- 23.04.2026, 14:32:33
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FPÖ – Belakowitsch zum Bundespflegegeldgesetz: „Fokus auf Betroffene statt Finanzierung ideologischer Projekte“
„Das Bundespflegegeldgesetz wäre ein wichtiges Gesetz, weil jeder, der in Österreich Pflegegeld bezieht, davon betroffen ist und mit zahlreichen Problemen konfrontiert ist – unter anderem auch mit teilweise willkürlichen Einstufungen. Wir werden dieser Regierungsvorlage dennoch zustimmen, vor allem weil es sich im Wesentlichen nur um Anpassungen handelt. Inhaltlich ändert sich für die Betroffenen jedoch überhaupt nichts“, stellte heute FPÖ-Sozialsprecherin NAbg. Dagmar Belakowitsch in ihrem Debattenbeitrag klar.
Kritisch verwies Belakowitsch auf Regelungen im Gesetz, insbesondere auf Förderungen im Bereich der Pflegevorsorge und freien Wohlfahrtspflege gemäß § 33c. „So wird unter anderem ein lokales, freies Radio in Graz unterstützt, das sich durch ideologisch geprägte Inhalte auszeichnet, etwa am 8. März weltweit für eine geschlechtergerechte Welt geworben hat und nur eine sehr geringe Reichweite aufweist. Dennoch wurden diesem Projekt im Zeitraum von 2019 bis 2024 mehr als 107.418 Euro aus dem Sozialressort zur Verfügung gestellt, nachdem dort ein sogenannter Pflegeschwerpunkt initiiert wurde. Seit der Übernahme des Ressorts durch SPÖ-Sozialministerin Schumann sind weitere 2.000 Euro geflossen, und es ist unklar, in welchem Ausmaß diese Förderungen künftig fortgesetzt werden“, erklärte Belakowitsch.
Diese Mittelverwendung stehe aus Sicht der FPÖ-Sozialsprecherin in keinem Zusammenhang mit den tatsächlichen Bedürfnissen pflegebedürftiger Menschen. „Wir erhalten zahlreiche Rückmeldungen von Betroffenen, die sich über ungerechte oder unzureichende Einstufungen beschweren. Auch die Qualität der Begutachtungen wird immer wieder infrage gestellt. Genau hier müsste angesetzt werden – durch eine umfassende Evaluierung und konkrete Verbesserungen im System“, betonte Belakowitsch.
Stattdessen würden öffentliche Gelder für Projekte eingesetzt, deren Nutzen für die Pflege nicht nachvollziehbar sei. „Mit 107.418 Euro könnte bereits mehreren Personen Pflegegeld zumindest der Stufe 1 für das erste Jahr finanziert werden. Es ist daher dringend notwendig zu prüfen, ob diese Förderungen dem eigentlichen Zweck des Pflegegelds entsprechen und ob hier gegebenenfalls Mittel zurückzufordern sind“, so Belakowitsch.
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