- 06.05.2026, 08:03:02
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Warum Österreich eine einheitliche Bauordnung braucht
Die neun Bauordnungen definieren in Österreich den rechtlichen Rahmen für die Errichtung von Gebäuden und legen zentrale Mindestanforderungen hinsichtlich z. B. Sicherheit, Brandschutz oder Gesundheit fest.
Mit der Transformation des Gebäudebestands gehen jedoch veränderte Anforderungen an dieses Regelwerk einher. Im Zuge der Überführung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) und der damit verbundenen Zielsetzungen des Green Deal in nationales Recht steht Österreich vor einer wesentlichen Weichenstellung – nicht im „Ob“, sondern im „Wie“ der Umsetzung. Die Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und Burgenland (zt: Kammer) unterstützt die Zielrichtung, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung kritische Punkte und plädiert für einen strukturellen Ansatz: eine österreichweit einheitliche Bauordnung.
Der Gebäudesektor verursacht in der EU mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen. Die EPBD setzt hier an: Energieeffizienz steigern, Sanierungen vorantreiben, den Bestand dekarbonisieren. Diese Ziele sind richtig – entscheidend ist jedoch, wie sie in den einzelnen Ländern umgesetzt werden.
„Mit der Novelle der Wiener Bauordnung (dem sogenannten Wiener EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz 2026) liegt nun ein konkreter Vorschlag vor. Einzelne Aspekte sehen wir kritisch, ungeachtet der notwendigen und verpflichtenden Umsetzung in nationales Recht durch die österreichischen Behörden. Der Entwurf schießt teils über das Ziel hinaus und zugleich gelingt es nicht, die in der Richtlinie angelegte Vermischung von bautechnischen und umweltpolitischen Regelungen klar zu trennen“, so Bernhard Sommer, Präsident der zt: Kammer. Technische Detailvorgaben, die systematisch in den bundesweit abgestimmten OIB-Richtlinien – die der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften der Bundesländer dienen – zu verorten wären, werden in den Gesetzestext integriert. In Kombination mit einer komplexen, teilweise schwer zugänglichen Formulierung der Gesetzestexte führt dies zu Doppelungen, Inkonsistenzen und erhöhter Planungsunsicherheit.
Die zt: Kammer verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf redundante und überschießende Regelungen – etwa bei Fahrradabstellplätzen, wo die neuen Vorgaben im Bestand teilweise schwer umsetzbar sind, oder bei der Verpflichtung zur Errichtung von Solaranlagen, deren Energieerträge noch dazu nur teilweise im Energieausweis berücksichtigt werden dürfen. Dies führt zu Intransparenz und erschwert die Nachvollziehbarkeit. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass über das Instrument der Bauordnung Zielsetzungen gesteuert werden sollen, für die sie nicht das geeignete Instrument darstellt. Die Folgen sind absehbar: steigende Komplexität, mangelnde Klarheit und sinkende Bereitschaft zu sanieren. Genau das Gegenteil dessen, was erreicht werden soll. Gerade im Bestand zeigt sich das Problem deutlich. Unklare Auflagen können Sanierungen erschweren, Verfahren verlängern und somit verteuern. Sinkt die Sanierungsrate, verliert die Richtlinie ihre Wirkung. Eine Regulierung, die die Transformation und die Anpassung an die Erfordernisse des Klimawandels beschleunigen soll, wird zum Hemmnis.
Neun Bauordnungen – ein Problem
Grundsätzlich zeigt die Umsetzung ein systemisches Defizit: Österreich hat neun Bauordnungen. Jede EU-Richtlinie muss neun Mal interpretiert und neun Mal umgesetzt werden. „Uns liegen diesbezüglich teils sehr unterschiedliche Umsetzungskonzepte in den anderen Bundesländern vor. Dies führt zu parallelen Prozessen, divergierenden Lösungen und uneinheitlichen Rechtslagen. Effizienter wäre eine gemeinsame Bauordnung, die bundesweit gilt. Eine solche Vereinheitlichung würde den Aufwand sowohl in der Verwaltung als auch in der Baubranche deutlich reduzieren und zugleich die Rechtssicherheit erhöhen“, sind sich Peter Bauer, Vizepräsident der zt: Kammer, und Bernhard Sommer einig.
Fazit
Die Ziele sind klar, der Handlungsbedarf ebenso. Doch unübersichtliche Regelungen bremsen die Transformation. Denn hohe Komplexität reduziert die Sanierungstätigkeit insgesamt. Eine österreichweite Bauordnung ist daher kein Selbstzweck, sondern ein Schritt zu mehr Effizienz, Klarheit und Wirksamkeit. Denn nur ein verständliches und zielgerichtetes Regelwerk kann die notwendige Transformation tatsächlich ermöglichen.
Rückfragen & Kontakt
Mag. Eva-Maria Rauber-Cattarozzi
Leitung Kammerorganisation und Öffentlichkeitsarbeit
Kammer der Ziviltechniker:innen für Wien, Niederösterreich und
Burgenland
Telefon: +43 664 924 19 98
E-Mail: [email protected]
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