- 30.03.2026, 11:30:32
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Energiehandel warnt vor Marktverwerfungen und Versorgungsrisiken durch geplante Verordnung
Die Vertreter des österreichischen Energiehandels warnen eindringlich davor, dass diese Verordnung, die ohne ausreichendes Verständnis der Funktionsweise des Kraftstoffmarktes entwickelt wurde, strukturelle Probleme verursachen wird und in der praktischen Umsetzung nicht funktionieren kann.
„Diese Verordnung greift massiv in einen hochkomplexen Markt ein, ohne dessen reale Funktionsweise zu berücksichtigen. Das kann in der Praxis nicht gutgehen“, betont Jürgen Roth, Obmann des Energiehandels der WKO.
Der österreichische Kraftstoffmarkt ist hochkomplex und stark differenziert. Er umfasst einen staatlich beteiligten Monopolisten, sechs große internationale Konzerne, registrierte Empfänger, Steuerlager mit und ohne Raffineriebeteiligung, Tankstellen multinationaler Unternehmen, familiengeführte Tankstellen, sogenannte weiße Tankstellen sowie Energiehändler, die Unternehmen mit Kraftstoffen versorgen. Diese Marktteilnehmer agieren zudem in unterschiedlichen Vertrags- und Betriebsmodellen wie COCO, CODO und DODO und beziehen Kraftstoffe mit unterschiedlichsten Termverträgen oder vom Spotmarkt.
Dass eine solche Regelung in der Praxis nicht greift, ist daher systemimmanent. Besonders gravierend ist die internationale Dimension. Mehr als die Hälfte des Kraftstoffes, speziell Diesel, werden in Österreich vom Ausland bezogen. Dies macht uns zu einem klassischen Importland. Ausländische Raffinerien und multinationale Lieferanten haben wenig Anreiz, Ware nach Österreich zu liefern, wenn sie hier staatliche Margeneingriffe akzeptieren müssen. Kraftstoffe sind derzeit europa- und weltweit stark nachgefragt und finden in anderen Märkten rasch Abnehmer zu marktgerechten Bedingungen. Nationale Eingriffe führen daher nicht zu niedrigeren Preisen, sondern zu einer Umleitung bestehender Lieferströme, die an Österreich vorbeifließen. „Wer in einem Importland wie Österreich glaubt, mit nationalen Margeneingriffen Preise senken zu können, verkennt die Realität des europäischen Kraftstoffmarktes. Die Ware fließt dann schlicht dorthin, wo marktgerechte Bedingungen herrschen“, warnt Jürgen Roth.
Die Verordnung entfaltet zudem eine stark asymmetrische Wirkung innerhalb des Marktes. Vertikal integrierte, multinationale Konzerne können Margeneingriffe und Lieferverwerfungen eher abfedern. Gleichzeitig werden langfristige Termverträge mit familiengeführten und unabhängigen Tankstellen unter Berufung auf Force majeure beendet und durch deutlich teurere Spotware ersetzt. Für unabhängige Marktteilnehmer stellt dies eine erhebliche wirtschaftliche Belastung bis hin zur Existenzgefährdung dar.
Tankstellen, die nicht Teil integrierter Konzernketten sind, können den Preisvorteil von fünf Cent weder erwirtschaften noch an Kundinnen und Kunden weitergeben. Sie profitieren nicht von konzerninternen Termverträgen und sind gezwungen, sich am Spotmarkt zu versorgen, auf dem faktisch Versorgungsmangel herrscht. Die Folge ist eine klassische Lose-Lose-Situation für einen großen Teil der Tankstellen in Österreich. Die angekündigten Preisreduktionen bleiben daher aus – ganz im Gegenteil: Die Preise werden steigen.
Ein Teil der Energiehändler zählt zur „kritischen Infrastruktur“ mit Verträgen für andere „kritische Infrastrukturen“, etwa für Notstromaggregate von Blaulichtorganisationen, Krankenhäusern oder anderen systemrelevanten Einrichtungen. Diese Marktverwerfungen werden auch hier zu spüren sein, da die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet sein wird. „Am Ende gefährdet diese Verordnung nicht nur unabhängige Betriebe, sondern auch die Versorgungssicherheit – bis hinein in kritische Infrastrukturen. Das ist energiepolitisch höchst problematisch“, so Roth.
Die Verordnung verkennt die tatsächliche Struktur und Funktionsweise des österreichischen Kraftstoffmarktes. Sie schwächt unabhängige Betriebe, verschärft die Versorgungslage und verfehlt ihr erklärtes Ziel, Spritpreise zu senken. Der Energiehandel fordert daher ausdrücklich, dass diese Verordnung nicht in Kraft tritt, um weiteren nachhaltigen Schaden für Wettbewerb, Marktvielfalt und insbesondere die Versorgungssicherheit zu verhindern. Wenn es der ausdrückliche Wunsch der Bundesregierung ist, die Kraftstoffpreise zu senken, kann dies nur mit einer befristeten Steuersenkung funktionieren, denn nur diese würde Transparenz für die Bevölkerung gewährleisten und nicht nachteilig auf die Versorgung und das Preisgefüge einwirken. Etwaige Übergewinne von staatlich beteiligten Betrieben bleiben ohnehin der ÖBAG bzw. dem zuständigen Ministerium. (PWK132)
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