- 16.04.2026, 13:45:42
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Bundesregierung schafft weitere Entlastungsschritte für Unternehmen – Anhebung der Buchführungsgrenzen fixiert
FStS Eibinger-Miedl: Anhebung der Buchführungsgrenzen und neues Aktivierungswahlrecht reduzieren Bürokratie und schaffen bessere Rahmenbedingungen für KMU und Start-Ups
Die Bundesregierung bringt mit der Anpassung der Buchführungsgrenzen sowie einem neuen Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte weitere Entbürokratisierungsschritte für Unternehmen auf den Weg. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten und den Wirtschaftsstandort zu stärken.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl: „Mit den heute beschlossenen Entlastungsschritten unterstützen wir gezielt Österreichs KMU und Start-ups. Dabei verbessern wir die Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten spürbar, indem wir die Buchführungsgrenzen deutlich anheben. Damit sorgen wir für mehr Planbarkeit und weniger Bürokratie. Mit dem neuen Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte schaffen wir darüber hinaus bessere Voraussetzungen, um Innovation sichtbar zu machen und den Zugang zu Finanzierung zu erleichtern. Das ist ein wichtiger Impuls für Innovation, Wachstum und somit für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Österreich.“
Anhebung der Buchführungsgrenzen
Künftig soll die Buchführungspflicht erst ab einem Umsatz von 1 Million Euro greifen.
Was ist neu im Überblick:
- Höhere Schwellenwerte: Anhebung der Umsatzgrenze von 700.000 Euro auf 1 Mio. Euro
- Weniger Bürokratie: Mehr Betriebe können bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bleiben
- Mehr Planbarkeit: Betriebe sollen nicht durch Inflation und Preissteigerungen in aufwendigere Bilanzierungspflichten rutschen.
Aktivierungswahlrecht für immaterielle Vermögenswerte
Bisher konnten selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte, wie etwa eigenentwickelte Software oder Patente, nicht wie physische Gegenstände in der Bilanz aktiviert werden. Mit dem neuen Aktivierungswahlrecht in § 197 Abs. 2 UGB soll sich das künftig ändern:
- Sichtbare Innovationsleistung: Unternehmen können ihre geschaffenen Werte in der Bilanz darstellen
- Stärkere Eigenkapitalbasis: Verbesserte Bonität und bessere Ratings bei Banken
- Leichterer Zugang zu Kapital: Investoren erkennen den tatsächlichen Unternehmenswert schneller
Zusätzlich wird mit der Novelle der EU-Omnibus-Rechtsakt zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung umgesetzt. Der Entwurf befindet sich derzeit in der interministeriellen Koordinierung.
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