• 25.03.2026, 20:43:02
  • /
  • OTS0210

Nationalrat: Dreierkoalition beschließt Frauenquote von 40 % für Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen

Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten wird einstimmig angehoben

Wien (PK) - 

Die Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in den börsenotierten Gesellschaften in Österreich wird von 30 % auf 40 % angehoben. Der Nationalrat sprach sich heute für die entsprechende Regierungsvorlage mit Mehrheit der Koalitionsparteien aus. Vielfalt in Führungsetagen verbessere die Qualität von Entscheidungen und sichere die langfristige Zukunftsfähigkeit von Unternehmen, zeigte sich Justizministerin Anna Sporrer überzeugt. Die Gleichstellung der Geschlechter sei daher auch ein Zeichen der ökonomischen Vernunft.

Ein Antrag der Grünen, in dem sie sich zu einer umfassenderen Umsetzung der betreffenden "Women-on-Boards-Richtlinie" aussprechen, blieb ebenso in der Minderheit wie ein Abänderungsantrag, den die Grünen im Plenum einbrachten. Sie forderten damit neuerlich eine verpflichtende Frauenquoten auch für Vorstände von börsenotierten Unternehmen und kein weiteres Aufschieben der Regelung.

Einstimmig gab der Nationalrat grünes Licht für eine Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten, die künftig von 35 Jahren auf 50 Jahre angehoben werden soll.

Höhere Frauenquote in Aufsichtsräten

Ziel des "Gesellschaftsrechtlichen Leitungspositionengesetz" ist es, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen dieser Gesellschaften weiter zu erhöhen. Die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben soll über die Mindestanforderungen hinaus alle börsenotierten Gesellschaften in Österreich erfassen, so die Erläuterungen. Künftig soll unter diesen Aufsichtsratsmitgliedern eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 % Männern zu erreichen sein. Die bisherige Quotenregelung betrug 30 %. Für nicht börsenotierte Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden. Anzuwenden sein sollen die neuen Vorgaben für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf Hauptversammlungen, die nach dem 31. Dezember 2026 stattfinden.

Ergänzend zur neuen Quotenregelung hat die Dreierkoalition bereits im Ausschuss eine Änderung des Unternehmensgesetzbuchs eingebracht. Demnach sollen die betreffenden börsenotierten Unternehmen künftig im Corporate-Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darstellen. Betroffen davon sind Corporate-Governance-Berichte für Geschäftsjahre, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen.

Mit den beiden Gesetzesentwürfen mitverhandelt wurde außerdem ein Antrag der Grünen, in dem sie sich für eine umfassende Umsetzung der "Women-on-Boards-Richtlinie" aussprechen. Neben einer 40 %-Geschlechterquote für Aufsichtsräte sollte demnach in Vorständen börsenotierter Unternehmen, die aus zumindest drei Personen bestehen, mindestens eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts vertreten sein.

Mit der nunmehrigen Umsetzung der "Women-on-Boards-Richtlinie" sorge man für eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern in den Chefetagen, sagte Justizministerin Sporrer. Österreich habe bereits mit der Quote von 30 % Pionierarbeit geleistet, gehe nun einen weiteren Schritt und setze ein starkes Signal. Was die Besetzung der Vorstände betrifft, hätte sie eine Verankerung heute begrüßt. Es sei aber zumindest eine tragfähige Brücke gebaut worden, indem Aufsichtsräte eigenständig Vorgaben setzen können und diese im Corporate-Governance-Bericht transparent machen sollen. Sie bedauere, dass es in technischen Berufen nach wie vor ein Manko an Frauen gebe und appellierte, den Frauen hier aktiv Möglichkeiten zu geben.

