• 25.03.2026, 17:55:32
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Nationalrat: Striktes Werbeverbot für Regierungsinserate wird gelockert

Medienpakete bringen außerdem mehr Transparenz bei Bestellung des ORF-Direktoriums und neue Vorgaben für politische Werbung

Wien (PK) - 

Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung grünes Licht für zwei Medienpakete gegeben. Damit wollen die Abgeordneten zum einen dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFG) und zum anderen neuen EU-Vorgaben für politische Werbung Rechnung tragen. Großen Anpassungsbedarf im österreichischen Recht sehen die Regierungsparteien nicht, einige Gesetze wie das Mediengesetz, das ORF-Gesetz und das Kartellgesetz müssen jedoch in einzelnen Punkten geändert werden. So wird etwa der ORF-Stiftungsrat explizit zu einem transparenten und nichtdiskriminierenden Bestellungsverfahren für den ORF-Generaldirektor bzw. die ORF-Generaldirektorin verpflichtet. Zudem werden klare Regeln für die Abberufung von Direktorinnen und Direktoren festgelegt.

Darüber hinaus nehmen ÖVP, SPÖ und NEOS die Sammelnovelle zum Anlass, um das geltende strikte Werbeverbot für Regierungsinserate zu lockern. Zwar müssen in Inseraten öffentlicher Stellen auch künftig Sachinformationen überwiegen, ein gewisser werblicher Effekt soll - im Sinne einer kreativen Herangehensweise an die Vermittlung von Botschaften und zur Vermeidung von Auslegungsdivergenzen - aber zulässig sein.

Scharfe Kritik an den beiden Gesetzespaketen übte die FPÖ. Die EU mische sich in Dinge ein, für die sie nicht zuständig sei, hielt FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger fest. Zudem ortet er in Zusammenhang mit den neuen Vorgaben für politische Werbung "einen Anschlag auf den freien politischen Wettbewerb und die Marktwirtschaft".

Da auch die Grünen letztendlich gegen die beiden Sammelnovellen stimmten, wurden zwei kleinere Verfassungsbestimmungen in Zweiter Lesung aus dem "Politische-Werbung-Gesetz" gestrichen. Dabei geht es um Vollzugsbestimmungen in Bezug auf das mit Kontrollaufgaben betraute Parlamentarische Datenschutzkomitee. Ihre Fraktion begrüße die Umsetzung der EU-Vorgaben, sagte Abgeordnete Maurer, forderte allerdings gleichzeitig eine Ausweitung des "Kopfverbots" in Regierungsinseraten. Ein solches Kopfverbot sollte ihrer Meinung nach auch für die Präsidentinnen und Präsidenten der Kammern gelten. Diese würden immer wieder bei Wahlen für Parteien kandidieren und auch in Leitungsgremien der Parteien sitzen, argumentiert sie, wobei sie sich im Plenum vor allem auf den Salzburger Arbeiterkammer-Präsidenten Peter Eder einschoss, der gleichzeitig SPÖ-Landesparteivorsitzender ist. Ein entsprechender Abänderungsantrag erhielt über die Grünen hinaus aber nur die Zustimmung der FPÖ.

Babler: Vorwürfe gegen den ORF müssen ernst genommen werden

Ein zentrales Thema in der Debatte war überdies der ORF, wobei vor allem die FPÖ heftige Kritik am Sender übte. Wenn die FPÖ an die Regierung komme, werde sie "den Sumpf dort trocken legen", sagte FPÖ-Abgeordnete Marie-Christine Giuliani-Sterrer, die auch über ihre Erfahrungen als Mitarbeiterin des ORF berichtete. Sexuelle Übergriffe seien im ORF kein Ausrutscher, sondern "leider Standard", meinte sie. Sie habe "nicht nur eine Ohrfeige austeilen müssen", um Grenzen zu ziehen. Auch NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter berichtete von "unzähligen" Beschwerden von Frauen über Mobbing, Bossing sowie verbale und körperliche sexuelle Übergriffe beim ORF in den vergangenen Jahren. Dass sich die Situation beim ORF unter einer FPÖ-Regierung bessern würde, glauben die NEOS allerdings nicht: Die FPÖ wolle den ORF nicht reformieren, sondern "zerstören", ist Klubobmann Yannick Shetty überzeugt. Zudem verwiesen die NEOS auf zahlreiche Interventionen beim ORF während der letzten Regierungsbeteiligung der FPÖ.

