- 07.05.2026, 11:38:02
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Vor Fußball-WM: Bundesrat genehmigt längere Dauer von Public-Viewing-Veranstaltungen
Einstimmig grünes Licht für Novelle zur Gewerbeordnung
Public-Viewing-Veranstaltungen dürfen künftig sechs statt bisher vier Wochen dauern. Die entsprechende Änderung der Gewerbeordnung hat heute im Bundesrat einstimmig die letzte parlamentarische Hürde genommen.
In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass große internationale Sportveranstaltungen zunehmend länger dauern, heißt es im Antrag, den alle fünf Parlamentsparteien gemeinsam vorgelegt haben. Eine Ausdehnung des rechtlich zulässigen Zeitraums auf sechs Wochen schaffe die notwendige Flexibilität für Veranstalter und Behörden. Damit wird Public Viewing während der gesamten Fußball-Weltmeisterschaft der Männer möglich, die von 11. Juni bis 19. Juli 2026 dauert.
Einigkeit unter Mitgliedern des Bundesrats
Martin Peterl (SPÖ/NÖ) zeigte sich erfreut über den Allparteienantrag. Wenn es um das Verbindende gehe, könne das Hohe Haus auch gemeinsam handeln, sagte er. Denn Public Viewing bringe die Menschen zusammen. Es fördere die soziale Teilhabe und stärke die Wirtschaft. Peterl bezeichnete es als wichtig, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um das gemeinsame Erlebnis für alle zu ermöglichen.
Das sah auch Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) so. Bisher hätten Großveranstaltungen in der Regel nur vier Wochen gedauert. Daher gelte auch die Genehmigung für Public Viewings nur für vier Wochen. Damit das gemeinsame Erlebnis auch bei der kommenden Fußball-WM möglich sei, müsse nun die Gewerbeordnung geändert werden. Die Änderung tue auch dem Tourismusland Österreich etwas Gutes, betonte Eder-Gitschthaler. Der Tourismus sei ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Land. Auch Christoph Thomas (ÖVP/V) betonte die Bedeutung des Tourismus für den Standort Österreich. Die Änderung der Gewerbeordnung sei ein wichtiger Impuls für die heimische Gastronomie, sagte er.
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/OÖ) sprach sich ebenso für die Änderung der Gewerbeordnung aus. Große Events, egal ob der Eurovision Song Contest oder die Fußball-WM, würden nicht nur von dem leben, was auf der Bühne oder dem Spielfeld passiere, sondern davon, dass Menschen zusammenkommen, gemeinsam schauen und mitfiebern. Dafür brauche es die richtigen Rahmenbedingungen. Die Ausweitung des zulässigen Zeitraums für Public-Viewing-Veranstaltungen schaffe Planungssicherheit und Flexibilität, ohne die grundsätzliche Systematik der Gewerbeordnung zu verändern, betonte Hauschildt-Buschberger.
Zustimmend äußerten sich auch die freiheitlichen Mitglieder des Bundesrats Günter Pröller (FPÖ/OÖ) und Andreas Arthur Spanring (FPÖ/NÖ). Allerdings kritisierten sie, dass die Regierung sich für eine Kleinigkeit feiere und sie als "Riesen-Erfolg" präsentiere. Die Änderung der Gewerbeordnung sei praxisnah und von Vorteil für Fußballfans, Gemeinden und Gastronomiebetriebe, so Pröller. Die Betriebe im Tourismus bräuchten aber keine PR-Shows, sondern eine echte Deregulierungsoffensive, meinte er. (Fortsetzung Bundesrat) kar
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