Die Freiheitlichen sprachen sich geschlossen gegen die Regelung aus. So kritisierte Markus Tschank (FPÖ), dass man damit "von oben herab" eine "Genderplanwirtschaft" verordne und tief in die Privatautonomie der Unternehmen eingegriffen werde. Nicht Qualität und Leistung soll ihm zufolge maßgeblich sein, sondern das Geschlecht, was Tschank als ideologisch geprägte Symbolpolitik bezeichnete. Und wenn die Quote nicht passe, bleibe der Sessel leer, bemängelte Michael Gmeindl (FPÖ). Man riskiere damit auch eine Handlungsunfähigkeit der Aufsichtsräte. Zudem würden EU-Vorgaben übererfüllt, sieht er die Grenzen des Staates damit "längst überschritten". Nicole Sunitsch (FPÖ) meinte, die Botschaft sei falsch, dass Frauen es angeblich alleine nicht schaffen. Obwohl der Anteil in den Aufsichtsräten bereits über 30 % liege und weiter steige, greife man ein. Man nehme mit dieser Regelung den Frauen die Anerkennung auf Leistung und stemple sie als "Quotenfrauen" ab.

Sabine Schatz (SPÖ) wiederum meinte, es sei sinnbildlich, wie sich die FPÖ über Frauenfördermaßnahmen lächerlich machen würde. Dort, wo es um Geld gehe, seien Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Es scheitere nicht an fehlender Qualifikation oder am Willen, sondern an männlich dominierten Machtstrukturen. Genau um diese aufzubrechen, brauche es Frauenfördermaßnahmen wie eben diese Quotenregelung. Eine Regelung für Vorstände müsse aus ihrer Sicht ein logischer nächster Schritt sein. Vielfalt stärke das Unternehmen und die Gesellschaft, zeigte sich auch Manfred Sams (SPÖ) überzeugt. Die Regelung sei ein wichtiger Schritt zu mehr Ausgewogenheit und damit zu besseren Entscheidungen. Es sei jedenfalls keine Symbolpolitik, sondern ein längst fälliger Schritt, betonte Petra Oberrauner (SPÖ). Die FPÖ habe einfach nicht verstanden, dass es die gläserne Decke gibt, warf Muna Duzdar (SPÖ) den Freiheitlichen vor. Solange es diese gebe, müsse der Staat Verantwortung übernehmen. Gleichstellung sei auch aus einem ökonomischen Gebot heraus wichtig.

Gleichstellung müsse mit wirtschaftlicher Vernunft verbunden bleiben, sagte Thomas Elian (ÖVP). Unternehmen mit höherem Frauenanteil seien wirtschaftlich erfolgreicher und stabiler aufgestellt, Vielfalt sei ein klarer Wettbewerbsvorteil. Auch ein Blick in die Vorstandsetagen zeige strukturelle Barrieren, die Schritt für Schritt abgebaut werden müssten. Klaus Fürlinger (ÖVP), der seine Rede wieder durch einen Stimmavatar vortrug, bezeichnete sich als strikten Gegner von Quoten, weil er finde, dass es den Staat nichts angehe, wie ein privates Unternehmen seine Gremien besetzt. Als Demokrat nehme er aber zur Kenntnis, dass sich eine Mehrheit im Haus dafür gefunden hat. Wenn er aber vernehme, dass über eine Quote für Vorstände geredet werde, sage er "bis hierher und nicht weiter". Von seiner Seite schließe er weitere Eingriffe in die Privatautonomie aus.

Henrike Brandstötter (NEOS) zeigte sich überzeugt, dass es mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen brauche. Es komme dadurch zu besseren Entscheidungen, die Unternehmen würden innovativer und langfristig erfolgreicher. Die Quote sei aber keine Allzweckwaffe, es brauche noch andere Instrumente wie etwa bei der Vereinbarkeit und der Kinderbetreuung. Außerdem gelte es, Geschlechterstereotype aufzubrechen.

