• 18.03.2026, 14:33:32
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Katzian: Angriff der EU-Kommission auf Mitbestimmung und Arbeitsrechte

Das sogenannte „28. EU-Regime“ droht über neue Null-Euro-GmbHs Schlupflöcher für Lohn- und Sozialdumping sowie Steuerumgehung zu öffnen.

Wien. (OTS) - 

Mit dem heute veröffentlichen Vorschlag für ein sogenanntes „28. EU-Regime“ will die Europäische Kommission die EU-Kommission ein neues (28.) europäisches Gesellschaftsrechtssystem neben den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten schaffen – orientiert an den niedrigsten Standards. „Was als Innovationsschub verkauft wird, ist in Wahrheit ein Angriff auf Mitbestimmung und Gefährdung unserer Arbeitsrechte und bestehender Sozialstandards“, kritisiert Wolfgang Katzian, Präsident von ÖGB und EGB: „Hier droht ein neues System ohne ausreichende Schutzmechanismen.“

Nationale Tradition schützt Gläubiger und Beschäftigte
Bisher liegt das Gesellschaftsrecht in der EU weitgehend in nationaler Verantwortung. In Österreich gilt: Unternehmer haften persönlich, bis eine GmbH nach eingehender notarieller Prüfung gegründet wird. Zudem ist Stammkapital in Höhe von 10.000 Euro aufzubringen – ein Schutz für Gläubiger und ein verlässlicher Rahmen für substanzielle Geschäftsvorhaben.

Das Modell „EU Inc“ und seine Risiken
Die EU-Kommission plant ein europäisches Alternativmodell, das nach dem Vorbild des US-Bundesstaats Delaware gestaltet ist. Kernpunkte: Haftungsprivileg ab null Euro Stammkapital, reine Online-Gründung ohne verlässliche Kontrolle der Gründer und freie Wahl des Unternehmenssitzes.

Besonders problematisch: In Österreich haben Arbeitnehmer:innen in großen Unternehmen Mitbestimmungsrechte in Aufsichtsräten. Das „EU Inc“-Modell sieht jedoch vor, dass ausschließlich der Ort des Firmenbucheintrags zählt. Wird ein Unternehmen online in einem EU-Land ohne Mitbestimmung, etwa Estland, registriert, kann es seine wirtschaftliche Tätigkeit sofort zu 100 % in Österreich aufnehmen. Selbst wenn es später die relevante Größe erreicht, gilt: keine Mitbestimmung im Aufsichtsrat.

Gefahr für Sozialstandards und Steuerrecht
Die „EU Inc“ droht zudem künftig als Schlupfloch für Briefkastenfirmen, Steuerumgehung oder Scheinselbständigkeit zu dienen. „Wir werden jeden Unterbietungswettlauf bei Sozial- und Arbeitsstandards entschieden bekämpfen – insbesondere wenn er Mitbestimmung oder Steuervorschriften untergräbt“, so Katzian.

Wettbewerbsfähigkeit nicht auf Kosten der Beschäftigten
Für die Gewerkschaften Europas ist klar: Innovation und Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit werden unterstützt, wenn sie Arbeitsplätze sichern und Sozialstandards respektieren. „Wettbewerbsfähigkeit darf nicht auf Kosten der Beschäftigten erzielt werden“, betont Katzian auch im Vorfeld des EU-Gipfels der Regierungschefs: „Europas Stärke liegt in Qualität, Qualifikation und sozialen Standards. Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch Aufwärtskonvergenz, nicht durch einen Wettlauf nach unten.“

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