• 31.03.2026, 13:42:02
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WKO-Fachverbände empört: Verordnungen treten in Kraft, aber Details fehlen bis zuletzt

Wien (OTS) - 

Einen Tag vor Inkrafttreten der Verordnungen liegen der Branche noch immer keine konkreten Umsetzungsdetails vor. Die WKO-Fachverbände Energiehandel sowie Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie sprechen von einem unprofessionellen Vorgehen und warnen vor massiven Problemen in der Praxis.

„Es ist eine Zumutung, dass einen Tag vor Inkrafttreten der Verordnungen weder die Verordnung selbst noch die konkreten Einzelheiten bekannt sind", kritisiert Jürgen Roth, Obmann des Fachverbands Energiehandel: „Wir stehen vor umfangreichen Meldeverpflichtungen, wissen aber bis heute nicht, wie wir diese überhaupt umsetzen sollen. Mit den Verordnungen wird massiv in einen hochkomplexen Markt eingegriffen, ohne den betroffenen Unternehmen die notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.“

„Regulatorische Unsicherheit dieser Art gefährdet nicht nur den Wettbewerb, sie trifft uns an einer besonders empfindlichen Stelle: der Versorgungssicherheit", warnt Hedwig Doloszeski, Geschäftsführerin des Fachverbands Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie: „Österreich ist auf Importe angewiesen – und wir dürfen und können es uns nicht leisten, diese durch planlose Eingriffe und fehlende Rechtssicherheit zu gefährden. Wer die Rahmenbedingungen für Importeure verschlechtert, spielt mit der Energieversorgung des ganzen Landes."

Alarmierend sind auch die Auswirkungen auf kleine und mittlere Betriebe: „Dieses Vorgehen ist unprofessionell und eine Zumutung für eine Branche, in der es um Versorgungssicherheit geht und in der viele Kleinstbetriebe mit existenziellen Ängsten konfrontiert sind", warnt Roth: „So darf man mit einer systemrelevanten Branche nicht umgehen."

Die beiden Fachverbände appellieren an die Bundesregierung, die Verordnung zu verschieben und grundlegend zu überarbeiten. Die Branchenvertretung steht bereit, gemeinsam mit den Expert:innen aus den Ministerien praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die den Wettbewerb, die Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Stabilität der Unternehmen nicht in Gefahr bringen. (PWK137/ST)

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