• 05.05.2026, 11:32:02
  • /
  • OTS0102

Evaluierung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes:

Transparency International Austria fordert umfassende Reformen

Wien (OTS) - 

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) bleibt in seiner derzeitigen Ausgestaltung deutlich hinter seinem Anspruch zurück. Anlässlich der gesetzlich vorgesehenen laufenden Evaluierung des Gesetzes legt Transparency International eine umfassende Stellungnahme vor und fordert gezielte substanzielle Nachbesserungen, um einen wirksamen Schutz von HinweisgeberInnen in Österreich sicherzustellen.

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft den derzeit engen sachlichen Anwendungsbereich des Gesetzes. Dieser beschränkt sich im strafrechtlichen Bereich im Wesentlichen auf Korruptionsdelikte, während weit verbreitete Strafbestände, wie Betrug, Untreue etc., weiterhin unberücksichtigt bleiben. Empirische Daten zeigen jedoch, dass gerade diese Delikte in der Praxis deutlich häufiger auftreten.

„Die bisherigen Erfahrungen aus der Praxis zeigen sehr deutlich, dass viele HinweisgeberInnen mit ihren Meldungen durch das Raster des Gesetzes fallen“, betont Louise-Marie Petrovic, Leiterin der Arbeitsgruppe Whistleblowing von TI-Austria. „Ein wirksamer Schutz darf sich nicht auf einen eng definierten Deliktskatalog beschränken. In der aktuellen Ausgestaltung bleibt ein großer Teil relevanter Hinweise schlicht ungeschützt. Das untergräbt die Funktionsfähigkeit des gesamten Systems.“

Darüber hinaus besteht Reformbedarf bei zentralen strukturellen Fragen. Das derzeitige Sanktionssystem ist unausgewogen und belastet HinweisgeberInnen teils stärker als Organisationen, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Zudem fehlt eine klare gesetzliche Absicherung anonymer Meldekanäle, obwohl sie entscheidend dafür sind, dass Hinweise überhaupt abgegeben werden. Auch Rechtsunsicherheiten – etwa im Verhältnis zur Strafprozessordnung – sowie schwer umsetzbare Dokumentations- und Berichtspflichten erschweren die Anwendung des Gesetzes.

Auch im Lichte aktueller europäischer Entwicklungen und Rechenschaftspflichten im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und unternehmerischen Sorgfaltspflichten besteht Anpassungsbedarf. Der HinweisgeberInnenschutz muss auf weitere relevante Bereiche wie Umwelt, Menschenrechte und Unternehmensführung ausgeweitet werden, um den Anforderugen tatsächlich gerecht zu werden.

„Die Evaluierung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes bietet eine wichtige Gelegenheit, bestehende Mängel zu beheben und Vertrauen in staatliche und unternehmerische Integritätssysteme zu stärken“, erklärt Bettina Knötzl, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria. „Ein moderner Rechtsrahmen muss HinweisgeberInnen effektiv schützen, Rechtssicherheit gewährleisten und gleichzeitig den Anforderungen eines sich wandelnden europäischen Regulierungsumfelds gerecht werden.“

Konkrete Reformforderungen umfassen:

  1. Ausweitung des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs

  2. Keine Einschränkungen nach Unternehmensgröße oder nach Inhalt der Meldung

  3. Einführung und Absicherung anonymer Meldekanäle

  4. Überarbeitung des Strafen- und Sanktionssystems zugunsten eines ausgewogenen Ansatzes

Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar: Stellungnahme HSchG TI-Austria

Rückfragen & Kontakt

Transparency International Austria
Mag.a Clara Schwarzacher
Telefon: 01960760
E-Mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TAC

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel