• 25.03.2026, 10:15:32
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„Nur Ja heißt Ja“: Gewaltschutzzentren fordern grundlegende Reform des Sexualstrafrechts

Oberwart (OTS) - 

Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren spricht sich für die Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht aus und veröffentlicht dazu ein umfangreiches Positionspapier. Aktuelle Vorfälle zeigen einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein fundamentales Rechtsgut. Sexuelle Handlungen ohne Einwilligung stellen eine gravierende Rechtsgutverletzung dar und müssen klar strafrechtlich erfasst werden. Die Gewaltschutzzentren sehen hier eine wesentliche Schutzlücke und fordern einen Paradigmenwechsel vom bisherigen „Nein heißt Nein“ zu einem klaren „Nur Ja heißt Ja“. Mehrere europäische Staaten haben das Konsensprinzip bereits im Sexualstrafrecht verankert.

Eine sexuelle Handlung soll nur dann legal sein, wenn alle beteiligten Personen einwilligen. Maßgeblich soll ausschließlich das Vorliegen einer freiwilligen, eindeutig geäußerten Einwilligung sein.

Ein konsensbasiertes Modell verlangt keine formalen Erklärungen oder Verträge vor sexuellen Handlungen, sondern definiert Einvernehmlichkeit als rechtlichen und gesellschaftlichen Standard.

Jedenfalls keine Einwilligung liegt vor, wenn das Opfer bewusstlos ist, schläft oder aufgrund des Übergriffs erstarrt („Freezing“). Ebenso fehlt sie bei Drohung sowie physischer oder psychischer Gewalt. Das gilt auch bei Ausnutzung eines schutzbedürftigen Zustands, etwa bei Angst oder Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Werden sexuelle Übergriffe unter Anwendung von Gewalt oder Drohung, mit Waffen oder durch zwei oder mehrere Personen begangen, sollen strengere Strafdrohungen vorgesehen werden.

Änderungen im Strafrecht haben in der Vergangenheit wiederholt gesellschaftliches Umdenken angestoßen. Die klare rechtliche Verankerung von Einwilligung als Voraussetzung sexueller Handlungen kann präventiv wirken und neue gesellschaftliche und selbstverständliche Standards setzen.

Karin Gölly, Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren, betont: “Derzeit liegt der Fokus im Strafverfahren darauf, ob das Opfer Widerstand geleistet oder seine Ablehnung zum Ausdruck gebracht hat. Das Konsensprinzip bringt eine Entlastung für Betroffene, weil bei diesem der Fokus darauf gerichtet ist, ob in jeder Phase des sexuellen Kontakts eine Einwilligung vorlag.

Das vollständige Positionspapier ist HIER abrufbar.

Rückfragen & Kontakt

Koordination
Gabriele Payerl-Gerstmann
Telefon: 0676/4116735
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.gewaltschutzzentrum.at

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