• 29.04.2026, 09:32:40
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  • OTS0045

Integrationsbarometer 02/2025: Warum wurde die Originalstudie am 23.04. gelöscht, geändert und am 26.04. ohne Kennzeichnung ersetzt?

"Skandal in drei Akten?"- Integrationsbarometer 02/2025: Gelöscht. Geändert. Ersetzt, ohne zu kennzeichnen. Warum schweigt der ÖIF zu diesen Änderungen? Die TKG dokumentiert.

– Die TKG dokumentiert: Das mit öffentlichen Mitteln finanzierte
Integrationsbarometer 02/2025 des Österreichischen Integrationsfonds
(ÖIF) wurde am 23.04.2026 stillschweigend gelöscht. Der
ursprüngliche Link führt bis heute zu einer Error-404-Meldung:
https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/content/AT/Produkte/%c3%9
6IF_Integrationsbarometer_2025-02.pdf
Wien (OTS) - 

Die TKG dokumentiert: Das mit öffentlichen Mitteln finanzierte IIntegrationsbarometer 02/2025 des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) wurde am 23.04.2026 stillschweigend gelöscht. Der ursprüngliche Link führt bis heute zu einer Error-404-Meldung: https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/content/AT/Produkte/%c3%96IF_Integrationsbarometer_2025-02.pdf

Am 26.04.2026 erschien unter neuer Adresse eine veränderte Fassung — von 40 auf 48 Seiten erweitert, mit nachträglich eingefügtem Fragebogen, veränderten Prozentwerten und Textpassagen — Ohne jede Änderungskennzeichnung als Revision. https://www.integrationsfonds.at/fileadmin/content/AT/monitor/Integrationsfonds_Integrationsbarometer_2025-02.pdf

Dies geschah ohne Ankündigung, ohne Versionskennung, ohne Änderungsübersicht — eine Nacht-und-Nebel-Aktion an einer öffentlich zitierten, staatlich finanzierten wissenschaftlichen Publikation.

Warum löscht der ÖIF am 23.04. das Integrationsbarometer 02/2025, ersetzt es am 26.04. stillschweigend durch veränderte Fassung, beantwortet keine einzige inhaltliche Frage bzw. Kritik der TKG – und weist dennoch alles zurück?

Die TKG hat vor Monaten den Forderungskatalog der Integrationsfonds öffentlich gemacht.

An die Aufsichtsratsmitglieder des Integrationsfonds

Im Namen der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich (TKG) fragen wir die Aufsichtsratsmitglieder des Integrationsfonds, ob sie ihrer Pflicht als Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß der „Satzung des Integrationsfonds” (nicht leicht zu finden) nachkommen bzw. diese wahrnehmen. (Ein offener Brief folgt, Bundes Public Corparate, Die Finanzprokuratur, Rechnungshof)

Verantwortung des Aufsichtsrats: Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen, um die Qualität, Objektivität und die gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Veröffentlichung ( Integarationsbarometer 2/2025) zu prüfen? Die TKG fragt den Aufsichtsrat: Wie kann so etwas passieren?Zunächst stellt sich die grundlegende methodische Kernfrage, warum Religion – ein durch Art. 9 EMRK geschütztes Grundrecht – im Integrationsbarometer funktional wie eine migrationsrechtliche Statuskategorie behandelt wird. ( Siehe Anlage)

Die Gleichsetzung von „Muslim:innen“ mit Gruppen wie „Zuwanderern“ oder „Flüchtlingen“ auf derselben Bewertungsskala ist keine neutrale Kategorisierung. Vielmehr wird Religion dadurch faktisch als integrationspolitisches Risikomerkmal konstruiert.

Diese Verschiebung erzeugt eine normative Wirkung: Eine religiöse Zugehörigkeit wird in einen problemorientierten Deutungsrahmen überführt. Damit entsteht ein Spannungsverhältnis zu den Sorgfaltspflichten und zur Schadensvermeidung gemäß ICC/ESOMAR.

Wurde im Aufsichtsrat geprüft, ob das Integrationsbarometer 2025 den internationalen Standards der ICC/ESOMAR entspricht, insbesondere im Hinblick auf Objektivität, methodische Sorgfalt und den Umgang mit sensiblen Bevölkerungsgruppen?

Stigmatisierungsrisiken

Wurde bewertet, ob die konkrete Darstellung geeignet ist, gesellschaftliche Gruppen pauschal negativ darzustellen oder bestehende Vorurteile zu verstärken?

