- 08.04.2026, 15:29:02
- /
- OTS0122
younion-Sportgewerkschaft: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Entscheidung zu Kollektivverträgen
Nur younion darf Kollektivverträge abschließen
Im Beschwerdeverfahren der „VdF – Die Spielervereinigung“ hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden, dass diese die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erlangung der Kollektivvertragsfähigkeit nicht erfüllt.
Die VdF hatte 2023 beim Bundeseinigungsamt beantragt, als freiwillige Berufsvereinigung Kollektivverträge für Profifußballer:innen abschließen zu dürfen. Die Behörde lehnte ab, das BVwG bestätigte nun diese Entscheidung. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde ausdrücklich nicht zugelassen, da die Entscheidung nicht von der bisherigen Rechtsprechung des VwGH abweicht und bereits eine einheitliche Rechtsprechung vorliegt.
Das Gericht sieht keinen ausreichend großen, fachlichen Wirkungsbereich der VdF. Die Gruppe der Berufsfußballer unterscheide sich nicht wesentlich von anderen Berufssportler:innen oder Arbeitnehmer:innen im Sportbereich.
younion begrüßt Klarstellung
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sorgt für Klarheit. Splittergruppen sollen weiterhin von der Kollektivvertragsfähigkeit ausgeschlossen sein. Gute Arbeitsbedingungen und faire Kollektivverträge sind für alle Arbeitnehmer:innen im Sport wichtig – nicht nur für einzelne Gruppen. Die Sportgewerkschaft younion steht weiterhin für starke, einheitliche Vertretung und setzt sich erfolgreich für alle Sportbereiche ein“, sagt Thomas Pichlmann, Fußballbeauftragter der younion-Sportgewerkschaft.
Rückfragen & Kontakt
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Referat für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 01/3136 - 83617
E-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB






