- 07.05.2026, 09:00:42
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- OTS0028
Entschädigungsgrenzen nicht wertangepasst: Eigenheimversicherung zahlt Differenz erst nach AK-Klage
Entschädigungsgrenzen, oft auch Sublimits genannt, sind vertraglich festgelegte Höchstbeträge, die eine Versicherung im Schadensfall für bestimmte Risiken, Gegenstände oder Teilschäden zahlt. In der Eigenheim- und Haushaltsversicherung fallen sie für bestimmte Gefahren wie Naturkatastrophen verhältnismäßig niedrig aus und werden meist auch nicht wertangepasst.
Im Sommer 2025 wurde das Eigenheim eines Konsumenten aus Linz-Urfahr überschwemmt. Es entstand ein Sachschaden von über 30.000 Euro. Die Eigenheimversicherung übernahm die im Vertrag für Naturkatastrophen vereinbarten Sublimits von 7.500 Euro für das Gebäude und weitere 7.500 Euro für den Hausrat. Wertanpassungen dieser Sublimits hatte die Versicherung trotz jährlicher Erhöhungen von Prämien und Versicherungssummen nie vorgenommen. Diese hätten in vorliegendem Fall zu einer um 6.800 Euro höheren Leistung geführt.
Bei Naturkatastrophen durch Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung liegen die Sublimits standardmäßig meist zwischen 4.000 und 10.000 Euro jeweils für das Gebäude und den Hausrat. Hinzu kommt, dass die im Vertrag vereinbarten Sublimits durch die Versicherung während der Vertragslaufzeit meist nicht wertangepasst werden. Sie bleiben damit über Jahre auf derselben Höhe und verlieren damit laufend an Wert.
Indexklauseln passen Prämien und Versicherungssummen an
Die Versicherungssummen in der Eigenheimversicherung für Gefahren durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser werden demgegenüber jährlich an einen Index angepasst. Prämien und Versicherungssummen erhöhen sich damit im gleichen Verhältnis. Dadurch bleibt das Verhältnis zwischen der Leistung der Versicherungsnehmer:innen und der Leistung der Versicherung ausgewogen. Als Index werden dabei für Gebäude üblicherweise der Baukostenindex und für den Hausrat der Verbraucherpreisindex herangezogen. Dadurch wird eine schleichende Unterversicherung verhindert und Konsument:innen erhalten im Schadensfall die volle Versicherungsleistung.
Auch Sublimits müssen angepasst werden
Aus Sicht der AK Oberösterreich müssen inflationsbedingte Prämienerhöhungen zu einer angemessenen Erhöhung sämtlicher Versicherungsleistungen, auch von Sublimits, führen.
Im Fall des Konsumenten aus Linz-Urfahr war die Versicherung außergerichtlich nicht bereit, eine weitere Zahlung zu erbringen. Nach Einbringung der Mahnklage durch die AK wollte sich die Versicherung dann aber offenbar doch nicht auf einen Rechtsstreit einlassen und überwies die 6.800 Euro kommentarlos.
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Mag. Michael Petermair
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