• 04.05.2026, 06:00:33
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Volksanwalt Achitz: Inklusion und Selbstbestimmung durch Unterstützte Kommunikation ermöglichen

Prüfschwerpunkt im Rahmen der Präventiven Menschenrechtskontrolle - Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai)

Wien (OTS) - 

„Autonomie, Selbstbestimmung sowie soziale und politische Teilhabe dürfen kein Privileg jener sein, die sich das selbst und ohne staatliche Unterstützung leisten können. Das muss die Politik auch in Zeiten von hohem Budgetdruck immer im Blick behalten“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (5. Mai): „Österreich hat sich zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bekannt, und entlang deren Grundsätze müssen Bund und Länder ihre Inklusionspolitik ausrichten.“

Die Volksanwaltschaft ist seit 2012 für die Präventive Menschenrechtskontrolle zuständig. Seitdem zeigen sich zwar Fortschritte im Bewusstsein über die besondere Bedeutung von Gewaltschutz in der stationären und ambulanten Betreuung von Menschen mit Behinderungen, dennoch gibt es weiterhin viele ungelöste strukturelle Probleme. Achitz: „Menschen mit Behinderung müssen immer noch in größeren Einrichtungen leben, weil bei der De-Institutionalisierung nichts weitergeht. Und viele Betroffene bekommen nicht die Persönliche Assistenz, sie die bräuchten, um selbstbestimmt leben zu können.“

Prüfschwerpunkt „Unterstützte Kommunikation“ läuft derzeit

Manchmal scheitert die Selbstbestimmung schon daran, dass Menschen nicht ermöglicht wird, sich mitzuteilen. „Die Umsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung, auf unabhängige Lebensführung, Gleichberechtigung, Bildung oder die volle Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben – kurz die Wahrnehmung der Menschenrechte – ist ohne die Möglichkeit des persönlichen Ausdrucks bzw. ohne Kommunikation undenkbar“, sagt Achitz, und deshalb setzt die Volksanwaltschaft derzeit einen Prüfschwerpunkt zum Thema „Unterstützte Kommunikation und Unterstützte Entscheidungsfindung als Mittel zur Gewaltprävention“.

In Österreich haben zehntausende Menschen mit körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderungen Probleme, sich lautsprachlich zu verständigen. Weil sie durch fehlende Unterstützung daran gehindert werden, entsprechend ihrer Kompetenzen zu kommunizieren, haben sie weniger Möglichkeiten der Mitteilung und Selbstdarstellung. Die Kommissionen der VA erheben seit November 2025 in den Einrichtungen beispielsweise, ob es ein Konzept zu Unterstützter Kommunikation (UK) gibt, ob das Team über entsprechende Kenntnisse im Bereich UK verfügt oder ob Unterstützerkreise einberufen werden.

Beispiel: Mit Gehörlosen in Gebärdensprache kommunizieren!

„Die Kontrollbesuche der Kommissionen zeigen bereits jetzt, dass Kommunikation zu den größten Hürden zählt, die es im Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu überwinden gilt“, sagt Volksanwalt Achitz. Ein Beispiel: In einer Werkstätte traf die Kommission auf einen gehörlosen Mann, der die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) beherrschte. Das Team der Einrichtung setzte aber vor allem auf Lippenlesen und „Aufschreiben und Ablesen“. Der Mann fühlte sich oft gelangweilt und isoliert, da er mit niemandem richtig kommunizieren kann. „Bewohner*innen mit ÖGS als Muttersprache sollten in dieser Sprache kommunizieren können. Das Personal sollte entsprechend ausgebildet werden“, sagt Achitz.

Im Rahmen des Prüfschwerpunkts verschafft sich die Volksanwaltschaft einen tiefgehenden Einblick in die gelebte Praxis in den Einrichtungen: Wird UK angewandt und sind die Mittel für die Betroffenen passend? Werden Menschen mit Behinderungen in Entscheidungen einbezogen, die sie betreffen? Ziel ist es zudem, herauszufinden, welche Maßnahmen nötig sind, damit Menschen mit Behinderungen – unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung – möglichst selbstständig kommunizieren und entscheiden können. Achitz: „Die Ergebnisse werde ich dem Nationalrat, den Landtagen und der Öffentlichkeit berichten.“

SERVICE: Informationen zum laufenden Prüfschwerpunkt finden Sie im Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2025, Band 2, Präventive Menschenrechtskontrolle, ab Seite 125: https://volksanwaltschaft.gv.at/berichte/berichte-an-das-parlament/

Rückfragen & Kontakt

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: [email protected]
https://www.volksanwaltschaft.at

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