• 07.05.2026, 10:00:36
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Positive Effekte mit neuen Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA nach erstem Einreichtermin 2026

Fernsehfilmförderung der RTR Medien baut Lenkungswirkung für Fairness in der Produktionsbranche weiter aus - mehr Gleichstellung, weniger Preisdruck

Wien (OTS) - 

Mit dem ersten Fördertermin 2026 unterstützt der FERNSEHFONDS AUSTRIA 13 internationale und 6 nationale Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen sowie 51 Dokumentationen. Mit den heute veröffentlichten Zusagen für die insgesamt 70 Projekte schließt der beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eingerichtete FERNSEHFONDS AUSTRIA den ersten Einreichtermin des Jahres 2026 mit einem Gesamt-Fördervolumen von knapp 10,8 Millionen Euro ab.

Die nach Beratung mit dem Fachbeirat des FERNSEHFONDS AUSTRIA zugesagten Förderungen zum ersten Einreichtermin 2026 entfallen zu 59,3 % auf den Exzellenzbonus und zu 40,7 % auf die Förderung der Herstellungskosten von Produktionen, deren Gesamtherstellungskosten den Betrag von 1,8 Millionen Euro nicht übersteigen (FERNSEHFONDS klassisch). Der FERNSEHFONDS AUSTRIA verfügt seit 2009 über ein gesetzlich fixiertes und seither nicht valorisiertes Jahresbudget von 13,5 Millionen Euro.

Neu sind beim FERNSEHFONDS AUSTRIA die Einführung eines Genderbonus für Produktionen mit mehrheitlich weiblichem Personal und die Anhebung der Mindestherstellungskosten-Schwelle der Förderprojekte von 80.000 Euro auf 100.000 Euro als Voraussetzung für die Einreichung zur Herstellungskosten-Förderung. Dabei darf auch bei mehrteiligen Produktionen die erste Folge die Herstellungskosten von 100.000 Euro nicht unterschreiten und muss der Minutenpreis jeder weiteren Folge mindestens 1.200 Euro betragen.

„Der Fernsehfonds wirkt traditionell auch als Lenkungsinstrument für faire Kooperationsverträge zwischen Medienveranstaltern und Produktionsfirmen“, erläutert Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien, die jüngsten Richtlinienänderungen. „Nun können ausschließlich Produktionen mit Gesamtherstellungskosten von mindestens 100.00 Euro beim Fernsehfonds um eine Förderung ansuchen. Damit wirkt der Fonds in einem wirtschaftlich angespannten Umfeld bei allgemein steigenden Kosten, einem Preis-Dumping von Produzenten und dem Gehaltsdruck auf Beschäftigte entgegen und hebt stattdessen die finanziellen Rahmenbedingungen für alle Beteiligten auf ein tragfähiges Niveau“, so Struber.

Die so gestiegenen Voraussetzungen für eine Herstellungsförderung erfüllten dennoch 51 Dokumentar-Produktionen, denen in Summe rund 4,4 Millionen Euro Fördermittel zugesagt sind. Zum Vorjahrestermin waren es 60 Projekte.

Zudem führte der FERNSEHFONDS AUSTRIA im Jahr 2026 erstmals einen Genderbonus ein, um eine Erhöhung der Zahl weiblicher Beschäftigter in der traditionell männlich dominierten Filmbranche zu unterstützen. Zwar war eine mehrheitliche Beschäftigung weiblichen Personals bereits in den Vorjahren Teil eines Pluspunkte-Katalogs, um eine Maximalförderung von 30 % der Herstellungskosten zu erlangen, die aber auch mit einer ausreichenden Anzahl anderer erfüllter Kriterien erreicht werden konnte. Nun ist die maximale Förderquote nur noch mit dem Gender-Kriterium möglich. Andernfalls liegt die maximal zu erzielende Förderquote bei 28 % der Herstellungskosten. Zum ersten Einreichtermin 2026 konnten schon 24 der 51 geförderten Herstellungskosten-Einreichungen bzw. 47 % dieser Projekte den Gender-Bonus erlangen.

Neben der Herstellungsförderung, stellt der sogenannte „Exzellenzbonus“ das zweite Fördersegment des FERNSEHFONDS AUSTRIA dar und wird zusätzlich zu der beim Wirtschaftsministerium angesiedelten Filmförderung FISA+ bewilligt. Der Exzellenzbonus fördert bis zu 10 % der von den Produktionen in Österreich investierten Aufwendungen, wenn eine besondere Wertschöpfung in Österreich sowie eine im internationalen Vergleich besonders hohe Beteiligung der Filmproduzenten an den Verwertungsrechten der Produktionen belegt ist. In Kombination mit FISA+ können die Projekte so eine Förderung von bis zu 40 % der in Österreich anfallenden Kosten erhalten. Zum ersten Einreichtermin 2026 wurde jetzt 19 internationalen und nationalen Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen eine Zusage auf Förderung aus dem Exzellenzbonus mit einem Gesamtvolumen von rund 6,4 Millionen Euro zugesagt. Davon entfallen knapp 4 Millionen Euro auf 13 internationale Produktionen, die am Filmstandort Österreich knapp 48 Millionen Euro investieren.

„Der Exzellenzbonus bringt internationale Fernsehfilm- und Serien-Koproduktionen, internationales Geld und nationale Wertschöpfung nach Österreich“, sagt Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien. „Für die Exzellenzbonus-Projekte stellen wir inzwischen rund die Hälfte unseres Jahresbudgets zur Verfügung und haben heuer mit den insgesamt 19 Projekten unsere Mittel für dieses Fördersegment mit dem ersten Einreichtermin bereits wieder ausgeschöpft“, so Struber.

Verbliebene Restmittel des FERNSEHFONDS-Budgets 2026 sind dem „FERNSEHFONDS klassisch“ und damit Produktionen mit Gesamtherstellungskosten von unter 1,8 Millionen Euro vorbehalten und können zum zweiten Fördertermin 2026 im Zeitraum vom 1. Juli bis einschließlich 1. September 2026 beantragt werden.

Die aktuellen Förderentscheidungen des FERNSEHFONDS AUSTRIA zum ersten Einreichtermin 2026, die geförderten Produktionsfirmen und die einzelnen Fördersummen sind im OpenData-Angebot auf der Website der RTR unter https://data.rtr.at/pages/open-data/mf-ffat abrufbar. Die Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA einschließlich des Exzellenzbonus sind unter https://www.rtr.at/Fernsehfonds_Richtlinien veröffentlicht.

Über den FERNSEHFONDS AUSTRIA

Der FERNSEHFONDS AUSTRIA, eingerichtet beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien), unterstützt als Förderstelle Fernsehproduktionen in Österreich und erleichtert damit internationale Investitionen in den heimischen Filmstandort. Das von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Budget beträgt jährlich 13,5 Mio. Euro. Weitere Informationen über den FERNSEHFONDS AUSTRIA und Fördervoraussetzungen unter rtr.at/FERNSEHFONDS.

Rückfragen & Kontakt

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Andreas Kunigk
Telefon: +43 1 58058 168
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.rtr.at/Medien

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