Vizekanzler Andreas Babler bekräftigte, dass beim ORF weitere Schritte folgen müssten. Die Vorwürfe von Frauen bezüglich Machtmissbrauch und sexueller Belästigung müssten ernst genommen werden, mahnte er. Es gelte, die Betroffenen zu schützen und nicht "Nebelgranaten zu werfen". Er werde eine ORF-Reform "mit klaren Standards" auf den Weg bringen, kündigte der Vizekanzler an.

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der FPÖ zum ORF-Transparenzbericht. Er zielte darauf ab, neben den Grundgehältern der ORF-Mitarbeiterinnen und ORF-Mitarbeiter auch sämtliche Zusatzleistungen wie Zusatzpensionen oder Betriebspensionen offenzulegen, wenn die dafür gebildete Rückstellung mindestens 50.000 Ꞓ erreicht.

Vom Nationalrat ebenfalls mehrheitlich abgelehnt wurde die Forderung der Grünen, das mit der Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführte Zulagensystem für Personalvertreterinnen und Personalvertreter im öffentlichen Dienst wieder abzuschaffen und durch "faire" Regelungen zu ersetzen. Nun könnte in dieser Frage der Verfassungsgerichtshof das letzte Wort haben. Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer kündigte an, eine Anrufung des Höchstgerichts zu prüfen. Auch die FPÖ sprach sich für einen solchen Schritt aus. Schließlich blieb auch die Forderung der FPÖ nach einer Ministeranklage gegen Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler wegen des Stopps von Straßenbauprojekten erwartungsgemäß in der Minderheit.

Begleitende Gesetze zu zwei EU-Verordnungen

Konkret sieht das mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommene EMFG-Begleitgesetz etwa vor, bei der KommAustria eine zentrale Datenbank mit den wirtschaftlichen Eigentümern von Mediendiensteanbietern einzurichten. Zudem müssen die Bestimmungen über die Kontrolle von Medienzusammenschlüssen adaptiert sowie das Medientransparenzgesetz und das ORF-Gesetz novelliert werden. Demnach ist unter anderem die Funktion des ORF-Generaldirektors bzw. der ORF-Generaldirektorin künftig neun - statt sechs - Monate vor Beginn einer neuen Funktionsperiode auszuschreiben, ebenso werden die fachlichen Anforderungen für die Funktion präzisiert.

Bei der Abstimmung mitberücksichtigt wurde ein Abänderungsantrag: Er sieht vor, die Frist für die verpflichtende jährliche Meldung von Mediendiensteanbietern über Einnahmen aus staatlicher Werbung vom 31. Mai des nachfolgenden Jahres auf 30. Juni zu erstrecken, um den Mediendiensten mehr Zeit einzuräumen, ihre Daten mit den von der KommAustria veröffentlichten Daten über Werbeausgaben öffentlicher Stellen abzugleichen.

Für die Überwachung der EU-Vorgaben für politische Werbung wird laut neuem "Politische-Werbung-Gesetz" neben der Datenschutzbehörde und dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee auch die KommAustria zuständig sein. Je nach Deliktskategorie drohen bei Verstößen Strafen von bis zu 500.000 Ꞓ. Die EU-Verordnung schreibt unter anderem vor, politische Werbung klar als solche zu kennzeichnen. Zudem ist es grundsätzlich nicht mehr erlaubt, besonders sensible Daten wie ethnische Herkunft, politische Meinung, Religion oder sexuelle Orientierung für gezielte Schaltungen politischer Anzeigen - etwa in Sozialen Medien - zu verwenden.

