• 25.03.2026, 16:28:02
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FPÖ – Herbert: „Schwarz-rot-pinke Regierung verfehlt gerechten Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst“

FPÖ-Antrag betreffend „Neuverhandlung eines gerechten Gehaltsabschlusses für die öffentlich Bediensteten“ im Nationalrat eingebracht

Wien (OTS) - 

Am Beginn seiner Rede stellte der FPÖ-Sprecher für den öffentlichen Dienst, NAbg. Werner Herbert, in seinem Debattenbeitrag zum Zulagenpaket der schwarz-rot-pinken Regierung im Nationalrat klar, dass die FPÖ als einzige Partei im Dezember gegen die horrende Zulagenerhöhung für dienstfreigestellte Personalvertreter gestimmt habe. „Die Verliererkoalition hat das Paket aufgeschnürt und mit dieser Dienstrechtsnovelle eine massive Verschlechterung beim Gehaltsabschluss für die kommenden Jahre für die Bediensteten herbeigeführt und die Grünen haben dem zugestimmt“, so Herbert.

„Wenn diese Dienstrechtsnovelle nun aufgeschnürt wird, dann müssen wir im öffentlichen Dienst auch über einen fairen und gerechten Lohnabschluss reden. Es kann nämlich nicht sein, dass wir eine Debatte führen, in der man sich um rund 200 Personalvertreter im öffentlichen Dienst sorgt, die zu viele Zulagen bekommen, während die anderen 250.000 öffentlich Bediensteten einfach links liegen gelassen werden. Eine solche Vorgehensweise ist bezeichnend für die Grünen, denn sie suchen sich eine bestimmte Thematik heraus, bei der sie glauben, öffentlich punkten zu können, übersehen aber gleichzeitig das große Ganze. Und das große Ganze sind nicht nur die Personalvertreter, sondern die vielen Bediensteten im öffentlichen Dienst – bei der Polizei, beim Bundesheer, in der Lehrerschaft, im Bildungsbereich, in der Krankenversorgung und auch in der Verwaltung“, betonte Herbert.

Im weiteren Verlauf seiner Rede brachte der FPÖ-Sprecher für den öffentlichen Dienst einen Antrag im Nationalrat ein, mit dem die schwarz-rot-pinke Regierung aufgefordert wird, die Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten neu festzusetzen. Ziel ist es, für alle Bediensteten die Erhaltung ihrer Kaufkraft in Form einer angemessenen Inflationsabgeltung sicherzustellen und gleichzeitig die Ersatzzulage für freigestellte Gewerkschaftsfunktionäre und Personalvertreter derart zu begrenzen, dass es zu keiner überschießenden Erhöhung im Vergleich zu den zuvor bezogenen Pauschalen sowie zu keinen Nachzahlungen von Differenzbeträgen kommt.

„Im vergangenen Dezember wurde der bereits beschlossene Gehaltsabschluss für die öffentlich Bediensteten wieder aufgeschnürt. In der Folge wurde von allen im Parlament vertretenen Parteien – mit Ausnahme der FPÖ und unter Zustimmung der Gewerkschaft öffentlicher Dienst – nicht nur eine Halbierung der für 2026 zugesagten Gehaltserhöhung beschlossen, nämlich eine Erhöhung um 3,3 Prozent erst mit 1. Juli 2026 statt bereits mit 1. Jänner 2026, sondern auch für die Jahre 2027 und 2028 lediglich eine Minimalerhöhung von jeweils einem Prozent. Das ist in der derzeitigen Wirtschaftslage eine Verhöhnung“, kritisierte Herbert.

„Gleichzeitig wurde damals mit dieser Dienstrechtsnovelle auch die Regelung getroffen, dass anstelle aller übrigen Zulagenvergütungen im öffentlichen Dienst für dienstfreigestellte Personalvertreter eine einheitliche Dienstzulage geschaffen wurde“, führte Herbert weiter aus und kritisierte die Ausgestaltung dieser Novelle: „Dabei wurden drei Säulen propagiert, nämlich die Planstelle als Ausgangspunkt, eine etwaige Funktion, die der jeweilige freigestellte Personalvertreter innehat, sowie das Dienstalter. Das ergibt in Summe zwar eine rechnerische Möglichkeit, in der Praxis wird diese jedoch kaum jemand erreichen, da nur wenige Personen – etwa Universitätsrektoren oder Gruppenleiter in Ministerien – tatsächlich in diesen Bereich fallen.“

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