Die Chefetagen seien tatsächlich noch sehr männlich dominiert, bedauerte Elisabeth Götze (Grüne). So gebe es etwa keine einzige Vorstandsvorsitzende und einen sehr niedrigen Frauenanteil in Vorständen, das böte sich nach der "Women-on-Boards-Richtlinie" ebenso an, zu ändern. Es würde Betrieben und sogar der Volkswirtschaft nützen, wies sie auf den entsprechenden Vorschlag der Grünen hin. Es gebe viele topqualifizierte Frauen, die den Kollegen fachlich um nichts nachstehen, betonte Alma Zadić (Grüne). Auch sie pochte darauf, dass es dringend mehr Frauen in Vorstandspositionen brauche - auch als Vorbilder für Frauen und Mädchen. Die SPÖ habe sich aber dem Druck gebeugt und lasse diese Chance hier verstreichen.

Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Notariatsordnung

Gemäß eines Fünf-Parteien-Antrags soll die Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten unionskonform auf 50 Jahre angehoben werden. Bisher liegt die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und -kandidaten bei einem Alter von unter 35 Jahren. Selbiges gilt für eine neuerliche Eintragung, wenn die betreffende Person nicht bereits mindestens ein Jahr als Notariatskandidatin bzw. Notariatskandidat in dieses Verzeichnis eingetragen war. Durch die nunmehrige Anhebung der Altersgrenze soll vor allem sichergestellt werden, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung bereits langjährig tätiger Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt. Die neue Altersstruktur soll insgesamt eine Erleichterung des Generationenwechsels sicherstellen.

Die bisherige Altersgrenze von 35 sei nicht mehr zeitgemäß, sagte Justizministerin Sporrer, und wies außerdem auf EU-Vorgaben und Entscheidungen des EuGH hin. Die nunmehrige Anhebung der Altersgrenze schaffe einen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten, gleichzeitig werde das legitime Ziel verfolgt, dass Notarinnen und Notare ausreichend Zeit bleibe, den Beruf auszuüben. Man trage den Besonderheiten des Notariats Rechnung, sichere eine geordnete Altersstruktur und fördere den Zugang von jungen Menschen sowie von Frauen zu diesem Beruf. Insgesamt sieht die Ministerin damit die Qualität und Zukunftsfähigkeit dieses Rechtsberufs gestärkt.

Das Eintrittsalter in den Notariatsberuf werde nunmehr von 35 auf 50 Jahre angehoben, so Harald Stefan (FPÖ). Das Höchstalter sei pragmatisch sinnvoll, weil man damit rechnen müsse, dass es 15 bis 20 Jahre dauere, bis man eine eigene Notariatskanzlei habe. Als wichtigen Schritt, mit dem die Notariatsordnung in das 21. Jahrhundert geholt werden, sieht Selma Yildirim (SPÖ) die neue Altersgrenze. Es sei aber nicht nur ein pragmatischer Grund, sondern soll auch gegen die Altersdiskriminierung wirken, die Frauen stärker treffe als Männer. Mit der neuen Altersobergrenze werde man mehr Frauen den Weg ebnen.

Die damalige Begründung der Altersgrenze sei völlig aus der Zeit gefallen, sagte Jakob Grüner (ÖVP). Zudem gebe es im Hinblick auf Altersdiskriminierung und durch EU-Regelungen Handlungsbedarf. Auch ein Generationenwechsel könne dadurch weiterhin gewährleistet werden. Auch Sophie Marie Wotschke (NEOS) wies auf Entscheidungen des EuGH hin, der die Grenze diskriminierend gesehen habe. Die Grenze mit 50 Jahren sei gut, weil die Ausbildung lange dauere und damit trotzdem Personen den Beruf noch länger ausüben können. Auch Alma Zadić (Grüne) sprach sich für die Anhebung aus, zumal die bisherige Grenze im Spannungsverhältnis mit EU-Regeln und -Entscheidungen liege. Aus ihrer Sicht hätte man aber auch komplett auf die Altersgrenze verzichten können, wie sie sagte. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.


Rückfragen & Kontakt

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
[email protected]
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel