• 10.04.2026, 11:15:32
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Schallmeiner/Grüne zu PVA-Gutachten: Nächste Ankündigung ohne klaren Fahrplan

Grüne pochen auf verbindliche Regeln statt vager Ankündigungen

Wien (OTS) - 

„Die heutige Klarstellung der PVA zeigt schwarz auf weiß, wie wenig die Ankündigungen vom letzten Freitag bisher wert waren: Nach nicht einmal einer Woche wurde relativiert, es gab keinen Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson und auch sonst keinen echten Fortschritt“, kritisiert Ralph Schallmeiner, Gesundheitssprecher der Grünen. „Dass Ministerin Korinna Schumann nun eine gesetzliche Grundlage ankündigt, ist ein notwendiger Schritt, aber auch nicht mehr. Entscheidend ist, was tatsächlich im Gesetz steht. Und wann es überhaupt kommt.“

Schallmeiner weiter: „Solange es keine klaren gesetzlichen Regelungen gibt, bleibt es bei vagen Formulierungen: Eine Begleitperson ist nur dann möglich, wenn sie den Ablauf ‚nicht stört‘ oder keine ‚Einflussnahme‘ erfolgt. Aber was heißt das konkret? Was bitteschön gilt als Störung und wer entscheidet das im Einzelfall? Genau diese Unklarheit öffnet der Willkür weiterhin Tür und Tor. Das wirft auch ein bezeichnendes Licht auf die übrigen Ankündigungen: Verhaltenskodex, Leitfäden oder Beschwerdemanagement bleiben damit eine Frage der Freiwilligkeit statt verbindlicher Rechte. Hier braucht es endlich klare Standards.“

Besorgniserregend ist für Schallmeiner auch der Verweis auf Zertifizierung und Rezertifizierung der Gutachter:innen: „Wenn seitens der PVA von einem ‚seit jeher hohem Qualitätsniveau‘ gesprochen wird, stellt sich schon die Frage, wie dieses Niveau gemessen wird und warum es bei so vielen Betroffenen offenkundig nicht ankommt. Wenn angeblich so hohe Standards gelten, warum berichten dann so viele von respektlosem Umgang, fehlender Fachkenntnis und willkürlichen Entscheidungen? Warum werden bereits vorliegende Diagnosen nicht erhoben oder regelrecht vom Tisch gewischt?“

Darum fordert Schallmeiner eine schonungslose Überprüfung des Status quo und dieser Zertifizierung: „Dass die Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung von den Sozialversicherungsträgern selbst getragen wird, wirft zusätzliche Fragen auf. Das entbindet die Ministerin aber nicht von ihrer Verantwortung: Wir brauchen verbindliche Qualitätsstandards, eine unabhängige Beschwerdestelle, klare fachliche Anforderungen, die verpflichtende Einbindung von Betroffenen und eine rechtlich abgesicherte Mitnahme einer Vertrauensperson. Ministerin Schumann ist jetzt gefordert, rasch einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen. Was heute angekündigt wurde, kann – wenn es denn überhaupt kommt – nur das „bare minimum“ sein. Die Gesundheitsministerin muss mehr liefern als nur das. Es geht hier um nichts weniger als Gerechtigkeit für die Betroffenen im Land.“

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