- 22.04.2026, 14:34:02
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WKÖ-Trefelik: „Wichtiger Schritt bei Plastikabgabe erreicht“
Regierung verzichtet auf Plastikabgabe zur Finanzierung der MwSt-Senkung auf Lebensmittel, doch Pläne zur „nicht zu Ende gedachten“ Paketsteuer bleiben
„Die Regierung hat unsere Bedenken ernst genommen und ihre Pläne, eine Plastikabgabe einzuführen, fallen gelassen. Das freut uns sehr, denn die Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel durch eine zusätzliche Abgabe auf nicht recycelte Einwegkunststoffverpackungen gegenzufinanzieren, hätte jegliche positiven Effekte der Steuersenkung gleich wieder zunichte gemacht“, begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das heute bekannt gewordene Aus der geplanten Plastikabgabe.
Eine solche Abgabe hätte sowohl die Konsument:innen als auch den heimischen Handel stark belastet: Denn wären wie ursprünglich vorgehabt 1,10 Euro pro Kilogramm Kunststoff eingehoben worden, hätte dies Produkte des täglichen Bedarfs um rund 170 Millionen Euro pro Jahr verteuert. Schließlich hätte sich die Plastikabgabe letztlich im Verpackungspreis niedergeschlagen.
Dazu kommt: „Die sogenannten Inverkehrbringer zahlen bereits rund 160 Millionen Euro pro Jahr an Lizenzgebühren für die Verwertung bzw. das Recycling von Kunststoffverpackungen. Das heißt, für einen Plastikbecher wurde bereits eine Abgabe bezahlt, mit einer neuen Plastiksteuer würde man für denselben Becher dann doppelt zahlen“, so Trefelik. Eine Preiserhöhung und damit ein Inflationsanstieg wäre vorprogrammiert.
Nachteil für Konsument:innen
Weniger erfreulich ist dem Handelsobmann zufolge aber, dass die Regierung an ihren anderen Plänen zur Gegenfinanzierung der Mehrwertsteuersenkung festhält, nämlich an jenen zur Einführung einer Paketsteuer. „Eine solche Steuer belastet - anders als ursprünglich angedacht - die heimischen Onlinehändlerinnen und -händler, denn sie bedeutet einen neuerlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber internationalen Anbietern wie Temu und Co“, warnt Trefelik. Vor allem wäre es nicht nachvollziehbar, wenn die einzelnen Vertriebskanäle unterschiedlich behandelt werden. „Derzeit ist vorgesehen, dass ein Handelsbetrieb, wenn er seine Produkte über eine Plattform wie Amazon vertreibt, mit der Steuer belastet wird. Wenn er die Produkte im eigenen Onlineshop anbietet, hingegen nicht. Das benachteiligt die kleinen Betriebe, die im eigenen Onlineshop nicht ausreichend Traffic haben und auf größere Marktplätze angewiesen sind“, kritisiert Trefelik.
Zudem werden auch hier letztlich die Konsument:innen die Kosten tragen müssen: „Das heißt, auch eine solche Steuer geht zu Lasten der heimischen Unternehmen sowie zu Lasten der Konsument:innen. Von der niedrigeren Mehrwertsteuer, die ab Juli für einige Grundnahrungsmittel gelten wird, bleibt unterm Strich dann wenig übrig“, so Trefelik.
Kritisch wertet er darüber hinaus, dass die angedachte Anhebung der Angemessensheitsgrenze für Firmenautos nun doch nicht kommen soll. Schließlich war auch im Regierungsprogramm eine Anhebung dieser Grenze von 40.000 auf 55.000 Euro vorgesehen, da der Wert seit mehr als 20 Jahren nicht valorisiert worden ist. „Für Handelsagentinnen und Handelsagenten sowie andere Vielfahrer:innen bleibt die versprochene Entlastung damit aus. Und der Umstieg auf E-Fahrzeuge, deren Anschaffungspreis meist deutlich über 40.000 Euro liegt, wird damit nicht gerade erleichtert“, sagt Trefelik. (PWK174/DFS)
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