• 03.05.2026, 10:27:32
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  • OTS0018

England: Abtreibung jetzt für Frauen straffrei

-165 Jahre strafrechtliche Verfolgung beendet

London, Wien (OTS) - 

Mit Ende April ist in England ein Gesetz in Kraft getreten, das klar regelt, dass Frauen wegen ihrer eigenen Abtreibung nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden dürfen. Während das grundsätzliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs und Regelungen für Ärzte oder andere Dritte bestehen bleiben, gilt dies für die betroffene Frau selbst nicht mehr. Damit wurde ein entsprechender Straftatbestand aus dem Jahr 1861 („Offences against the Person Act“) außer Kraft gesetzt und die strafrechtliche Verfolgung zumindest für die betroffenen Frauen beendet. Das neue Gesetz wurde am 29. April von König Charles unterschrieben und ist damit in Kraft getreten. Es war seit langem von einem parteiübergreifenden Zusammenschluss von Abgeordneten (All-Party Parliamentary Humanist Group, APPHG) eingebracht und letztlich durch den langwierigen Gesetzgebungsprozess gebracht worden.

Neben dem Vereinigten Königreich kennt auch Schweden die Regelung, dass eine Frau grundsätzlich nicht wegen ihrer eigenen Abtreibung bestraft werden darf.

Medikamentöser Abbruch ist wie ein Spontanabort

Die Entscheidung stellt einen großen Fortschritt in der Selbstbestimmung von Frauen dar, weil sie damit einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch allenfalls auch selbst durchführen können. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn sich Ärzte weigern, Abbrüche durchzuführen, wie dies etwa auch in weiten Teilen Österreichs der Fall ist. „Ein medikamentöser Abbruch ist wie ein Spontanabort und von diesem nicht zu unterscheiden“ erklärt der Gynäkologe DDr. Christian Fiala, „folglich sollte für beides auch die gleiche gesetzliche Regelung gelten“. Die Abtreibungspille ist mittlerweile ohnehin über das Internet bestellbar und in Ländern wie Indien seit langem rezeptfrei (Unwanted kit®).

Österreich: Fristenregelung als Gnadenakt

Auch in Österreich stellt der Schwangerschaftsabbruch immer noch kein Recht dar (wie z.B. in Frankreich). Das Verbot geht auf Maria Theresia und das Jahr 1768 zurück. Die Fristenregelung ist lediglich eine straffreie Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot, wenn die Frau gewisse Bedingungen erfüllt. Es ist eine Art Gnadenakt der Justiz und wird von Frauen als massive Einschränkung ihrer Selbstbestimmung in einem der intimsten Lebensbereiche wahrgenommen. Fiala spricht sich dafür aus, dass Österreich dem Beispiel Englands und Schwedens folgen sollte. Bereits vor mehr als 100 Jahren hatte die sozialdemokratische Nationalratsabgeordnete Adelheid Popp mehrfach – jedoch erfolglos – gefordert, Schwangerschaftsabbrüche nur dann unter Strafe zu stellen, wenn sie gegen den Willen der betroffenen Frau erfolgen. „Dieser Forderung Popps ist nichts hinzuzufügen und das Österreichische Parlament ist aufgefordert diese wichtige Forderung umzusetzen und die beschämenden strafrechtlichen Bestimmungen nach 258 Jahren endlich zu beenden.“ richtet Fiala einen Appell an die Abgeordneten des Parlaments.
https://muvs.org/de/themen/pionierinnen/adelheid-popp-1869-1939/

50 Jahre nach der Fristenregelung: konkretes Handeln ist gefragt

Da das Parlament diesbezüglich seit über 100 Jahren säumig ist und Frauen ihr essentielles Recht auf Selbstbestimmung verweigert, wurden zwei Volksbegehren als außerparlamentarische Initiative gestartet: Abtreibung-Strafgesetz-Paragraphen streichen und Abtreibungspille rezeptfrei. Mehr auf www.bevormundung-is.org

Wenn diese von 100.000 Menschen unterschrieben werden, müssen sie im Parlament behandelt werden.

www.gynmed.at

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