Grundrechtliche Prüfung

Wurde eine eigenständige Prüfung der grund- und menschenrechtlichen Implikationen vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf Gleichbehandlung und staatliche Neutralität?

Hier die methodische Mängel — schwarz auf weiß im Fragebogen

Der ÖIF weist die Kritik der TKG „entschieden zurück" — doch der Fragebogen, den der ÖIF selbst erst nach öffentlichem Druck in die zweite Fassung eingefügt hat, belegt die Kritik der TKG schwarz auf weiß.

Frage 4 des Fragebogens lautet wörtlich: „Und wie beurteilen Sie das Zusammenleben von Muslimen und Nicht-Muslimen in Österreich?" Diese Frage steht in einer Reihe mit Frage 3 (Zusammenleben mit Zuwanderern), Frage 5 (ukrainische Kriegsvertriebene) und Frage 6 (Flüchtlinge). Religiöse Zugehörigkeit wird damit strukturell auf dieselbe Ebene gestellt wie aufenthaltsrechtlicher Status. Das ist kein Interpretationsfehler der TKG — das ist die wörtliche Fragebogenkonstruktion des ÖIF, nachzulesen auf Seite 2 des Anhangs der zweiten Fassung.

Der Begriff „Politischer Islam" erscheint im selben Fragebogen gleich zweimal — in Frage 1 als „die Verbreitung des politischen Islams" und in Frage 8 als „politischer Islam und Radikalisierung". Zwei verschiedene Formulierungen, kein einziges Mal definiert. Was haben die Befragten tatsächlich bewertet? Das weiß niemand — auch der ÖIF nicht.

Abbildung 13 (S. 24) zeigt eine Längsschnittbeobachtung für Muslim/innen, die bis Oktober 2014 zurückreicht — mehr als elf Jahre. Für Flüchtlinge beginnt die Zeitreihe 2016, für ukrainische Kriegsvertriebene erst 2023. Eine methodische Begründung für diese Ungleichbehandlung findet sich in der Studie nicht — auf keiner einzigen Seite.

Die Kritik der TKG ist durch den Fragebogen nicht weniger geworden. Sie ist mehr geworden.

Der ÖIF weist zurück — ohne eine einzige inhaltliche Antwort

Am 04.02.2026 veröffentlichte der ÖIF auf seiner Website eine „Richtigstellung", in der er erklärt: „Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) weist die Darstellung der Türkischen Kulturgemeinde in Österreich (TKG) in ihrer aktuellen Aussendung zum Integrationsbarometer entschieden zurück." (Quelle: https://www.integrationsfonds.at/newsbeitrag/richtigstellung-zur-aussendung-der-tkg-zum-integrationsbarometer-28640/)

Durch diese Nacht-und-Nebel-Aktion wurden die Kritikpunkte und Forderungen der TKG allenfalls teilweise und stillschweigend berücksichtigt — ohne Anerkennung, ohne Erklärung, ohne Entschuldigung. Das macht die Ungeheuerlichkeit des Vorgangs nur noch deutlicher.

Forderungen der TKG

-Die TKG fordert vollständige Offenlegung aller Versionen des Integrationsbarometers 02/2025, Veröffentlichung einer nachvollziehbaren Änderungsübersicht sowie eine inhaltliche Stellungnahme des ÖIF und seines Aufsichtsrats.

-Die TKG erwartet eine öffentliche Entschuldigung der Verantwortlichen gegenüber den betroffenen Bevölkerungsgruppen. Angesichts der dokumentierten bedenklichen Mängel und Vorgänge hält die TKG personelle Konsequenzen auf Leitungsebene des Integrationsfonds für erforderlich. Die Vergabepraxis des ÖIF gegenüber Peter Hajek Public Opinion Strategies GmbH ist einer unabhängigen Prüfung zu unterziehen.

Dokumentation der ungekennzeichneten Änderungen am Integrationsbarometer 02/2025 (PDF) ab 26.04.2026

Die Änderungen-Integrationsbarometer2:2025( P.Hajek) Ab 26.04.

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TKG fordert Aufklärung über nicht gekennzeichnete Änderungen im Integrationsbarometer 02/2025

Rückfragen & Kontakt

Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG-Think Tank)
Dr Melissa Günes
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.turkischegemeinde.at

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