• 30.03.2026, 09:42:02
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Neue Regeln für Nikotinprodukte ab 1. April: stärkerer Jugendschutz und hohe Qualitätssicherheit

Nikotinbeutel und E-Liquids gibt es nicht mehr an jedem Eck

Wien (OTS) - 

Mit Gesetzesänderungen wurde auf neue Marktentwicklungen – insbesondere den steigenden Konsum von Nikotinbeuteln und E-Liquids – reagiert: Mit den Neuerungen im 2025 beschlossenen Tabakmonopolgesetz kommt es ab 1. April zu einem konsequenten Jugendschutz, klar definierten Verkaufsstellen und transparenten Verkaufswegen. Künftig werden Nikotinpouches, E-Zigaretten und Liquids reguliert – von der Einfuhr über den Großhandel bis zum Verkauf.

Der Bezug erfolgt ausschließlich über den bewilligten Großhandel, der Verkauf erfolgt nur mehr im Fachhandel – in Trafiken und E-Liquid-Fachgeschäften. Nikotinbeutel dürfen in Zukunft nur noch in Trafiken ausgegeben werden. Auch E-Liquids können nur noch über Trafiken und Dampfershops (E-Liquid-Fachgeschäfte) mit Lizenz vertrieben werden. Für bestehende Dampfershops gilt ein Bestandsschutz von 20 Jahren. Neuvergaben erfolgen ausschließlich nach Bedarfs- und Standortprüfung durch die Monopolverwaltung (MVG) und werden für sieben Jahre erteilt.

Sensible Genusswaren wie Nikotinprodukte stellen hohe Anforderungen an den Jugendschutz. Mit der Aufnahme von Liquids und Pouches in das Tabakmonopol werden klare und transparente Regeln für alle Verkaufsstellen und Abgabewege geschaffen. Der bisher teils ungeregelte Vertrieb wird damit unterbunden, der Verkauf – insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Umfeld von Schulen – genau überprüft. Mit der Beschränkung auf registrierte Verkaufsstellen folgt Österreich zudem den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), unkontrollierte Verkaufsstellen für Nikotinprodukte zu reduzieren. Ergänzend tragen das Werbeverbot für Trafiken und Dampfershops und das Verbot des Internethandels zu einer deutlich verbesserten Regulierung bei.

Die Regelungen inkludieren darüber hinaus eine risikobasierte Besteuerung. Diese sichert faire Rahmenbedingungen und leistet einen Beitrag zur Konsolidierung des Budgets.

Gleichzeitig wird die soziale Zielsetzung des Tabakmonopols gestärkt:
Über 1.100 Tabakfachgeschäfte werden von Menschen mit Behinderungen geführt und sichern deren wirtschaftliche Existenz – die Konzentration des Verkaufs auf den Fachhandel trägt zur Absicherung dieser Standorte bei.

Finanzminister Markus Marterbauer
„Auch wenn Produkte wie Nikotinbeutel und Liquids keinen Tabak enthalten, bringen sie auf Grund des teilweisen hohen Nikotingehalts ein erhebliches Suchtpotenzial mit sich. Mit den neuen Regelungen haben wir auf Veränderungen am Markt reagiert, den Jugendschutz deutlich gestärkt und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz geschaffen, der gleichzeitig die Budgetkonsolidierung unterstützt“, betont Finanzminister Markus Marterbauer.

Staatssekretärin für Gesundheit Ulrike Königsberger-Ludwig
„Wir sehen klar, dass mit neuen Nikotinprodukten gezielt junge Menschen angesprochen werden – und ich weiß auch, dass viele dieser Produkte gerade im Trend sind. Aber genau deshalb braucht es Verantwortung und klare Regeln – nicht nur aus Prinzip, sondern weil es um die Gesundheit junger Menschen geht. Mit der Einbindung in das Tabakmonopol sorgen wir für transparente Verkaufswege und einen wirksamen Schutz vor Sucht. Es ist unsere Aufgabe als Staat, dort einzugreifen, wo der Markt versagt, und junge Menschen vor Sucht zu schützen – und diese Aufgabe nehmen wir wahr.“

Hannes Hofer, Geschäftsführer der MVG
„Regulierung statt Verbot ist der richtige Weg. Erfahrungen zeigen, dass Verbote sensible Genusswaren in den Schwarzmarkt drängen. Der neue Rechtsrahmen schafft klare, durchsetzbare Standards – damit wird Österreich zum Vorreiter in Europa.“

Otmar Schwarzenbohler, Bundesgremialobmann der Tabaktrafikanten:
„Mit der Reform wird das bewährte, inklusive System der Trafiken gesichert und durch neue Produktkategorien mehr Stabilität, Planbarkeit sowie wirtschaftliche Perspektiven geschaffen. Klare Regeln und sichere Vertriebswege stärken für Konsumentinnen und Konsumenten die Produktsicherheit, den Jugendschutz und das Vertrauen in moderne, risikoreduzierte Produkte.“

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle

(+43 1) 514 33 501 031

[email protected]

http://www.bmf.gv.at

Johannesgasse 5, 1010 Wien

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