- 24.03.2026, 12:15:02
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FPÖ – Stefan zu Live-Ticker-Verbot im Wöginger-Prozess: „In der ÖVP liegen die Nerven blank“
ÖVP versucht offenbar, über die Verteidigung negative Berichte abzudrehen, und lässt damit tief in ihr Verständnis von Medienfreiheit und Rechtsstaat blicken
Auf Antrag der Verteidiger im Prozess gegen ÖVP-Klubobmann Wöginger wegen mutmaßlichen Amtsmissbrauchs wurde heute Medien verboten, via Live-Ticker aus dem Gerichtssaal zu berichten. Für FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan sei dieses „schwer bedenkliche, aber durchsichtige Manöver“ ein Beweis dafür, dass „in der ÖVP offenbar die Nerven blank liegen“. „Die Entscheidung auf Antrag der Beschuldigten-Anwälte ist äußerst unglücklich und dient im Ergebnis dazu, aktuelle Informationen zu unterbinden, die der ÖVP schaden könnten. Insbesondere von der Aussage der Gleichbehandlungsbeauftragten sind über den konkreten Fall hinausgehende Informationen über die Postenschacher-Praxis im Finanzministerium zu erwarten. Das ist wohl nicht nur für Wöginger, sondern für die gesamte ÖVP höchst unangenehm“, vermutet Stefan Motive, die über die vorgebrachte Begründung – die Gefahr einer Zeugenbeeinflussung – hinausgehen.
„Das Problem der Zeugenbeeinflussung durch Live-Ticker-Berichte ist ein grundsätzliches, das sich bei allen Verfahren mit entsprechender medialer Begleitung stellt. Es stellte sich auch schon an den bisherigen Tagen des Wöginger-Prozesses. Dass die Verteidigung ausgerechnet jetzt dieses Problem aufwirft, ist daher ein höchst durchsichtiges Manöver und umso bedenklicher ist es, dass das Gericht diesem Antrag gefolgt ist“, so der freiheitliche Justizsprecher.
„Gerichtsverfahren sind in Österreich bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich öffentlich. Genauso ist es auch grundsätzlich zulässig, dass Journalisten, die eine Verhandlung vor Ort mitverfolgen, über Live-Ticker der Öffentlichkeit berichten. Gerade dann, wenn der Klubobmann der Kanzlerpartei ÖVP wegen mutmaßlichen Postenschachers vor Gericht steht, ist natürlich ein entsprechendes Interesse der Bevölkerung gegeben. Genau das ist der ÖVP offenbar ein Dorn im Auge und deshalb hat sie über die Verteidigung diese für sie unangenehme Live-Berichterstattung abgedreht!“, führte Stefan aus.
Dieses Verhalten der ÖVP lasse tief in ihr Verständnis von Medienfreiheit und Rechtsstaat blicken, so Harald Stefan: „Wer Journalisten einen ‚Maulkorb‘ umhängen will, wenn ein hochrangiger Politiker der eigenen Partei sich wegen schwerwiegenden Vorwürfen vor Gericht verantworten muss, sollte sich selbst einmal gründlich hinterfragen.“
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