Um den von der Verordnung betroffenen Gruppen Orientierung zu geben, wurde die KommAustria mit einem Abänderungsantrag verpflichtet, leicht verständliche Informationen über aus der EU-Verordnung resultierende Verpflichtungen und weitere relevante Inhalte wie Begriffsbestimmungen bereitzustellen. Nach Streichung der Verfassungsbestimmungen in Zweiter Lesung wurde auch diese Gesetzesnovelle mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen.

FPÖ: Politische Werbung ist in Österreich bereits ausreichend geregelt

Kritik an den neuen Vorgaben für politische Werbung übte die FPÖ. Die EU mische sich in Dinge ein, für die sie nicht zuständig sei, beklagte Michael Schilchegger. Seiner Meinung nach ist politische Werbung in Österreich im Parteiengesetz und im Medientransparenzgesetz bereits ausreichend geregelt. Zudem hat es die Regierung ihm zufolge verabsäumt, der EU-Verordnung "den Zahn zu ziehen". Stattdessen bedrohe sie die Medien- und Werbewirtschaft mit "drakonischen" Strafen. Angesichts dreier zuständiger Behörden befürchtet Schilchegger außerdem einen "Murks" bei der Vollziehung des Gesetzes.

Unverständlich ist für Schilchegger darüber hinaus, warum die im Parteiengesetz verankerten Vorgaben für politische Werbung im Hinblick auf die neue EU-Verordnung nicht außer Kraft gesetzt werden. Er hält doppelte Regelungen für EU-rechtswidrig. Überdies gebe es mit KommAustria, Datenschutzbehörde, Parlamentarischem Datenschutzkomitee, Unabhängigem Parteien-Transparenz-Senat und Rechnungshof nun fünf Zuständigkeiten für politische Werbung.

Scharfe Kritik am ORF

Die FPÖ nutzte die Debatte über das EMFG-Begleitgesetz außerdem dazu, um scharfe Kritik am ORF zu üben. Es wäre höchst an der Zeit, den "Privilegienstadl dort trocken zu legen", sagte etwa Mediensprecher Christian Hafenecker. Man brauche keinen ORF, der sich auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler "die Taschen vollstopft". Die von der FPÖ geforderte Ausweitung des ORF-Transparenzberichts begründete Hafenecker mit einer seiner Meinung nach bestehenden "Transparenzlücke". So hätten Medienberichte aufgezeigt, dass das für Pius Strobl ausgewiesene Jahreseinkommen von rund 452.000 Ꞓ nur einen Teil der tatsächlichen Gesamtvergütung widerspiegle, da Rückstellungen für Pensionsansprüche nicht ersichtlich seien.

Grüne wollen "Kopfverbot" in Regierungsinseraten auf Kammern ausweiten

Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer stellte die von ihrer Fraktion geforderte Ausweitung des "Kopfverbots" in Regierungsinseraten auf die Kammern in den Mittelpunkt ihrer Wortmeldung, wobei sie sich vor allem auf den Salzburger Arbeiterkammer-Präsidenten Peter Eder einschoss. Sie warf diesem vor, sich "mit Selbstinszenierung" das Wohlwollen der Medien "erkaufen" zu wollen, und appellierte an die Regierungsparteien, dem einen Riegel vorzuschieben. Vizekanzler Babler habe auf dem SPÖ-Parteitag angekündigt, "Inseratenkorruption" bekämpfen zu wollen, erinnerte Maurer, nun würde die SPÖ eine Ausweitung des Kopfverbots blockieren. ÖVP und NEOS wären ihr zufolge bereit gewesen, dem Anliegen der Grünen zuzustimmen. Angesichts der Haltung der SPÖ würden die Grünen den beiden Gesetzespaketen nicht zustimmen, kündigte die Abgeordnete an.

