht vorgenommen, ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag hat lediglich die Beseitigung eines redaktionellen Versehens zum Inhalt.

Gespräche über Adaptierungen des Gesetzesentwurfs

Allerdings laufen derzeit Gespräche über weitere Adaptierungen des Gesetzesentwurfs, wie die Vertreter der Koalitionsparteien im Ausschuss betonten. Damit soll nicht zuletzt Rückmeldungen aus dem durchgeführten Begutachtungsverfahren Rechnung getragen werden. "Wir sind in diesem Bereich schon am Arbeiten", versicherte Wolfgang Gerstl (ÖVP) der Opposition. Laut Nikolaus Scherak (NEOS) und Christian Oxonitsch (SPÖ) geht es insbesondere um die Frage der Öffnungsklausel und die Ausstattung der Volksanwaltschaft mit ausreichenden Ressourcen. Dem Koalitionsentwurf zufolge soll es künftig einfachgesetzlich möglich sein, die Volksanwaltschaft mit weiteren Aufgaben zu betrauen, was sowohl FPÖ als auch Grüne im Ausschuss hinterfragten. "Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen", hielt Oxonitsch dazu fest.

Grundsätzlich halten es Gerstl, Oxonitsch und Scherak aber für konsistent, der Volksanwaltschaft die Aufgabe der unabhängigen Überwachungsstelle zu übertragen. "Sie wird das ausgezeichnet machen", zeigte sich Scherak überzeugt. Schließlich würden die Kommissionen der Volksanwaltschaft auch in anderen Bereichen bereits die Einhaltung von Grundrechten überwachen. Dass es auch bei Grenzverfahren eine unabhängige Überwachungsstelle braucht, ist für Scherak und Oxonitsch evident: Wenn man in einem menschenrechtlich sensiblen Bereich Verfahren beschleunige, müsse auch die menschenrechtliche Kontrolle sichergestellt sein, bekräftigten sie.

Grüne äußern Bedenken

Auch die Grünen sehen die Volksanwaltschaft aufgrund ihrer Erfahrungen als "das richtige Organ" für die Überwachung der neuen Grenzverfahren, wie Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer erklärte. Ihr zufolge können die Grünen dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form allerdings nicht zustimmen. Zum einen vermisst Prammer Vorkehrungen, um der Volksanwaltschaft die nötigen Ressourcen für die neue Aufgabe bereitzustellen. Zum anderen hält sie es für "sehr problematisch", dass der Volksanwaltschaft künftig mit einfachem Gesetz weitere Aufgaben übertragen werden könnten. Das würde es ermöglichen, die Volksanwaltschaft "mit zusätzlichen Aufgaben zuzuschütten", warnte sie. Die dafür aufgewendete Zeit könnte dann für die bestehenden Aufgaben fehlen. Die Idee des Koalitionsantrags sei richtig, aber nicht gut umgesetzt, lautete in diesem Sinn das Fazit Prammers.

FPÖ lehnt Antrag grundsätzlich ab

Namens der FPÖ kündigte Michael Schilchegger an, dem Koalitionsantrag nicht zuzustimmen. Die FPÖ lehne den Asyl- und Migrationspakt der EU grundsätzlich ab, begründete er die Position seiner Fraktion. Zudem sieht auch er es kritisch, dass es künftig möglich sein soll, der Volksanwaltschaft mit einfachem Gesetz neue Aufgaben zu übertragen. Das entspreche nicht dem System der Bundesverfassung, sagte er. Gleichzeitig mahnte Schilchegger ausreichende Ressourcen für die Volksanwaltschaft ein. Mit der Bereitstellung von Budgetmitteln für eine neue Kommission ist es seiner Meinung nach nicht getan, vielmehr brauche es auch zusätzliche Mittel für einen Referenten im Hintergrund. Das sei wichtiger, als eine neue Kommission einzurichten, die neue Aufgabe könnte auch eine der bestehenden Kommissionen übernehmen.

Gesetzestechnische Änderungen bei Heimopferrenten

Mit dem Gesetzesantrag der Koalitionsparteien werden darüber hinaus bestehende Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft im Bereich der Heimopferrenten verfassungsrechtlich neu geregelt. Die Mitwirkung der Volksanwaltschaft bzw. der von ihr eingerichteten Rentenkommission bei der Behandlung entsprechender Anträge wird in die Bundesverfassung integriert und die bisherige Sonderregelung im Heimopferrentengesetz gleichzeitig ihres Verfassungsranges entkleidet. Darüber hinaus enthält der Koalitionsantrag weitere Anpassungen, etwa zur Klarstellung von Zuständigkeiten der Volksanwaltschaft sowie zu vorgesehenen Möglichkeiten, Empfehlungen zu erstatten.

Grüne urgieren neuen Bestellmodus für Volksanwaltschaft

Weiterhin in der Warteschleife bleibt eine von den Grünen vorgeschlagene Verfassungsnovelle (199/A), die einen neuen Bestellmodus für die Volksanwaltschaft vorsieht. Es brauche ein transparentes Auswahlverfahren für das Volksanwaltschafts-Trio, argumentieren Olga Voglauer und Alma Zadić. Zwar soll der Nationalrat weiterhin das letzte Wort haben, anstelle des bestehenden Nominierungsrechts für die drei mandatsstärksten Parteien schlagen die Grünen allerdings eine öffentliche Ausschreibung und die Einrichtung einer parteipolitisch unabhängigen Auswahlkommission vor, die eine erste Reihung der Bewerberinnen und Bewerber vornehmen soll. Außerdem fordern sie ein öffentliches Hearing im Hauptausschuss des Nationalrats sowie eine Zweidrittelmehrheit sowohl für die Erstellung des Vorschlags im Hauptausschuss als auch für die endgültige Wahl durch das Plenum des Nationalrats.

Derzeit würde die Volksanwaltschaft nach Parteifarben besetzt, begründete Zadić im Ausschuss ihren Vorstoß. Das schadet nicht nur dem Amt der Volksanwaltschaft, weil die Unabhängigkeit der Volksanwälte und Volksanwältinnen in Frage gestellt sei, sondern entspreche auch nicht internationalen Standards. Schließlich habe die Volksanwaltschaft seit 2011 auch das Mandat einer "Nationalen Menschenrechtsorganisation" inne. Das Parlament solle sich bemühen, jeglichen Anschein einer parteipolitischen Besetzung zu vermeiden, mahnte sie.

Wenig Chance auf Umsetzung

Viele Chancen auf eine Umsetzung hat der Antrag allerdings nicht. Der aktuelle Bestellmodus habe sich bewährt, waren sich Kira Grünberg (ÖVP), Sabine Schatz (SPÖ) und Michael Tschank (FPÖ) im Ausschuss einig. Die Volksanwaltschaft sei ein Hilfsorgan des Parlaments, daher sei es naheliegend, dass die drei mandatsstärksten Parteien je einen Volksanwalt bzw. eine Volksanwältin nominieren, argumentierten Grünberg und Schatz. Ihnen zufolge ist künftig allerdings ein verpflichtendes Hearing vorgesehen.

FPÖ-Abgeordneter Tschank betonte, dass bislang immer "untadelige" Personen als Volksanwälte bzw. Volksanwältinnen bestellt worden seien. Würde man dem Vorschlag der Grünen folgen, wäre das eine "Entdemokratisierung" des Bestellmodus, meinte er. Schließlich würden Befugnisse des Parlaments an NGOs oder die Zivilgesellschaft ausgelagert. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs


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