• 02.04.2026, 09:01:03
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Zu niedrig eingestuft: Arbeiterkammer erreicht neuerlich höheres Pflegegeld für krebskrankes Kind

Linz (OTS) - 

Nahezu jeden Arbeitstag gewinnt die AK Oberösterreich zwei Verfahren gegen die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), in denen eine höhere Pflegegeldeinstufung festgestellt wird. Insbesondere für die pflegenden Angehörigen unter den AK-Mitgliedern sind die Fehlbegutachtungen eine große Belastung. Wie zum Beispiel für die Eltern eines jungen Krebspatienten, dem die PVA das Pflegegeld der Pflegestufe 3 wiederholt vorenthalten hat. Nach der letzten Kürzung auf Pflegestufe 2 musste abermals die AK für die Familie die Pflegestufe 3 erfolgreich einklagen. „Wenn Pflegegeldeinstufungen regelmäßig vom Gericht korrigiert werden müssen, zeigt das einen klaren Handlungsbedarf auf“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Das elfjährige Kind eines AK-Mitglieds war schon vor längerer Zeit an Krebs erkrankt und erhielt nach der Begutachtung durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zunächst die Pflegegeldeinstufung 2. Da der Familie diese Einstufung zu gering erschien wandte sie sich an die Arbeiterkammer, welche vor Gericht Pflegestufe 3 erreichte. Nach mehreren Jahren wurde im Laufe der Krankheit eine Operation notwendig, bei der es zum Herzstillstand kam. Obwohl eine Chemotherapie folgte und ein Entwicklungsrückstand festgestellt worden war, reduzierte die PVA nach einer Neubegutachtung das Pflegegeld neuerlich auf Stufe 2. Die AK ging abermals vor Gericht, das schlussendlich auch weiterhin die Pflegestufe 3 zusprach. Die entstandene Differenz zwischen Pflegegeld der Stufe 2 und jenem der Stufe 3 musste von der PVA zehn Monate rückwirkend nachbezahlt werden.

Im Durchschnitt gewinnt die AK jeden Tag zwei Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Einstufung festgestellt wird. Seit 2021 ist die Zahl der Pflegegeldberatungen um 75 Prozent und die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Fälle um knapp 71 Prozent gestiegen. Eine aktuelle Studie im Auftrag der AK Oberösterreich liefert erschreckende Erfahrungsberichte der von PVA-Gutachter:innen untersuchten Personen. Viele berichten von herabwürdigendem oder einschüchterndem Verhalten bei der Untersuchung und beklagen, dass mitgebrachte Befunde und Unterlagen nicht berücksichtigt werden.

Dieser krasse Fall zeigt auf, dass die Begutachtungen zur Einstufung des Pflegegeldes oftmals einer Überprüfung vor Gericht nicht standhalten. Es kann nicht sein, dass laufend falsche Einstufungen erfolgen und die Gerichte angestrengt werden müssen, um die richtigen Einstufungen zu erzielen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Rückfragen & Kontakt

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Karin Windpessl
Telefon: +43 (0)50/ 6906-2184
E-Mail: [email protected]

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