Schützenhilfe erhielt Maurer von FPÖ-Abgeordnetem Sebastian Schwaighofer. Er teilte die Kritik am Salzburger AK-Präsidenten Eder und schloss sich der Forderung nach einer Ausweitung des "Kopfverbots" auf Kammer-Inserate an.

ÖVP: Medienvielfalt und journalistische Unabhängigkeit sichern

Explizit hinter die beiden Gesetzespakete stellte sich ÖVP-Abgeordnete Johanna Jachs. Sie sei überzeugt, dass die neuen Vorgaben für politische Werbung zu mehr Transparenz und zu mehr Fairness in der politischen Kommunikation führen werden, erklärte sie. Vor allem auf digitalen Plattformen gebe es viel versteckte politische Werbung. Damit öffne man aber Tür und Tor für Wählermanipulation und Täuschung. Ein Blick ins Ausland zeige, wie wichtig es sei, dass die EU einheitliche Rahmenbedingungen schaffe, betonte Jachs. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht zu erfahren, wer hinter einer Botschaft stecke und wer sie finanziere. Darüber hinaus sei es Ziel des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes, Medienvielfalt und Medienunabhängigkeit zu sichern. Medien seien "kein lästiger Störfaktor", sondern ein wichtiges Kontrollorgan, so Jachs.

SPÖ: Es braucht klare Regeln für politische Werbung

Auch SPÖ-Abgeordneter Klaus Seltenheim hält klare Regeln für politische Werbung im Netz für notwendig. Wenn es 1.200 nigerianische Accounts zur Unterstützung der AfD-Chefin gebe, sei das zu hinterfragen. Gerade im digitalen Raum gelte, "wir müssen ordnen, nicht spalten", sagte er.

Den Grünen warf Seltenheim vor, "heuchlerisch" zu agieren. Schließlich seien die Inseratenausgaben unter der schwarz-grünen Regierung "so hoch wie nie" gewesen. Gleichzeitig betonte er, dass es in der Regierung Konsens darüber gebe, dass es in Regierungsinseraten keine Eigenwerbung geben solle. Was den ORF betrifft, lobte Seltenheim das rasche Handeln des Stiftungsrats.

Selma Yildirim (SPÖ) hob die Notwendigkeit hervor, demokratische Prozesse vor Fake News zu schützen und demokratische Vielfalt zu stärken. Die Demokratie stehe weltweit auf besorgniserregende Weise unter Druck, sagte sie. Auch ihre Fraktionskollegin Muna Duzdar (SPÖ) hält es für wichtig, Medienvielfalt zu sichern. Ein Blick nach Ungarn zeige, wie schnell "mitten im Herzen der Europäischen Union" Medienpluralismus abgeschafft werden könne, mahnte sie. Dort gebe es kaum noch kritische Stimmen. Sie glaubt, dass das ungarische Modell Vorbild für die FPÖ ist. Manfred Sams (SPÖ) zog aus der ablehnenden Haltung der FPÖ zu den beiden Gesetzespaketen den Schluss, dass die FPÖ junge Menschen nicht vor manipulativer Werbung schützen wolle.

NEOS: ORF-Stiftungsrat ist "Gremium des Grauens"

Henrike Brandstötter (NEOS) begrüßte die Verlängerung der Ausschreibungsfristen bei der Bestellung des ORF-Generaldirektors bzw. der ORF-Generaldirektorin. Dadurch habe man länger Zeit, alle Bewerberinnen und Bewerber näher zu prüfen, unterstrich sie. Ein besonderes Anliegen ist ihr ein öffentliches Hearing. Zur Forderung der Grünen nach einem erweiterten Kopfverbot merkte Brandstötter an, man könnte als Alternative auch die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern abschaffen.

