- 07.04.2026, 11:22:32
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EABG vor dem Wirtschaftsausschuss: Bumerang-Gesetz schafft nur Probleme und hilft niemandem
Erneuerbare Energie draufschreiben macht Pfusch und Rechtsunsicherheit nicht gut
Kritik an der vor Ostern vorgestellten Regierungsvorlage zum EABG, die morgen im Wirtschaftsausschuss landen soll, übt die Umweltorganisation VIRUS. Sprecher Wolfgang Rehm: „Der Gesetzesentwurf für das wie ich es nenne ‚Erneuerbaren Ablenkungs Bumerang Gesetz’ schafft Probleme und Rechtsunsicherheit und bedeutet daher faktisch eine Schubumkehr. Nur weil erneuerbare Energie und Beschleunigung draufsteht und es damit grün klingt, macht es das nicht gut“
Eine Frotzelei ersten Ranges sei es, dass so getan werde, als ob UVP-pflichtige Vorhaben nicht betroffen wären und dann tatsächlich aber die Umweltverträglichkeitsprüfung ausgeschaltet werde. Der notwendige Rahmen für die von den Ländern zu beschließenden Beschleunigungsebiete existiere nach wie vor nicht. „Nicht verhandelbarer Hauptmangel ist, dass das Gesetz nicht der zugrunde liegenden RED-III-Richtlinie und auch sonst nicht dem EU-Recht entspricht. Es ist nicht in Europaschutzgebieten die Naturverträglichkeitsprüfung auszuschalten, wie die Regierungsvorlage das vorsieht, sondern dürfen in derartigen Gebieten gar keine Beschleunigungsgebiete eingerichtet werden,“ so Rehm. Unionsrecht schreibe weiters vor, dass die Öffentlichkeit an Verfahren beteiligt werden müsse. Hier hätten die Mitgliedsstaaten Spielräume, sei aber Umweltorganisationen jedenfalls Parteistellung einzuräumen. Hier lasse der EABG Entwurf ebenso aus wie beim Erfordernis für die anstelle der UVP aufgewertete Strategische Umweltprüfung (SUP) eine unionsrechtskonforme Regelung einzuführen. „Was passiert wenn bei der SUP geschlampt wird, sieht man gerade beim Lobautunnel“ warnt Rehm. Das sei ebenso wenig verhandelbar wie die notwendige Berücksichtigung der der Renaturierungs-Verordnung. „Vorhaben, die erhebliche Umweltauswirkungen verursachen, sind einer UVP- zu unterziehen und ist nicht mehrfach und noch einmal zu überprüfen ob man die vielleicht wieder wegbekommt, obwohl sie schon einmal festgestellt wurden“, so Rehm. Von den als EABG-Beschwerdeinstanz auserkorenen Landesverwaltungsgerichten sei alles zu erwarten nur keine Schnelligkeit. „Schafft man hier nicht gleich und dringend einen Exit für Projektwerber in Form der Beantragungsmöglichkeit für eine UVP,so werden diese später händeringend darum betteln“, so Verfahrensexperte Rehm. Die Wasserkraft einzubeziehen ist nicht gefordert und wäre eine Ausklammerung einfacher gewesen aber hier setze das für die Vorlage zuständige Hattmannsdorfer-Ressort auf das sonst gerade von der Wirtschaftskammer vielkritisierte „Gold plating“. Wenn man das macht, dann ist die Wasserrahmenrichtlinie zu berücksichtigen und gehören die Gewässerstrecken in sehr gutem zustand auch im EABG geschützt. „Österreichs generelle weit verbreitete Energie-Inkompetenz zeigt sich in geballter Form im Wirtschaftsressort und hat Österreich schon bisher wiederholt gezeigt dass eben gerade nicht jede Kilowattstunde zählt und unglaublich viel Aufwand auf den Wasserkraft-Blindflügen der Nachkriegszeit verpufft ist“, kritisiert Rehm. Warum man dann noch glaube, im EABG Regelungen für Donaukraftwerke und Großkraftwerke nach dem zweiten Verstaatlichungsgesetz aus dem vorigen Jahrhundert zu brauchen, lasse sich aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage ebenso wenig erkennen, wie aus jenen des Ministerialentwurfs. „Würde die Regierungsvorlage so beschlossen, wären Kämpfe um Parteistellungen und Behördenzuständigkeit vorprogrammiert und in einer Sphäre hemmender Rechtsunsicherheit alle Gerichtsinstanzen jahrelang beschäftigt. „Da für ein EABG eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt wird, ist zu hoffen, dass ein derartig mieser Entwurf diese nicht bekommt, bevor nicht substanziell nachgearbeitet worden und ein allen Anforderungen entsprechender Entwurf vorgelegt worden ist.“, so Rehm abschließend.
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