- 29.03.2026, 08:15:32
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Volksanwalt Achitz: Klaus S. bekommt Notstandshilfe nach 18 Monaten doch noch
Bar-Anweisung des AMS war nicht beim Empfänger angekommen – Besser auf Bankkonto überweisen lassen – Alle haben Recht auf kostengünstiges Basiskonto
Als Klaus S. im November 2024 in einer Salzburger Postfiliale seine Notstandshilfe abholen wollte, erlebte er eine unangenehme Überraschung: Das habe schon jemand anderer getan, wurde ihm mitgeteilt. Eine Frau M. habe das Geld abgeholt, hieß es sowohl vom AMS als auch von der Post AG. Klaus S. fragte, wie das denn sein kann, denn den „Gelben Zettel“ hatte er noch, und nur im „Tausch“ gegen diesen und das Vorzeigen eines Ausweises hätte doch das Geld ausgezahlt werden können. Offenbar haben sich weder Post AG noch AMS ernsthaft um Aufklärung bemüht, wo denn das Geld geblieben ist.
AMS schuldet das Geld, auch wenn dessen Dienstleister Fehler machen
Ein halbes Jahr später hatte Klaus S. seine 885,30 Euro noch immer nicht, deshalb wandte er sich an die Volksanwaltschaft. Das Team von Volksanwalt Bernhard Achitz frage nach: beim AMS, bei der Post, und auch beim Justizministerium. Die Post antwortete, man hätte alles richtig gemacht und den Betrag „prozesskonform“ ausgezahlt. Das AMS putzte sich ab und verwies auf Post und BAWAG. Achitz: „Dabei ist rechtlich vollkommen klar, dass das AMS Herrn S. das Geld schuldet und es auszuzahlen hat. Herr S. kann nichts dafür, dass die vom AMS beauftragten Firmen Post oder BAWAG nicht dafür gesorgt haben, dass das Geld bei Herrn S. ankommt“, sagt Volksanwalt Achitz, „und es ist ihm auch nicht zuzumuten, von einer Stelle zur anderen im Kreis geschickt zu werden.“
Das Justizministerium teilte mit, dass ein Strafverfahren eingestellt worden war, weil Frau M. nicht auffindbar sei. „Aber offenbar ermittelte die Staatsanwaltschaft nach Einschreiten der Volksanwaltschaft doch weiter, und Frau M. wurde gefunden“, sagt Achitz. Mittlerweile hat ein Strafprozess gegen M. begonnen. Dort soll sie laut Klaus S. versichert haben, nur ihr eigenes Arbeitslosengeld und das ihres Freundes abgeholt zu haben, nicht aber das von Klaus S., den sie ja gar nicht kennt, und dessen „Gelben Zettel“ sie nie gehabt haben konnte, da er ja bis heute bei Klaus S. ist.
Achitz: „Bedauerlich, dass AMS erst nach Einschreiten der Volksanwaltschaft etwas tut“
Erst am 18. März 2026, 18 Monate zu spät, teilte das AMS mit, dass es die Notstandshilfe für Klaus S. nun doch ausgezahlt hat – diesmal nicht per Bar-Anweisung, sondern per Überweisung auf das Bankkonto, das Klaus S. mittlerweile hat. Volksanwalt Achitz: „Es ist bedauerlich, dass Klaus S. 18 Monate auf das Geld warten musste, das er dringend braucht. Es darf nicht sein, dass das AMS sich erst um ihre Klient*innen kümmert, wenn die Volksanwaltschaft einschreitet.“
Alle haben ein Recht auf ein kostengünstiges Basis-Bankkonto
Laut AMS wird der allergrößte Teil der Zahlungen auf Bankkonten überwiesen, in Salzburg werden nur sieben von 1.000 ausgezahlten AMS-Euro per Bar-Anweisung verschickt. Das betrifft vor allem Menschen, die – etwa wegen ihrer Arbeitslosigkeit – kein Bankkonto bekommen. Volksanwalt Bernhard Achitz machte in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 28. März darauf aufmerksam, dass in Österreich alle Menschen das Recht auf ein kostengünstiges Basis-Konto haben. „Wenn jemand auf die Bank geht, um ein Konto zu eröffnen, sie oder er aber keines bekommt, dann sind die Banken verpflichtet, aktiv über so ein Basiskonto zu informieren. Darauf dürfte in den Bankfilialen aber gerne vergessen werden.“ Beschweren kann man sich darüber bei der Finanzmarktaufsicht (FMA): https://www.fma.gv.at/beschwerden-ueber-beaufsichtigte-unternehmen-einbringen/
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter [email protected] sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.
Rückfragen & Kontakt
Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: [email protected]
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