Zur Causa Weißmann hielt NEOS-Klubobmann Yannick Shetty fest, das, was in den letzten Tagen beim ORF passiert sei, sei "die schwerste Führungskrise", die es je im ORF gegeben habe. Er ortet eine öffentlich ausgetragene "Schlammschlacht" und bezeichnete den Stiftungsrat unter anderem als "Gremium des Grauens", in dem "Möchtegern-Machiavellis ihre Intrigen spinnen". Die Politik müsse raus aus dem Stiftungsrat, sieht Shetty eine langjährige Forderung der NEOS bestätigt.

Dass sich bei einer Regierungsbeteiligung der FPÖ etwas ändern würde, glaubt Shetty nicht. Diese wolle die Politik nicht aus dem ORF raus bringen, sondern die FPÖ rein in den ORF, ist er überzeugt. Das habe sich auch bei der Entsendung von Peter Westenthaler in den Stiftungsrat gezeigt. Sein Fraktionskollege Douglas Hoyos-Trauttmansdorff machte geltend, dass die FPÖ während ihrer letzten Regierungszeit bei Intervenieren beim ORF "nicht zimperlich gewesen" sei.

Vizekanzler Andreas Babler wies darauf hin, dass Österreich mit dem Medientransparenzgesetz bereits über einen wirksamen Hebel in Bezug auf Transparenz bei politischer Werbung verfüge. Durch die EU-Verordnung würden die Vorgaben weiter verschärft, skizzierte er. Es gehe darum, verdeckte Einflussnahmen und Manipulationen zu unterbinden.

Zulagen für Personalvertreterinnen und Personalvertreter

Mit den Gegenstimmen der anderen Fraktionen wurde ein Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt, der darauf abzielte, das mit der Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführte Zulagensystem für freigestellte Personalvertreterinnen und Personalvertreter im öffentlichen Dienst wieder zurückzunehmen und dieses "fair und transparent" zu gestalten. Nach Meinung von Sigrid Maurer braucht es nicht nur eine angemessene Deckelung der Ersatzzulagen, auch Nachzahlungen müssten unterbunden werden.

Maurer vermutet einen Zusammenhang zwischen der Einführung des neuen Systems und den wieder aufgeschnürten Gehaltsverhandlungen für den öffentlichen Dienst. Während öffentlich Bedienstete auf Gehaltserhöhungen verzichten hätten müssen, würden Personalvertreterinnen und Personalvertreter nun zum Teil "obszön hohe Zulagen" bekommen, kritisierte sie und sprach von einer "Sauerei". Dieser "dreckige Deal" müsse gestoppt werden.

FPÖ: "Die Sache stinkt"

Laut Maurer prüfen die Grünen einen Gang zum Verfassungsgerichtshof, für das notwendige Quorum könnte die FPÖ sorgen. Personalvertreterinnen und Personalvertreter würden höchste Wertschätzung der FPÖ genießen, sagte FPÖ-Abgeordneter Norbert Nemeth, die gesetzliche Zulagenregelung müsse aber in sich schlüssig sein. "Die Sache stinkt", meinte er. Insofern wäre es gut, wenn der Verfassungsgerichtsgerichtshof einen Blick darauf werfe.

Den Entschließungsantrag der Grünen trugen die Freiheitlichen allerdings nicht mit. Die punktuelle Wahrnehmung der Grünen greife zu kurz, machte FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert geltend. Zudem erinnerte er daran, dass die Grünen der Dienstrechts-Novelle 2025 zugestimmt hätten.

Herbert selbst hält es nicht nur für notwendig, die Ersatzzulagen für freigestellte Gewerkschaftsfunktionäre und Personalvertreter zu begrenzen, sondern auch den dreijährigen Gehaltsabschluss für öffentlich Bedienstete nochmals aufzuschnüren, um die Erhaltung ihrer Kaufkraft "in Form einer angemessenen Inflationsabgeltung" sicherzustellen. Er hält es für eine "Verhöhnung" der Betroffenen, dass die Gehälter im öffentlichen Dienst in den Jahren 2027 und 2028 nur um jeweils 1 % erhöht werden sollen. Auch dieser Entschließungsantrag erhielt bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit.

