- 10.04.2026, 14:23:02
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Bundesrat fixiert Frauenquote von 40 % für Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen
Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten wird einstimmig angehoben
Die Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in den börsenotierten Gesellschaften in Österreich wird von 30 % auf 40 % angehoben. Der Bundesrat sprach sich heute für die entsprechende Regierungsvorlage mit Mehrheit der Koalitionsparteien aus. Ein in der Sitzung eingebrachter Antrag der Grünen blieb in der Minderheit. Sie forderten damit wiederholt auch für Vorstände von börsenotierten Unternehmen eine verpflichtende Frauenquote.
Einstimmig gab der Bundesrat grünes Licht für eine Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten, die künftig von 35 Jahren auf 50 Jahre angehoben werden soll.
Höhere Frauenquote in Aufsichtsräten
Ziel des "Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz" ist es, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen dieser Gesellschaften weiter zu erhöhen. Künftig soll unter diesen Aufsichtsratsmitgliedern eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 % Männern zu erreichen sein. Die bisherige Quotenregelung betrug 30 %. Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden. Anzuwenden sein sollen die neuen Vorgaben für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen, die nach dem 31. Dezember 2026 stattfinden. Ergänzend zur neuen Quotenregelung hat die Dreierkoalition bereits im Nationalrat eine Änderung des Unternehmensgesetzbuchs eingebracht. Demnach sollen die betreffenden börsenotierten Unternehmen künftig im Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darstellen.
Vielfalt in Führungsetagen verbessere die Qualität von Entscheidungen und sichere die langfristige Zukunftsfähigkeit von Unternehmen, zeigte sich Justizministerin Anna Sporrer überzeugt. Die Regelung sei daher nicht nur für die Gleichstellung der Geschlechter vernünftig, sondern sei auch ein Zeichen der ökonomischen Vernunft. Gemischte Teams erzielen bessere und nachhaltigere Ergebnisse, so Sporrer. Österreich habe bereits mit der Quote von 30 % Pionierarbeit geleistet, die gewirkt habe. Man gehe nun den nächsten Schritt und setze damit ein starkes Signal. Was die Besetzung der Vorstände betrifft, sei eine Brücke gebaut worden, indem Aufsichtsräte eigenständig Vorgaben setzen können und diese im Corporate-Governance-Bericht transparent machen sollen.
Sandra Jäckel (FPÖ/V) ortete demgegenüber eine falsche Prioritätensetzung mit realen Folgen, wie sie sagte. Es würden künftig nicht mehr Qualifikation und Erfahrung entscheiden, sondern politisch festgelegte Mindestquoten. Wenn die Quote nicht erfüllt werde, bleibe ein leerer Sessel als Sanktion. Die Regelung beschneide unternehmerische Freiheit. Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) sagte, Mann und Frau würden sich biologisch und oft auch im Verhalten unterscheiden. Nicht jede Verschiedenheit müsse der Staat mit Quote und Zwang einebnen. Man beschädige heute das Leistungsprinzip und tue Frauen nichts Gutes.
Gleichstellung passiere nicht von selbst, sondern werde gemacht, meinte demgegenüber Verena Schweiger (SPÖ/W). Man sehe, dass Quoten wirken. Weitere Schritte seien nötig, wenn man etwa sehe, wie niedrig der Frauenanteil in Vorständen sei. Die "gläserne Decke" sei kein Mythos, sondern statistisch belegbar. Bernadette Kerschler (SPÖ/St) sagte, als leistungsbezogener Mensch habe sie als Frau gewisse Hemmnisse festgestellt. Es gehe mit der Regelung um die besten Köpfe. Wenn eine Gruppe benachteiligt sei, habe man eine Verantwortung. Außerdem gelte, "je bunter ein Team, desto besser", so Kerschler.
Dass kaum Frauen an der Spitze der Wirtschaft zu finden seien, liege unter anderem daran, dass Männerbünde den Ton angeben, so Elisabeth Kittl (Grüne/W). Patriarchale Strukturen in Österreich würden "nicht und nicht" aufgebrochen. Es brauche dringend Quoten in allen leitenden Position, damit diese Männerbünde überwunden werden können.
Zahlreiche Studien würden zeigen, dass divers besetzte Gremien erfolgreicher sind, sagte Viktoria Hutter (ÖVP/N). Es wäre ihr lieber, keine Quote zu brauchen, aber die Realität sei leider eine andere. Frauen würden nach wie vor benachteiligt. Harald Himmer (ÖVP/W) meinte, es sei schade, dass man überhaupt eine Quote brauche. Es gebe dafür auch Grenzen, wo es wenig Sinn mache. Aber Bereiche, wo die Männerdominanz ganz stark sei, dürfe man hinterfragen.
Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Notariatsordnung
Gemäß eines Fünf-Parteien-Antrags soll die Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten unionskonform auf 50 Jahre angehoben werden. Bisher liegt die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und -kandidaten bei einem Alter von unter 35 Jahren. Selbiges gilt für eine neuerliche Eintragung, wenn die betreffende Person nicht bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidatin bzw. Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen war. Durch die nunmehrige Anhebung der Altersgrenze soll vor allem sichergestellt werden, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung bereits langjährig tätiger Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt. Die neue Altersstruktur soll insgesamt eine Erleichterung des Generationenwechsels sicherstellen.
Justizministerin Sporrer sagte, die nunmehrige Anhebung der Altersgrenze schaffe einen Ausgleich zwischen allen Beteiligten. Gleichzeitig werde das Ziel verfolgt, dass Notarinnen und Notare ausreichend Zeit bleibe, den Beruf auszuüben. Man sichere eine geordnete Altersstruktur und fördere den Zugang jüngerer Menschen sowie von Frauen zu diesem Beruf.
Manfred Mertel (SPÖ/K) zufolge sei zu erkennen, dass mit der Regelung auch jene Menschen in das Berufsleben mitgenommen werden sollen, die vielleicht Berufsunterbrechungen wie etwa durch Kindererziehung haben. Nachdem man als Notarin oder Notar erst mit 70 Jahren in Pension gehe, sei die Zahl mit 50 Jahren so gewählt, dass es noch erfolgreiche Berufsjahre geben könne.
Neben den Europäischen Regelungen wies Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) auf die Nutzung von Erfahrung und Lebenskompetenzen durch diese Neuregelung hin. Unter anderem werde es auch für viele Frauen ein Vorteil sein, sich noch später im Leben für diesen Beruf entscheiden zu können.
Die Freiheitlichen würden klar sagen, dass Leistung zähle und nicht das Geburtsdatum, so Werner Gradwohl (FPÖ/St). Aus seiner Sicht sei die Anhebung der Altersgrenze längst überfällig und schaffe Chancen für Menschen, die vielleicht nicht den klassischen Karriereweg gegangen sind. (Fortsetzung Bundesrat) mbu
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