• 30.03.2026, 13:04:32
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FVEK: Verordnung zur Margenbegrenzung ist praxisuntauglich und bringt unsere Versorgungssicherheit in Gefahr

Wien (OTS) - 

Der Fachverband der Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie schlägt Alarm: Die von der österreichischen Bundesregierung geplante Verordnung zur Margenbegrenzung von Kraftstoffen stößt in der Praxis auf erhebliche Umsetzungshindernisse. Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und importieren sowie über komplexe Beschaffungsstrukturen verfügen, sehen sich mit regulatorischen Vorgaben konfrontiert, die mit der wirtschaftlichen Realität nicht vereinbar sind.

Der internationale Kraftstoffmarkt steht unter gewaltigem Druck: Geopolitische Entwicklungen treiben die Einkaufspreise in die Höhe und führen zu deutlich gestiegenen Risikoaufschlägen seitens der Produktlieferanten. Eingeschränkte Schiffskapazitäten erhöhen den Druck auf die Lieferketten und erste Lieferanten signalisieren bereits, dass bestehende Terminkontrakte unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr vollständig erfüllt werden können. Regulatorische Eingriffe in einen derart angespannten Markt verschärfen die Versorgungsrisiken – insbesondere in Regionen mit struktureller Importabhängigkeit, wie es in Österreich der Fall ist.

Staatliche Eingriffe in die Preissetzung sind grundsätzlich abzulehnen. Diese stellen einen massiven und tiefgreifenden Eingriff in den Markt dar und führen zu erheblichen Risiken für die Beschaffung, den Wettbewerb, die Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Stabilität.

Die aktuell vorliegende Verordnung sieht vor, dass Verpflichtete ihre Marge um 5 Cent pro Liter Treibstoff reduzieren und dass die Margenreduktion entlang der gesamten Lieferkette nachvollziehbar dokumentiert wird. Bei Unternehmen mit mehreren Lieferanten, unterschiedlichen Lagerstrukturen und unternehmensweiten Transferpreismodellen ist eine solche Rückverfolgbarkeit nicht ohne tiefgreifende Eingriffe in bestehende Systeme und gewachsene Prozesslandschaften abbildbar. Eine vollständige, testbare und fehlerfreie Implementierung unter realen Betriebsbedingungen ist kurzfristig jedenfalls nicht umsetzbar.

Rechtsunsicherheit als zusätzliches Risiko

Weiters weist der Verordnungsentwurf wesentliche Unbestimmtheiten auf: Es fehlen klare Definitionen, nachvollziehbare Berechnungsmethoden und verbindliche Referenzzeiträume. Diese Rechtsunsicherheit, kombiniert mit den praktischen Umsetzungshürden, birgt die reale Gefahr, dass Marktteilnehmer ihre Geschäftstätigkeit in Österreich aus Gründen der Risikovermeidung vorübergehend einschränken oder gänzlich aussetzen – was unmittelbare Folgen auf die nationale Versorgungslage hätte.

„Der vorliegende Verordnungsentwurf ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung technisch nicht implementierbar, organisatorisch unverhältnismäßig und rechtlich unzureichend bestimmt. Vor dem Hintergrund der geopolitischen Risiken appellieren wir dringend an die Bundesregierung, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und im Dialog mit der Branche praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die unsere Versorgungssicherheit nicht in Gefahr bringen. Eine staatliche Begrenzung der Margen für Kraftstoffpreise in der aktuellen angespannten Situation setzt völlig falsche Anreize und schadet dem Wettbewerb – ohne den erwünschten Nutzen zu bringen“, erklärt Hedwig Doloszeski, Geschäftsführerin des Fachverbands der Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie.

Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Branche kritisch anzumerken, dass zusätzliche regulatorische Eingriffe in einen bereits durch geopolitische Faktoren angespannten Markt die bestehenden Risiken für die Versorgungssicherheit weiter verstärken können, auch wenn diese nicht ursächlich durch die Verordnung selbst ausgelöst werden. (PWK133)

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