ÖVP: Personalvertreterinnen und Personalvertreter dürfen nicht benachteiligt werden

ÖVP-Abgeordnete Romana Deckenbacher wies darauf hin, dass Personalvertreterinnen und Personalvertreter nach geltendem Recht keine besoldungsrechtliche Nachteile erfahren dürften. Das gelte in ähnlicher Form auch für die Privatwirtschaft. In der Vergangenheit habe es aber unterschiedliche Erlässe gegeben, die für Rechtsunsicherheit gesorgt hätten. Das habe auch der OGH kritisiert. Es sei daher "höchst an der Zeit" gewesen, eine einheitliche gesetzliche Regelung zu schaffen, erklärte Deckenbacher. Das sieht auch Wolfgang Kocevar (SPÖ) so. Deckenbacher und Kocevar wiesen zudem auf die Leistungen hin, die Personalvertreterinnen und Personalvertreter für die Kollegenschaft erbringen würden. Christoph Zarits (ÖVP) warf den Grünen vor, eine "Neiddebatte" schüren zu wollen.

NEOS verweisen auf Budgetentlastung durch Gehaltsabschluss

Distanzierter äußerte sich NEOS-Abgeordnete Martina von Künsberg Sarre. Sie wolle die Zulagenregelung nicht verteidigen, jeder und jede öffentlich Bedienstete könne sich selbst ein Bild von ihren Personalvertreterinnen und Personalvertretern machen, sagte sie. Für die NEOS sei es vorrangig gewesen, dass der "völlig überbordende" Gehaltsabschluss für Beamtinnen und Beamten wieder aufgeschnürt werde. Das habe das Budget entlastet. Künsberg Sarre wertete es zudem als positiv, dass auch für 2027 und 2028 bereits ein Gehaltsabschluss fixiert sei.

Keine Ministeranklage gegen Ex-Umweltministerin Gewessler

Bestätigt hat das Plenum darüber hinaus das Votum des Verfassungsausschusses, Ex-Umweltministerin Leonore Gewessler wegen des in ihrer Amtszeit verkündeten Stopps des Lobautunnels und anderer Straßenbauprojekte nicht beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Man wolle die politische Debatte nicht in den Gerichtssaal verlagern, argumentierte Wolfgang Gerstl (ÖVP) die Ablehnung des FPÖ-Antrags. Zudem sei fraglich, ob dieser überhaupt den formalen Erfordernissen des Verfassungsgerichtshofs entspreche. Wie Andreas Minnich (ÖVP) sah auch er es positiv, dass der Lobautunnel unter Verkehrsminister Peter Hanke nun doch komme. Auch Bernhard Herzog (SPÖ) sprach sich für den Lobautunnel aus. Eine Ministeranklage hielt er aber nicht für zielführend. Michael Bernhard (NEOS) plädierte für eine andere politische Kultur als die der FPÖ, welche "nicht den Diskurs, sondern nur Vernaderung sucht". Dass Gewessler jahrzehntealte Bauprojekte hinterfragt habe, habe er verstanden.

Leonore Gewessler habe Klimaschutz ernst genommen und entsprechend entschieden, sagte Lukas Hammer (Grüne). Verkehrsminister Hanke hingegen sei in der Vergangenheit verhaftet, kritisierte er.

Christian Hafenecker (FPÖ) ortete dem gegenüber einen Angriff auf die Grundprinzipien der Republik, weil Gewessler als Ministerin jene Gesetze missachtet habe, die das Parlament beschlossen hatte. Er verstehe nicht, warum "alle anderen Systemparteien" Gewessler nun die Mauer machen würden. Michael Schilchegger (FPÖ) betonte, dass es sich nicht um eine strafrechtliche Anklage handle. Die FPÖ wolle lediglich eine vermeintliche Rechtsverletzung vor den VfGH bringen und feststellen lassen. (Fortsetzung Nationalrat) gs/kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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